DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
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Rechtsform | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Gründung | 1. Januar 1993 |
Sitz | Langen (Hessen), Deutschland |
Leitung |
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Mitarbeiterzahl | 5.600, davon ca. 2.200 Fluglotsen (2019)[5] |
Umsatz | 1,38 Mrd. EUR[6] |
Branche | Flugsicherung |
Website | www.dfs.de |
Stand: 31. Dezember 2021 |
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist als beliehenes Unternehmen Teil der Luftverkehrsverwaltung des Bundes (Art. 87d GG). Sie befindet sich im ausschließlichen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vertreten wird. Die DFS ging 1993 aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor. Sie wird durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beaufsichtigt.
Die DFS ging aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor. Die BFS wurde 1953 gegründet und zum 1. Januar 1993 geschlossen. Zuvor wurde die DFS in einer privatrechtlichen Organisationsform als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet.
Mit der Privatisierung wurden folgende Änderungen durchgeführt:
Zur Privatisierung der DFS und deren Einsparpotentiale gibt es unterschiedliche Bewertungen.[7]
Im Jahr 2004 hatte die Bundesregierung eine weitergehende Privatisierung der DFS beschlossen; nur eine Sperrminorität an Anteilen sollten im Bundeseigentum verbleiben. Neben der Tatsache, dass es sich bei der Flugsicherung um hoheitliche Aufgaben mit sonderpolizeilichem Charakter handelt, ist der Umstand, dass die DFS die überörtlichen Flugsicherungsdienste vorhält, auch von verteidigungspolitischer Bedeutung. Interessiert am Erwerb von Anteilen zeigten sich neben anderen die Fraport und die Lufthansa, was aber die Gefahr von Interessenkonflikten bei der Arbeit der DFS bedeuten würde.
Dazu brachte die Bundesregierung am 14. Dezember 2005 einen Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung in den Deutschen Bundestag ein.[8] Neben der Schaffung der Voraussetzungen für eine Kapitalprivatisierung war insbesondere die Übertragung der Aufsichtsaufgaben auf das neu zu bildende Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Schwerpunkt des Gesetzes.
Am 24. Oktober 2006 verweigerte Bundespräsident Horst Köhler dem Gesetz wegen der hoheitlichen Aufgabenstellung und des sonderpolizeilichen Charakters der Flugsicherung seine Unterschrift und wies es so mit seinem Veto zurück. Der Bundespräsident begründete seine Entscheidung damit, dass das Gesetz nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sei, weil
Mit Wirkung vom 1. August 2009 wurde dieser Art. 87d GG dann geändert.[9] Durch diese Änderung sind seitdem Flugsicherungsdienste auch durch ausländische, nach europäischem Recht zugelassene Flugsicherungsorganisationen möglich. Drei Tage später trat das Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften in Kraft.[10] Damit soll die aufgrund europäischer Vorgaben notwendige Aufteilung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben in der Flugsicherung sichergestellt werden.[11]
Die DFS wurde vom damaligen Bundesministerium für Verkehr durch Rechtsverordnung[12] mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zur Flugsicherung beliehen. Die Flugsicherung ist eine sonderpolizeiliche Aufgabe. Im Einzelnen sind die Aufgaben der Flugsicherung in § 27c des Luftverkehrsgesetzes geregelt:
Die Flugverkehrskontrolle wird erbracht als Platzkontrolle (Tower), Anflugkontrolle (Terminal Control) und Bezirkskontrolle (Area Control Center – ACC).
Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich seit April 2002 in Langen (Hessen) (davor Offenbach am Main), somit in einer Entfernung von ca. 5 km zum größten deutschen Flughafen, dem Flughafen Frankfurt Main. Die DFS betreibt hier zur Ausbildung von Fluglotsen, Flugsicherungsingenieure und verwandten Berufen eine eigene Flugsicherungsakademie. Außerdem ist hier eine Außenstelle des Zentrum Luftoperationen vertreten, mit dem die DFS eng zusammenarbeitet. Mit ihrer Tochter KAT betreibt die DFS eine weitere Ausbildungsstelle für militärisches Personal in Kaufbeuren (BY).
