Der Begriff Europäische Zollunion bezeichnet die seit 1968 innerhalb der Europäischen Union (EU) bestehende Zollunion. Sie hat zur Folge, dass der Handel zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten nicht durch Zölle oder gleichwirkende Abgaben behindert wird.
Andorra, San Marino und die Türkei befinden sich jeweils in einer Zollunion mit dem Zollgebiet der Union.[4][5] Eine beabsichtigte Ausweitung der Europäischen Zollunion mit der Türkei wurde von der EU am 26. Juni 2018, nach dem Wahlsieg des Amtsinhabers Erdoğan bei der von ihm vorgezogenen Präsidentschaftswahl und dem damit verbundenen Inkrafttreten der im Verfassungsreferendum von 2017 beschlossenen Verfassungsänderungen, abgebrochen.[6] Die Ausweitung sollte den Agrar- und Dienstleistungssektor mit einschließen, bis dato ist nur der Warenverkehr frei.[7]
Zoll. In: EUR-Lex, Zusammenfassung nach Thema – Zusammenfassungen zur EU-Gesetzgebung. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union; abgerufen am 15. Oktober 2021