Der Adlerschild des Deutschen Reiches war eine unter dem ReichspräsidentenFriedrich Ebert am 15. November 1922 gestiftete nichttragbare Auszeichnung des Deutschen Reichs. Es handelte sich um die höchste Ehrengabe während der Weimarer Republik, die aber auch noch während des Dritten Reiches verliehen wurde. Insgesamt wurden etwa 65 Männer mit der Verleihung des Adlerschildes geehrt.
Artikel 109 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung bestimmte: „Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.“ und sprach damit ein Ordensverbot aus. Um dem gleichwohl bestehenden Bedürfnis nach symbolischen Ehrungen verfassungskonform nachkommen zu können, wurde der Adlerschild des Deutschen Reiches als ein Ehrengeschenk konzipiert. Es handelte sich um eine 108 mm große Gussmedaille aus Bronze. Die Medaille war auf einen Bronzesockel montiert und auf der Rückseite mit einer auf die geehrten Persönlichkeiten zugeschnittenen Inschrift versehen. Entworfen hat den Adlerschild des Deutschen Reiches Josef Wackerle. Verliehen wurde die Ehrengabe an verdiente Persönlichkeiten aus den Bereichen von Kunst, Kultur, der Geistes- und Naturwissenschaften und der Wirtschaft.
Verliehen wurde diese Auszeichnung durch ein Handschreiben des jeweiligen Reichspräsidenten. Über die Ehrung entschied das Reichsinnenministerium auf Vorschlag des ReichskunstwartsEdwin Redslob, der auch die künstlerische Ausführung überwachte. Nach Redslob sollte die Form des Adlers dem „Reichsgedanken“ Ausdruck verleihen. Während der Zeit der Weimarer Republik vor 1933 wurde der Adlerschild des Deutschen Reiches an 21 Personen verliehen:
Der Adlerschild des Deutschen Reiches wurde auch in der Zeit des Nationalsozialismus verliehen. Bis zum 1. Januar 1943 ist die Auszeichnung insgesamt in 60 Fällen nachweislich zur Verleihung gekommen. Ab 1934 wurde der von Josef Wackerle entworfene Adler durch einen Reichsadler ersetzt, der mehr den Vorstellungen des Nationalsozialismus entsprach. Die Rückseite der ansonsten unverändert gebliebenen Medaille wurde neben der individuellen Beschriftung mit der Bezeichnung DER FÜHRER UND REICHSKANZLER und ab 1940 der Inschrift DER FÜHRER versehen.