Die Autorità per le garanzie nelle comunicazioni, auch bekannt als AGCOM, ist die nationale Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen Italiens.[1]
Die Behörde nimmt Regulierungs- und Aufsichtsfunktionen in den Bereichen Telekommunikation, Verlagswesen, Rundfunk und Postwesen wahr.[2] Das Aufgabenfeld der Behörde umfasst einen sehr breiten Bereich. Zu den Hauptaufgaben gehört die Grundfreiheiten der Verbraucher in den genannten Bereichen zu schützen, weitere Aufgaben sind unter anderem:
In der autonomen Provinz Bozen – Südtirol übernimmt der Landesbeirat für das Kommunikationswesen einige Aufgaben der AGCOM. Hierfür wurden entsprechende Rahmenvereinbarung unterzeichnet.[3]
Die Behörde kann Ermittlungen durchführen und Beschlüsse erlassen. Diese können zu Verwarnungen, Bußgeldern oder anderen verwaltungsrechtlichen Sanktionen führen. Wenn die Behörde eine Situation für dringlich hält, kann sie einstweilige Maßnahmen ergreifen. Die Behörde kann Untersuchungen über die Guardia di Finanza und Postpolizei (Polizia postale e delle comunicazioni) verfügen. Gegen Maßnahmen der Behörde kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht (TAR) Berufung eingelegt werden.