Bei der European Number of Identification, kurz ENI-Nummer genannt, handelt es sich um eine einheitliche Registrierungsnummer für Binnenschiffe. Alle Binnenschiffe in Europa sollen seit 1. April 2007 nach einem europaweit einheitlichen Verfahren mit einer achtstelligen einheitlichen europäischen Schiffsnummer gekennzeichnet werden. Schiffe mit einem Rheinattest behalten ihre bisherige amtliche Nummer, auch bekannt unter der ehemaligen, nicht mehr gebräuchlichen Bezeichnung „Europanummer“, der lediglich eine „0“ vorangestellt wird. Die Nummernfolge ist unveränderbar und wird dem Schiff auf Lebenszeit zugeordnet, selbst bei dessen Wechsel in ein anderes Land. Mit diesem neuen System wurde das bisher auf dem Rhein geltende System im Großen und Ganzen übernommen.
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt hat in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Gemeinschaft dieses neues Identifikationssystem für Binnenschiffe erarbeitet. Sie hat eine Änderung ihrer Polizeiverordnung und ihrer Rheinschiffsuntersuchungsordnung durchgeführt, um die „einheitliche europäische Schiffsnummer“, gemeinhin „ENI-Nummer“ genannt, einzuführen (§§ 2.17, 2.18 und 24.08 RheinSchUO).
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Zahlenbereiche für zuständige Behörden:[1]