Flavoxanthin

Strukturformel
Struktur des Flavoxanthin
Allgemeines
Name Flavoxanthin
Andere Namen
  • E 161a
  • (3S,3’R,5R,6’R,8R)-5,8-Epoxy-5,8-dihydro-β,ε-carotin-3,3’-diol[1]
Summenformel C40H56O3
Kurzbeschreibung

goldgelbe Prismen[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 512-29-8
PubChem 5281238
ChemSpider 4444650
Wikidata Q605574
Eigenschaften
Molare Masse 584,85 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[2]

Schmelzpunkt

184 °C[2]

Löslichkeit
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[3]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Flavoxanthin ist ein Blütenfarbstoff, der zur Gruppe der Xanthophylle gehört. Er wurde als Lebensmittelfarbstoff verwendet und war bis 1994 in der Europäischen Union als E 161a zugelassen.[1]

Beim Flavoxanthin handelt es sich um einen gelben in Aceton löslichen Feststoff.[1]

Der Blütenfarbstoff ist beispielsweise im Hahnenfuß, dem gewöhnlichen Löwenzahn, verschiedenen Ginsterarten, den Stiefmütterchen und den Pollen der Akazie enthalten.[1][4]

Rechtliche Situation

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In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[5]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[6]) aufgelistet. In der Europäischen Union und der Schweiz ist Flavoxanthin seit 1994 nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.[7][8]

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g Eintrag zu Flavoxanthin. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 8. Juli 2022.
  2. a b The Merck Index: An Encyclopedia of Chemicals, Drugs, and Biologicals. 14. Auflage. (Merck & Co., Inc.), Whitehouse Station, NJ, USA, 2006, ISBN 978-0-911910-00-1, S. 4097.
  3. Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  4. Eintrag zu Flavoxanthin. In: Online-Lexikon der Biologie, abgerufen am 16. Juli 2022.
  5. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  6. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  7. Aufgenommen durch die Richtlinie 62/2645/EWG.
  8. Gestrichen, da nicht mehr in Richtlinie 94/36/EG genannt, die Richtlinie 62/2645/EWG ersetzt.