Strukturformel | |||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||
Name | Flavoxanthin | ||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C40H56O3 | ||||||||||||
Kurzbeschreibung |
goldgelbe Prismen[1] | ||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||
Molare Masse | 584,85 g·mol−1 | ||||||||||||
Aggregatzustand |
fest[2] | ||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||
Löslichkeit | |||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
Flavoxanthin ist ein Blütenfarbstoff, der zur Gruppe der Xanthophylle gehört. Er wurde als Lebensmittelfarbstoff verwendet und war bis 1994 in der Europäischen Union als E 161a zugelassen.[1]
Beim Flavoxanthin handelt es sich um einen gelben in Aceton löslichen Feststoff.[1]
Der Blütenfarbstoff ist beispielsweise im Hahnenfuß, dem gewöhnlichen Löwenzahn, verschiedenen Ginsterarten, den Stiefmütterchen und den Pollen der Akazie enthalten.[1][4]
In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[5]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[6]) aufgelistet. In der Europäischen Union und der Schweiz ist Flavoxanthin seit 1994 nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.[7][8]