Als Brüstung (auch Parapet, früher auch Brustlehne) bezeichnet man im Bauwesen im Allgemeinen jede bis zur Brust reichende Einfriedung am Rand einer Erhöhung.[1] Im engeren Sinne wird vor allem das Wandfeld unter einem Fenster als (Fenster-)Brüstung bezeichnet.
Der Begriff Brüstung rührt von der Brust als dem Vorderteil des Oberkörpers[2] und beschreibt damit indirekt die eigentlich nötige Höhe einer Brüstung, die bis zur Brust reichen sollte. Damit steht der früher gleichbedeutende Begriff Brustlehne[2][3][4] in Verbindung.
Als Parapethöhe bezeichnet man den senkrechten Abstand zwischen Fußboden und der unteren Kante des Fensters.
Brüstungen kommen allgemein als Einfassung von Terrassen, Balkons, Emporen, Brücken usw. vor und dienen dort als Absturzsicherung sowie zur Zierde. Form und Gestalt einer Brüstung waren und sind in Architekturgeschichte und Gegenwart außerordentlich vielfältig; sie richten sich nach Material, Konstruktion und Baustil der Brüstung. So gibt es u. a. durchbrochene und geschlossene Brüstungen sowie Brüstungen aus Stein, Ziegeln, Metall und Holz. Umgangssprachlich werden auch Balustraden als Brüstungen bezeichnet.[1]
Fensterbrüstungen hingegen sind in der Regel keine eigenen Bauteile, sondern bezeichnen denjenigen Teil einer Außenwand, der unterm Fenster liegt und daher ebenfalls die Funktion einer Absturzsicherung übernimmt. In historischen Fassaden wurden diese Bereiche oft besonders verziert.
Der Begriff bezieht sich auf den – ursprünglichen – Abschluss des Bauteils in Höhe der Brust (häufig zu Verteidigungszwecken). Die Brüstungshöhe ist je nach Land genormt, sowie von der potentiellen Absturzhöhe abhängig und beträgt zwischen 80 cm und 110 cm.
Für absturzsichernde Brüstungen ist ein statischer Nachweis zu führen. Hierbei ist an der Oberkante ein Holmdruck in alle Richtungen anzusetzen. Gegebenenfalls in Verbindung mit einer möglichen Windlast.