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Ein Ferman ist ein Erlass, ein Dekret, eine Vollmacht oder eine Verordnung eines Souveräns in islamischen Ländern. Die Urkunde wird von ihm oder einem seiner damit beauftragten Minister unterzeichnet. Der Begriff hat seinen Ursprung im persischen فرمان / farmān und bedeutet so viel wie „Befehl“, „Verordnung“ oder „Auftrag“.
1826: Sultan Mahmud II. ordnet per Ferman die Auflösung aller Janitscharen-Einheiten in seinem Reich an.
Am 28. August 1840 bestätigt der ägyptische Gouverneur Muhammad Ali Pascha in einem Ferman die Unschuld der in der Damaskusaffäre angeklagten Juden aus Damaskus.
Am 5. Januar 1856 wird mit einem Ferman des türkischen Sultans die Konzession zum Bau des Sueskanals und zur Bildung einer Aktiengesellschaft hierfür erteilt.
Januar 1857: Verbot des Sklavenhandels im osmanischen Mittelmeerraum.[1]
1867: Mit einem Ferman wird die Übergabe der Stadt Belgrad an Serbien geregelt.
15. März 1868: Mit einem Ferman wird die bulgarische Klassenschule in Plowdiw zum ersten bulgarischen Gymnasium innerhalb des Reiches erhoben.
1880: Die deutschen Ausgrabungen in Pergamon werden durch einen Ferman von der Pforte bewilligt.
1889: Aufhebung der Nutzniessung und erblichen Konzessionen von Naphtha-Vorkommen in der Provinz Mossul und Einverleibung in den Privatschatz des Sultans.[2]
1898: Aufhebung der Nutzniessung und erblichen Konzessionen von Naphta-Vorkommen in der Provinz Bagdad und Einverleibung in den Privatschatz des Sultans.[2]
↑Murray Gordon: L'Esclavage dans le monde arabe – VIIe–XXe siècle. In: Collection Texto. Éditions Tallandier, Paris 2009, ISBN 978-2-84734-633-6, S.169.
↑ abPhilippe Pétriat: Aux pays de l’or noir – Une histoire arabe du pétrole. In: Martine Allaire (Hrsg.): Collection folio histoire inédit. Nr.306. Éditions Gallimard, Paris 2021, ISBN 978-2-07-282739-6, S.26.