Das Fürstentum Erfurt existierte von 1806 bis 1814 und umfasste Erfurt und das umliegende Land einschließlich der Grafschaft Blankenhain. Es unterstand direkt dem französischen Kaiser.
Das Fürstentum Erfurt, d. h. der ehemalige kurmainzische Erfurter Staat, wurde zusammen mit der Herrschaft Blankenhain nach der Niederlage Preußens in der Doppelschlacht bei Jena und Auerstedt als kaiserliche Staatsdomäne (domaine réservé à l’empereur) unter dem Namen Provinz Erfurt direkt Napoleon Bonaparte unterstellt, während die umliegenden thüringischen Staaten dem Rheinbund beitraten.
Erfurt wurde von einem Zivil- und einem Militärsenat verwaltet, die dem kaiserlich-französischen Gouverneur (später „Intendant“) unterstanden. Dieser hatte seinen Sitz in der Kurmainzischen Statthalterei.[1]
1808 ließ Napoleon in der französischen Exklave den Erfurter Fürstenkongress inszenieren.
Ab dem 25. Oktober 1813 wurde Erfurt nach der Völkerschlacht bei Leipzig durch preußische, österreichische und russische Verbände belagert (Belagerung von Erfurt).[2] Nach dem Abschluss eines Waffenstillstandes rückten die Preußen am 6. Januar 1814 vereinbarungsgemäß in die Stadt ein. Im Mai übernahmen sie auch kampflos die Zitadellen Petersberg und Cyriaksburg.[3] Auf dem Wiener Kongress wurde es 1815 Preußen zugesprochen, das jedoch den Ost- und Südteil des Erfurter Landgebiets und das Blankenhainer Gebiet an Sachsen-Weimar-Eisenach abtrat. Erfurt selbst wurde Hauptstadt des neu geschaffenen Regierungsbezirks Erfurt in der Provinz Sachsen.