Export Administration Regulations

Die Export Administration Regulations (EAR) ist die Ausführungsverordnung des US-Gesetzes Export Administration Act (EAA). Die Verordnung zur Exportkontrolle wird von der Behörde Bureau of Industry and Security (BIS) erlassen und regelt den Export und Reexport von US-Gütern.[1]

Mit dem EAR werden der Export und der Reexport sowohl der sog. Dual-Use-Güter als auch rein kommerzieller Wirtschaftsgüter ohne militärischen Verwendungszweck geregelt. Darüber hinaus werden der Export und der Reexport anderer Wirtschaftsgüter über andere Regelungen und durch andere amerikanische Behörden kontrolliert.[2]

Im Wesentlichen verfolgt die amerikanische Regierung mit dem EAR vier Ziele:[3]

  • Schutz der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten
  • Unterstützung der amerikanischen Außenpolitik
  • Verhinderung der Weiterverbreitung bzw. die Weitergabe von Massenvernichtungswaffen Non-Proliferation
  • Wahrung kurzfristiger amerikanischer Interessen

Einzelnachweise

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  1. Achim Albrecht: Die verantwortlichen Behörden im US-Exportrecht. In: US-Exportbestimmungen. Band 14(3), 2009, ISSN 1611-4000, S. 39 – 41.
  2. Export Controls, PDF
  3. U.S. Department of Commerce (Memento des Originals vom 5. Mai 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/bxa.ntis.gov, About EAR