Der Blaukappenliest (Tanysiptera sylvia), auch Blaukappen-Paradiesleist oder Paradiesliest genannt, ist eine Eisvogel-Art aus der Gattung der Paradieseisvögel, die in Australien und auf Neuguinea vorkommt. Die Bestandssituation dieser Art wird von der IUCN mit ungefährdet (least concern) eingestuft.[1] Es werden zwei Unterarten unterschieden.
Der Blaukappenliest erreicht inklusive der verlängerten Steuerfedern eine Körperlänge von 29 bis 37 Zentimetern.[1] Das Gewicht liegt zwischen 38 und 61 Gramm. Es besteht kein auffälliger Geschlechtsdimorphismus.
Er hat einen großen roten Schnabel, einen blauen Stirnfleck, einen schwarzen Gesichtsstreifen, blauschwarze Flügel und eine ockerfarbene Brust. Er hat die typischen verlängerten Schwanzfedern der Paradieseisvögel.
T. s. salvadoriana – E. P. Ramsay, 1879 – Tiefebenen im Südosten von Neuguinea. Bei dieser Unterart weist das verlängerte Steuerfederpaar schmale blaue Säume auf. Sie sind im Vergleich zur Nominatform an ihrem Ende weniger zweigeteilt und laufen nicht spitz aus.[3] Das Brustgefieder ist außerdem etwas weniger intensiv ockerfarben als bei der Nominatform. Der Mantel ist zwar wie bei der Nominatform zu einem großen Teil schwarz, allerdings ist der Anteil schwarzen Gefieders etwas kleiner. Der Blauton auf Scheitel und Schwingen ist heller.[3]
T. s. sylvia – Gould, 1850 – Nordosten von Australien von der Kap-York-Halbinsel bis in die Höhe des Eurimbula-Nationalparks an der nordöstlichen Küste von Queensland. Die australische Population zieht im Winterhalbjahr in den Süden und den Norden von Neuguinea. Es ist bislang nicht geklärt, ob die Nominatform im Winterhalbjahr auch im Verbreitungsgebiet der Unterart T. s. salvadoriana vorkommt.[3]
Auf Neuguinea besiedelt der Blaukappenliest Monsunwälder der Vorgebirge. Sein Verbreitungsgebiet überlappt sich mit dem des Spatelliest, der zahlreicher als er vorkommt.
Bruce M. Beehler, Thane K. Pratt: Birds of New Guinea, Distribution, Taxonomy, and Systematics. Princeton University Press, New Jersey 2016, ISBN 978-0-691-16424-3.