Als Dominium (lateinisch für ‚Herrschaft, Eigentum‘) wurde im Mittelalter ein Komplex von mehreren Herrschaften und Gütern bezeichnet, die das Vermögen einer Herrschaft bildeten. Die Verwaltung des Vermögens erfolgte in der Regel zentral durch einen Beamten, der in den Quellen meistens als Regent bezeichnet wurde.
Nach dem Allgemeinen preußischen Landrecht existierten mehrere Eigentumsformen: neben dem Volleigentum (dominium plene) das Obereigentum (dominium directe[1]) und das Unter- oder nutzbare Eigentum (dominium utile[2]).
Dominium ist nicht zu verwechseln mit Dominion (deutsch etwa „Herrschaftsgebiet“), seit 1867 die Bezeichnung einer sich selbst verwaltenden Kolonie des Britischen Weltreiches.