ADR-Rose ist eine Auszeichnung für neue Rosenzüchtungen, die in zwölf verschiedenen „ADR-Prüfungsgärten“ (Sichtungsgärten) Deutschlands angepflanzt wurden und dort über drei Jahre – ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – gesund blieben und einen hohen Zierwert aufweisen.
Die Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung (ADR) ist ein Arbeitskreis aus Vertretern des Bunds deutscher Baumschulen, Rosenzüchtern und unabhängigen Experten. Rosensorten, die das ADR-Prädikat tragen, wurden zuvor einer strengen Prüfung unterzogen, um den Gartenwert von Rosenneuheiten zu bewerten. Die Prüfung orientiert sich an Merkmalen wie Wirkung der Blüte, Duft, Wuchsform, Reichblütigkeit, Winterhärte. Das wichtigste Bewertungskriterium ist die Widerstandsfähigkeit gegenüber Blattkrankheiten.
Die ADR-Prüfung (Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung) wurde 1950 durch die Rosenzüchter (vor allem auf Betreiben von Wilhelm Kordes) im Bund deutscher Baumschulen gegründet. Die über 150 ADR-Rosen, die bisher ausgezeichnet wurden, sind besonders gesund (auch ohne Spritzungen) und werden vorwiegend in öffentlichen Grünanlagen gepflanzt.
Im Gegensatz zu anderen Rosenauszeichnungen wird das ADR-Prädikat Sorten, die die Anforderungen nicht mehr erfüllen, wieder entzogen. So wurde zum Beispiel der Weltrose 'Schneewittchen' (Kordes 1958) das Prädikat 2004 nach 44 Jahren wieder aberkannt. Das ADR-Prädikat gilt zunächst für 15 Jahre und kann bei erfolgreicher Nachprüfung über 3 Jahre um weitere 15 Jahre verlängert werden.
Karte mit allen Koordinaten des Abschnitts ADR-Prüfgärten: OSM
Die elf Prüfgärten befinden sich in folgenden Städten und Gemeinden und sind zum Teil auch öffentlich zugänglich.
Eine Auswahl an ADR Rosen