Die Zentralen der Flugsicherung werden gemäß dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich unterschieden in „ACC“ (Area Control Center) und „UAC“ (Upper Area Control Center). Für den deutschen Luftraum sind aktuell (Stand November 2024) folgende Kontrollzentralen zuständig:
Name | ICAO-Kürzel | Zuständigkeitsgebiet | Details | Standort |
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ACC Bremen | EDWW | unterer Luftraum im Fluginformationsgebiet (Flight Information Region, FIR) Bremen | Funkrufzeichen „Bremen Radar“ | Flughafen Bremen |
ACC Langen | EDGG | FIR Langen | Funkrufzeichen „Langen Radar“ | Langen (Hessen) |
UAC Karlsruhe | EDUU | oberer Luftraum in der UIR (Upper Flight Information Region) Rhein; über der FIR Langen und der ehemaligen FIR Berlin (seit März 2005) über Flugfläche 245, bzw. Flugfläche 285; über der FIR München über Flugfläche 315 (seit Dezember 2012[13]) | Funkrufzeichen „Rhein Radar“ | Karlsruhe |
ACC München | EDMM | FIR München | Funkrufzeichen „München Radar“ | Flughafen München |
UAC Maastricht (Sektor Hannover) | EDVV | Hannover UIR (Oberer Luftraum – über Flugfläche 245) | Funkrufzeichen „Maastricht Radar“
Hier stellt die DFS das Personal zur Durchführung militärischer Flugsicherungsdienste innerhalb der Hannover UIR. Beim Personal handelte es sich vor März 2010 überwiegend um Offiziere und Unteroffiziere der Luftwaffe, die zur Wahrnehmung militärischer Sonderaufgaben zur DFS beurlaubt wurden. Mittlerweile steht die Wahrnehmung aller Aufgaben in der Niederlassung allen geeigneten Arbeitnehmern offen, eine militärische Vorausbildung ist nicht mehr erforderlich. Neben der Kontrolle des militärischen Flugverkehrs überwachen die Lotsen der DFS auch die Test- und Serieneinflüge von Airbus, welche von Finkenwerder aus starten und sich im Rahmen ihrer Flugprofile dabei auch im oberen Luftraum aufhalten. Der zivile Luftverkehr in der Hannover UIR wird vom UAC Maastricht „Maastricht Radar“ (Eurocontrol) kontrolliert. |
Maastricht Aachen Airport |
Die ehemalige FIR Berlin (genauer: Berlin-Schönefeld) deckte das Gebiet der damaligen DDR einschließlich Berlin ab und hatte den Code ETBN (ACC im brandenburgischen Schönefeld), welche heute nicht mehr verwendet wird; das Länderkürzel ET der DDR dient nun der Kennzeichnung reiner Militärflugplätze in Deutschland. Innerhalb dieses Gebietes – räumlich: darunter – lagen drei Luftkorridore sowie die Kontrollzone Berlin, welche von den Alliierten (in Berlin-Tempelhof) überwacht und nur durch sie benutzt werden durften. Vgl. hierzu Berlin bzw. Flugsicherung der DDR bzw. Fliegerhorste.
Im Zuge der Wiedervereinigung übernahm die BFS die Kontrolle über den gesamten Luftraum über Deutschland und damit auch das ACC Schönefeld. Es bearbeitete, wie die Kontrollzentrale München bis Dezember 2012, den Luftraum von Grund bis Flugfläche 660, was 21,7 km entspricht (Säulenmodell). Eine Änderung der ICAO-Codes wurde jedoch erst im Jahre 1995, also nach der Organisations-Privatisierung der BFS, vorgenommen. Das ACC mit Sitz in Schönefeld erhielt entsprechend der Systematik der DFS den Code EDBB, welche zuvor als Code für den Flughafen Berlin-Tempelhof verwendet wurde und dessen Code in der Folge in EDDI geändert wurde. Jedoch sind beide Codes heute nicht mehr in Gebrauch, nachdem ab 16. Dezember 2006 die Aufgaben im Kontrollgebiet Berlin sukzessive nach Bremen, München und Karlsruhe verlagert wurden.
Das UAC/ACC München bearbeitete bis Dezember 2012 den Luftraum von Grund bis Flugfläche 660, was 21,7 km entspricht (Säulenmodell).
Die DFS betreibt die Flugsicherungsdienste im Auftrag und auf eigene Kosten gemäß Festlegung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr an folgenden Flughäfen (sog. § 27d LuftVG-Flughäfen):
Die Flugverkehrskontrolle an deutschen Flugplätzen, wo die Flugverkehrskontrolle nicht von der DFS erbracht wird, wird diese Aufgabe von einzeln beliehenen Fluglotsen füllt, die im Dienst einer zertifizierten Flugsicherungsorganisation stehen. Um auch Dienstleistungen an einigen diese Flughäfen zu erbringen gründete die DFS am 20. Dezember 2005 die Tochterfirma Tower Company GmbH gegründet[14]. Diese wurde dann am 1. Januar 2017 als DFS Aviation Services GmbH in eine eigenständige Gesellschaft überführt. Die DFS Aviation Services GmbH (kurz „DFS-AS“ oder auch „DAS“ genannt) ist eine Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und hat ihren Sitz in Langen/Hessen.
Seit dem 26. März 2007 ist die DFS-AS gemäß der europäischen Single-European-Sky-Verordnungen zertifiziert. Sie ist auf die Erbringung von Flugsicherungsdiensten und den damit zusammenhängenden Zusatzdiensten an kleinen und mittleren Flugplätzen spezialisiert. Die Ausbildung und Qualifizierung von Fluglotsen an kleinen und mittleren Flugplätzen sowie Beratungsleistungen sind weitere Geschäftsfelder der DFS-AS.
Die DFS-AS (Stand Dezember 2024) hat folgende Tochterunternehmen bzw. internationale Representanzen:
Die DFS-AS verantwortet derzeit an folgenden deutschen Regionalflugplätzen die Flugverkehrsdienste:[15]
Seit 2018 betrieb das Tochterunternehmen Air Navigation Solutions Ltd. (ANS) die Kontrolltürme in London-Gatwick und Edinburgh.[16] Am 9. Oktober 2022 ging die Verantwortung für der Flugsicherungsbetrieb in London-Gatwick wieder zurück an das britische Flugsicherungsunternehmen National Air Traffic Services, NATS.[17] Air Navigation Solutions Ltd. ist weiterhin (Stand November 2024) für die Flugsicherung am Flughafen Edinburgh zuständig.[18]
Die betreibt Systeme für Flugfunk, Funknavigation und Ortung (Primärradar, Sekundärradar und Mulitlateration), Air-Traffic-Management, sowie zum Nachrichtenaustausch mit anderen Flugsicherungsorganisationen.
Die Air-Traffic-Management-Systeme (kurz ATS-Systeme genannt) der DFS (z. B. Flugplan- und Radar-Datenverarbeitungssysteme), die die DFS teilweise selbst und teilweise mit industriellen Partnern entwickelt, werden unter dem Betriebssystem Linux betrieben.[19]
Die zivile und militärische Flugsicherung außerhalb der militärischen Flugplätze und der für den militärischen Einsatzverkehr reservierten Lufträume sind in Deutschland in eine gemeinsame Dienstleistung integriert. Die überörtliche militärische Flugsicherung des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (LufABw) ist in Friedenszeiten im Rahmen der zivil-militärischen Integration an die DFS delegiert.[20] Lediglich die örtliche militärische Flugsicherung (Platzkontrolle) wird von Bundeswehr selbst durchgeführt.
Die Ausbildung für die militärische Flugsicherung wurde am 1. Januar 2017 vom Technischen Ausbildungszentrum der Luftwaffe am Standort Kaufbeuren (Fliegerhorst Kaufbeuren) an die hierfür neu gegründete Kaufbeuren ATM Training GmbH (Tochter der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH) übertragen, welche seither im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft in Kooperation mit der Bundeswehr die Aus- und Weiterbildung sämtlichen militärischen Flugsicherungspersonals durchführt.[21][22]
Das Geschäft der DFS teilt sich in einen regulierten und einen nicht-regulierten Bereich. Zu dem regulierten Bereich zählt insbesondere die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im Bereich Strecke sowie An- und Abflug an den 15 Internationalen Verkehrsflughäfen (§ 27d Abs. 1 LuftVG-Flughäfen). Zum nicht-regulierten Bereich gehören insbesondere die Aktivitäten der Tochtergesellschaften.
Im regulierten Bereich werden auf Basis europäischer Regelungen im Rahmen einer 5-Jahresplanung die erwarteten Kosten festgestellt und in der Folge entsprechend durch das Bundesverkehrsministerium die jeweiligen Strecken- bzw. An-/Abflug-Gebühren festgesetzt.[23] Während die An-/Abfluggebühren direkt durch die DFS erhoben werden, erfolgt der Einzug der Streckengebühren durch das Zentrale Gebührenbüro (Central Route Charging Office – CRCO) von Eurocontrol.
Der Bundesrechnungshof kritisierte in einem Anfang 2019 vorgelegten, geheim gehaltenen Bericht mangelhafte Kontrolle durch das Bundesverkehrsministerium. Das staatseigene Unternehmen befinde sich „in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage“. Ohne Nachhol- und Sondereffekte habe das Unternehmen 2017 einen Verlust erwirtschaftet. Zu den Ursachen zählten ausufernde Betriebskosten durch hohe Löhne und Pensionsleistungen sowie Vorruhestandsregelungen, aber auch riskante Investitionen mit neuen Auslandsaktivitäten.[24]