Ein Baustoff ist ein Material (in Form von Rohstoffen, Bauhilfsstoffen oder Halbzeug), das zum Errichten von Bauwerken und Gebäuden benutzt wird.
Die frühesten vom Menschen verwendeten Baustoffe waren Hölzer, Lehm und Natursteine. Heute dominieren Massenrohstoffe wie Sand, Kies, Schotter, Kalk und daraus hergestellte einfache Stoffe wie Zement, Beton oder Glas.
Umgangssprachlich werden in diesem Kontext auch die Begriffe Baumaterial oder Verbrauchsstoff verwendet. In der gesetzlichen Nomenklatur werden Baustoffe als Bauprodukt bezeichnet. 1989 trat die Bauproduktenrichtlinie (BPR) in Kraft; zum 1. Juli 2013 wurde sie von der Bauproduktenverordnung abgelöst.[1] Das deutsche Chemikaliengesetz und die REACH-Verordnung unterscheiden zwischen Zubereitungen und den Erzeugnissen (Produkte); für diese sind bestimmte Richtlinien und Verordnungen zu beachten.
Viele Rohstoffe werden nicht in der Form verwendet, in der sie in der Natur vorkommen, sondern aus Rohstoffen werden Baustoffe hergestellt. Aus Lehm werden zum Beispiel Lehmziegel hergestellt, die einfacher und wirtschaftlicher zu verarbeiten sind als das Ursprungsmaterial. Noch ein Beispiel: Kalkstein ist ein Material, das für die Herstellung von Zement (als Baumaterial) benutzt wird, der wiederum ein Teil des Betons (als Baustoff) ist.
Mit diesem Beton stellt man Bauteile wie eine Stütze her, die in ein Gebäude eingebaut wird.
Die Qualität der Baustoffe hängt von Faktoren wie Materialwahl, Materialkombination, Materialgüte, Materialverträglichkeit und Materialverarbeitung ab. Um qualitätsbezogene Fehler bei der Herstellung von Bauwerken und Gebäuden zu vermeiden, gelten grundsätzlich die Planungs- und Projektierungsgrundlagen, die gegenwärtigen DIN-Normen und Richtlinien, die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen, die Verarbeitungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.[2] Der Einsatz von Baustoffen ist immer abhängig vom Stand der Technik in einer Kultur. Der Baustil der Moderne wurde erst durch Entwicklungen in der Flachglas-Herstellung möglich. Jeder Baustoff bedingt seine Art der Baukonstruktion. Mit Steinen wird der Massivbau erstellt, während sich beispielsweise Stahl besonders für Skelettbauten eignet.
Bislang gibt es viele Baustoffe mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen, beispielsweise weil giftige Gase emittiert werden. Baustoffhersteller müssen beim Zulassungsverfahren vor dem Deutschen Institut für Bautechnik die Rezepturen ihrer Produkte hinterlegen – aber sie sind nicht verpflichtet zu prüfen oder (falls bekannt) anzugeben welche Reaktionen aus der Rezeptur folgen. Dies wird nur in wenigen Ausnahmefällen geprüft, etwa bei der Zulassung neuer Dichtungsmassen und Bodenbeläge. Das Umweltbundesamt gibt – bislang (Stand 2010) unverbindliche – Empfehlungen heraus, welche Emissionswerte nicht überschritten werden sollten.[3]
Man unterscheidet:
Baustoffe werden im Baustoffhandel, in Baumärkten und im Internet vertrieben. Wichtige Absatzmittler sind Handwerker und Architekten, da Bauherren bei der Wahl der Baustoffe von diesen beraten werden.
Um bei Reklamationen eine Dokumentation zu haben, sollten Lieferungen von Baustoffen auf Baustellen vom Bauleiter im Bautagebuch dokumentiert werden. Das gilt besonders für Baustoffe, die nach Verarbeitung nicht mehr sichtbar sind, oder von denen später im Schadensfall keine Proben mehr genommen werden können. Speziell für Baustofflieferungen tragender Bauteile (Zement, Baustahl, Transportbeton) empfiehlt sich die Aufzeichnung mit detaillierten Angaben wie Typbezeichnung, Charge, Lieferant.
§2 Begriffe Absatz 10 der Musterbauordnung (MBO) definiert den Begriff Bauprodukte sehr umfassend:
"Bauprodukte sind
Die Landesbauordnungen gehen davon aus, dass Bauprodukte „für eine dem Zweck angemessene Zeitdauer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und gebrauchstauglich sind“,[6] wenn bei ihrer Verwendung die einschlägigen Technischen Baubestimmungen oder Allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.[7]
Ist dies nicht der Fall, dann muss unter Umständen auf andere Weise nachgewiesen werden, dass das Bauprodukt sicher angewendet werden kann. Dies ist möglich durch bauaufsichtliche Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweise, von denen in den Bauordnungen Folgende angeführt werden:[8]
Verwendet werden dürfen auch Bauprodukte[7]
Schweiz:
Deutschland:
Österreich: