Das Dorf wurde im Herzogtum Pommern als „Binowe“ erstmals im Jahre 1234 urkundlich genannt. Damals hatte sich der Edle Swantibor mit dem Kloster Kolbatz über die Grenzen ihrer Gebiete geeinigt.[1] Ferner kommt das Dorf als „Bynow“ in einer angeblichen Besitzbestätigung für das Kloster von 1226 vor, die aber als unecht erkannt ist.[2] Im Jahre 1255 schließlich war Binow an das Kloster gekommen. Im Jahre 1278 verlieh Herzog Barnim I. die Bede aus dem Dorf dem Klosterhospital und gewährte dem Kloster Abgabenfreiheit für das Dorf.
Binow war – jedenfalls seit 1302, als erstmals ein Pfarrer genannt wurde – ein Kirchdorf. Gegen Ende des Mittelalters zogen eine bei der Kirche gelegene Kapelle mit einem Marienbild und eine angeblich wunderkräftige Quelle Pilger an. Mit der Reformation wurden die Wallfahrten eingestellt; die Quelle wurde aber bis jedenfalls ins 18. Jahrhundert weiterhin von Kranken besucht.
1945 wurde Binow, wie ganz Hinterpommern mit Ausschluss militärischer Sperrgebiete seitens der sowjetischen Besatzungsmacht der Volksrepublik Polen zur Verwaltung überlassen. Die einheimische Bevölkerung wurde anschließend von der polnischen Administration vertrieben. Der Ortsname wurde zu „Binowo“ polonisiert.
Binow, Dorf, Kreis Greifenhagen, Regierungsbezirk Stettin, Provinz Pommern. In: Meyers Gazetteer, mit Eintrag aus Meyers Orts- und Verkehrslexikon, Ausgabe 1912, sowie einer historischen Landkarte der Umgebung von Binow (meyersgaz.org).
Ludwig Wilhelm Brüggemann: Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preußischen Herzogthums Vor- und Hinter-Pommern. Teil II, Band 1: Beschreibung der zu dem Gerichtsbezirk der Königl. Landescollegien in Stettin gehörigen Hinterpommerschen Kreise. Stettin 1784, S. 105–106, Ziffer (5) (Google Books).
Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Teil II, Band 3, Anklam 1868, S. 315–316 (Google Books).
↑Ludwig Wilhelm Brüggemann: Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preußischen Herzogthums Vor- und Hinter-Pommern. Teil II, 1. Band: Beschreibung der zu dem Gerichtsbezirk der Königl. Landescollegien in Stettin gehörigen Hinterpommerschen Kreise. Stettin 1784, S. 105–106, Ziffer (5) (Google Books).
↑Alexander August Mützell und Leopold Krug: Neues topographisch-statistisch-geographisches Wörterbuch des preußischen Staats, Band 1: A–F, Halle 1821, S. 115, Ziffer 2532 (Google Books).
↑Friedrich von Restorff: Topographische Beschreibung der Provinz Pommern mit einer statistischen Uebersicht. Berlin und Stettin 1827, S. 196, Ziffer 2 (Google Books).
↑Topographisch-statistisches Handbuch des Preußischen Staats (Kraatz, Hrsg.). Berlin 1856, S. 44 (Google Books).
↑Königl. Finanzministerium (Hrsg.): Die Ergebnisse der Grund- und Gebäudesteuerveranlagung im Regierungsbezirk Stettin, Berlin 1866. 4. Kreis Greifenhagen, S. 2–9, Ziffer 4 (Google Books).
↑ abKönigliches Statistisches Bureau: Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preußischen Staats und ihre Bevölkerung. Teil III: Provinz Pommern, Berlin 1874, S. 32–33, Ziffer 8 (Google Books).
↑Binow, Dorf, Kreis Greifenhagen, Regierungsbezirk Stettin, Provinz Pommern. In: Meyers Gazetteer, mit Eintrag aus Meyers Orts- und Verkehrslexikon, Ausgabe 1912, sowie einer historischen Landkarte der Umgebung von Binow (meyersgaz.org).
↑Landkreis Greifenhagen, in: Gemeindeverzeichnis Deutschland 1900 (U. Schubert, 17.09.2022).
↑ abcMichael Rademacher: Kreis Greifenhagen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900