Als Ernestinische Herzogtümer bzw. Sächsische Herzogtümer bezeichnet man eine wechselnde Zahl von kleinen Herzogtümern im heutigen Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und in Ober- und Unterfranken, die durch Erbteilung unter den Nachkommen des Herzogs und Kurfürsten Ernst von Sachsen-Wittenberg entstanden.
Das Haus Wettin teilte sich 1485 in zwei Linien (Leipziger Teilung), die jüngere Albertinische, begründet von Albrecht dem Beherzten, die das spätere Kurfürstentum Sachsen (Residenz Dresden) sowie das spätere Polen-Litauen regierte, und die ältere Ernestinische, die zunächst die Kurwürde erhielt (Residenz Wittenberg).
Während die Albertiner von vornherein die Primogenitur einführten und damit den Zusammenhalt ihres Landesteiles sicherten, verblieben die Ernestiner bei der Erbteilung, was zur Jahrhunderte andauernden Zersplitterung (einschließlich deren folgender Neu- und Umordnung) der ernestischen Herzogtümer führte, die letztlich erst nach dem Ersten Weltkrieg beendet wurde: Die jeweiligen Änderungen (und die daraus entstandenen jeweiligen Herzogtümer) erfassten, im historischen Verlauf gesehen, zum Schluss nur Flächen, die nach heutigen Maßstäben größenmäßig noch nicht einmal einem Landkreis entsprechen.
Im Jahr 1547 verloren die Ernestiner aufgrund der Wittenberger Kapitulation schließlich die Kurwürde mit dem Herzogtum Sachsen(-Wittenberg) und die meisten ihrer Erblande an die Albertiner und konnten zunächst auch nur einen Teil ihrer thüringischen Besitzungen behaupten, nämlich die Ämter, Städte und Schlösser Gerstungen, Eisenach, Wartburg, Kreuzburg, Tenneberg, Waltershausen, Leuchtenburg, Roda, Orlamünde, Gotha, Jena, Kapellendorf, Roßla, Weimar, Wachsenburg, Dornburg, Camburg, Buttstädt, Arnshaugk, Weida, Mildenfurth und Ziegenrück.
Zum ernestinischen Gesamtbesitz kamen nach dem Tode des Herzogs Johann Ernst I. von Coburg 1553 noch die Ämter Coburg, Sonneberg, Hildburghausen, Königsberg, Veilsdorf und Schalkau. Weitere Territorien erhielten die Ernestiner 1554 durch den Naumburger Vertrag von Kurfürst August aus der albertinischen Linie, d. h. die Ämter Altenburg, Eisenberg, Sachsenburg und Herbesleben (ohne Tennstedt), die Städte Auma, Neustadt, Pößneck und Triptis sowie den Besitz der aufgelösten Klöster Volkenroda und Oldisleben. 1555 ertauschten sie von den Grafen von Mansfeld die Herrschaft Römhild. Endlich erwarb das Ernestinische Haus aus der hennebergischen Erbschaft (1583) einen Anteil von 7/12, definitiv allerdings erst 1660, nämlich die Ämter Meiningen, Themar, Maßfeld, Behrungen, Henneberg, Milz, Ilmenau, Kaltennordheim, Frauenbreitungen, Sand und Wasungen.
Die ernestinischen Gebiete waren spätestens ab 1573, also kaum ein Jahrhundert nach der Leipziger Teilung, durch die fortwährende Erbteilung stark zersplittert worden (siehe hierzu Zeittafel unten). Die dadurch entstandenen Teilherzogtümer bezeichnet man als Ernestinische oder sächsische Herzogtümer. Zeitweise existierten bis zu zehn einzelne Herzogtümer gleichzeitig. Die zur politischen Bedeutungslosigkeit führende Zersplitterung der ernestinischen Herzogtümer und der benachbarten reußischen und Schwarzburger Fürstentümer machten Thüringen zum Musterbeispiel der Kleinstaaterei („Duodezfürstentümer“, „Operettenstaaten“) innerhalb des Deutschen Bundes.
Im Jahr 1826 kam es, nach dem Aussterben des Hauses Sachsen-Gotha-Altenburg, mit dem Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen zur letzten Neugliederung der Herzogtümer Sachsen-Gotha, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Coburg-Saalfeld.
Der Herzog von Sachsen-Hildburghausen tauschte sein Herzogtum mit Sachsen-Altenburg. Die Linie Sachsen-Meiningen bekam Sachsen-Hildburghausen und von Sachsen-Coburg-Saalfeld den Saalfelder Landesteil sowie das Amt Themar und die Orte Mupperg, Mogger, Liebau und Oerlsdorf. Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld erhielt dafür das Herzogtum Sachsen-Gotha, von Sachsen-Hildburghausen die Ämter Königsberg und Sonnefeld und von Sachsen-Meiningen die Güter Callenberg und Gauerstadt und wurde zum neuen Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Das zwischenzeitlich beim Wiener Kongress zum Großherzogtum erhobene und territorial wesentlich vergrößerte Sachsen-Weimar-Eisenach blieb davon ausgespart.
Erst in diesem Zusammenhang wurde das Prinzip der Primogenitur bei den Ernestinern, d. h. rund dreieinhalb Jahrhunderte nach der Leipziger Teilung 1485, endgültig eingeführt.
1867 traten die vier verbliebenen Ernestinischen Staaten dem Norddeutschen Bund bei, bevor aus ihnen – nach Novemberrevolution 1918 und Abschaffung der Monarchie –, zusammen mit den Freistaaten Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen sowie dem Volksstaat Reuß, in den Jahren 1919 bis 1920 das Land Thüringen entstand und der Freistaat Coburg nach einer Volksbefragung am 1. Juli 1920 zum Freistaat Bayern kam.
Sachsen-Altenburg | von 1603 bis 1672 und von 1826 bis 1918 |
Sachsen-Coburg | von 1596 bis 1633 und von 1681 bis 1699 |
Sachsen-Coburg-Eisenach | von 1572 bis 1596 |
Sachsen-Coburg-Saalfeld | von 1735 bis 1826 |
Sachsen-Coburg und Gotha | von 1826 bis 1918 |
Sachsen-Eisenach | von 1596 bis 1638, von 1640 bis 1644 und von 1662 bis 1741 |
Sachsen-Eisenberg | von 1680 bis 1707 |
Sachsen-Gotha | von 1640 bis 1680 |
Sachsen-Gotha-Altenburg | von 1681 bis 1826 |
Sachsen-Hildburghausen | von 1680 bis 1826 |
Sachsen-Jena | von 1672 bis 1690 |
Sachsen-Meiningen | von 1680 bis 1918 |
Sachsen-Römhild | von 1680 bis 1710 |
Sachsen-Saalfeld | von 1680 bis 1735 |
Sachsen-Weimar | von 1572 bis 1741 |
Sachsen-Weimar-Eisenach | von 1741 bis 1918 (ab 1903: Großherzogtum Sachsen) |
Überblick über die einzelnen durch Erbteilungen entstandenen Linien und Fürstentümer der Wettiner, seit der Bildung der Ernestiner und Albertiner Linien in der Leipziger Teilung 1485, sowie deren Vererbungen bei ihrem jeweiligen Aussterben. (zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken!)