Als Gütesiegel‚ Gütezeichen oder Qualitätssiegel werden grafische oder schriftliche Produktkennzeichnungen bezeichnet, die eine Aussage über die Qualität eines Produktes machen sollen, eventuell auch über eingehaltene Sicherheitsanforderungen oder Umwelteigenschaften.
Der Zweck dieser meist privatwirtschaftlich getragenen „Siegel“ bzw. „Zeichen“ soll sein, einerseits dem Verbraucher positive Hinweise über die Qualität oder Beschaffenheitsmerkmale eines Produktes zu liefern und andererseits den Hersteller eines Produktes als besonders vertrauenswürdigen Anbieter herauszustellen. Dadurch werden bereits bestehende Vertrauens-Strukturen und ihre innewohnende Funktion als ursprünglich-kommunikatives Gütesiegel sichergestellt, erweitert und formalisiert.
Die sprachliche Unterscheidung zum Prüfzeichen/Prüfsiegel ist nicht festgelegt, eine Abgrenzungsmöglichkeit ergibt sich daraus, dass Güte- oder Qualitätszeichen eine besondere Gebrauchsqualität oder Komfort repräsentieren sollen, während Prüfzeichen eher auf die geprüfte Einhaltung von sicherheitsrelevanten Eigenschaften hinweisen. Teilweise ergeben sich auch Überschneidungen beider Zielrichtungen.
Grundsätzlich kann jeder ein Prüf- oder Gütesiegel kreieren, es gibt dazu keine gesetzlichen Regelungen. Vielfach haben sich Hersteller und Anbieter einer bestimmten Produktart in einer Gütegemeinschaft zusammengeschlossen, um ein produktbezogenes Güte-Zertifikat zu schaffen, wie z. B. das Teppichsiegel oder das Wollsiegel. Es haben sich auch bereichsübergreifende Institutionen etabliert, die sich vorrangig mit der Organisation, Verwaltung und Vergabe von Prüf- oder Gütesiegeln befassen.
Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regulierung können Verbände, Initiativen und Unternehmen immer neue Siegel mit mehr oder weniger transparenten und strengen Standards herausgeben und vermarkten. Nicht selten stellen sich gar Hersteller selbst ein Gütesiegel für eigene Produkte aus, etwa als Maßnahme des Greenwashing. So gibt es allein auf dem deutschen Markt über 1.000 verschiedene Kennzeichen und Label, was es Endverbrauchern so gut wie unmöglich macht, das jeweilige Gütezeichen ohne Beratung zu bewerten.[1] Internetportale wie Siegelklarheit.de,[2] das von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, oder Label Online[3] von der VerbraucherInitiative e. V. sowie utopia.de bewerten Gütesiegel nach bestimmten Kriterien und wollen Verbrauchern so den Vergleich verschiedener Siegel ermöglichen. Manche Standardgeber bzw. Unternehmen von Gütesiegeln veröffentlichen ihre Kriterienkataloge, welche der Vergabe der Gütesiegel zugrunde liegen, um mehr Transparenz zu schaffen. Dies macht den Einblick und Vergleich der Gütesiegel überhaupt erst möglich. Ein weiteres Merkmal, das Missbrauch entgegenwirkt, ist die Zertifizierung. Hier wird die Einhaltung des Kriterienkataloges unabhängig oder proprietär von einer Zertifizierungsstelle kontrolliert und ist somit von einer reinen Eigenauskunft abzugrenzen.
Die als Zeichen verwendeten Markierungen sind überwiegend in einer individuell festgelegten Weise grafisch und stilistisch gestaltete Symbole bzw. Ikone und werden mit diesem Design einheitlich verwendet. Dies sichert einen hohen Wiedererkennungswert und eine Abgrenzung gegenüber konkurrierenden oder andersartigen Zeichen. Die Zeichenmarkierung kann direkt auf dem Produkt angebracht sein oder auch auf dem begleitenden Informations- und Urkundenmaterial, letzteres ist besonders bei Dienstleistungen der Fall.
Stromsparer-Plakette – Elektronikgeräte, die im Bereitschaftsbetrieb relativ wenig Strom verbrauchen und sich auf einfache Weise ganz ausschalten lassen.
Technik
TÜV, LGA und andere (zugelassenen Prüfstellen für die Erteilung des „GS-Zeichens“)
Die gemeinnützige Stiftung Deutsche Krebshilfe vergibt als Gütesiegel an die Einrichtungen Kindergarten, Kita und Kindertagesstätte die Auszeichnung Clever in Sonne und Schatten-Kita, wenn die Einrichtung permanent durch Sonnenschutz Präventionsarbeit gegen Hautkrebs leistet.[5] Die jeweiligen Betreiber und Träger weisen mit einem Schild auf die Qualifikation hin und können diese auch auf ihren Internetseiten führen.
die gemeinnützige Stiftung Gesundheit zertifiziert Gesundheitsratgeber und Webseiten zu Gesundheitsthemen, die Transparenz und Sicherheit für Patienten schaffen
Honcode ist ein Zertifikat für gesundheitsbezogene Internetseiten, das durch die Schweizer Stiftung Health On the Net Foundation verliehen wird
das Qualitätslogo des Afgis e. V. zeichnet qualitativ hochwertige Gesundheitsinformationsangebote im Internet aus
das Gütesiegel der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. wird verliehen an nachweislich rückengerechte Produkte
Arbeitsschutz, Soziallabel
Fair-Trade-Siegel – das Zeichen des TransFair e. V. für den fairen Handel
Flowerlabel – ehemaliges Gütesiegel des Flower Label Program für Schnittblumen, die unter sozial- und umweltverträglichen Bedingungen produziert wurden
das Gütesiegel SmS – Sicher mit System – der Berufsgenossenschaften (BG Metall, Steinbruchs-BG) wirbt für systematisch und sicher betriebene Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.
Vielfach werden „Test-Urteile“ in der typischen Bildzeichen-Form wie die von der Stiftung Warentest oder Öko-Test auch als Gütesiegel bezeichnet. Auf Zeichen dieser Art ist meist das individuelle Test-Urteil (z. B. „Sehr gut“) aufgedruckt. Sie enthalten damit eine Einzelprodukt-Wertung und sind im eigentlichen Sinne keine allgemeingültigen „Gütesiegel“, sondern bewertende „Prädikate“.
Die CE-Kennzeichnung und Hinweise auf erfüllte DIN-Normen an Produkten können in gewisser Weise auch als Gütesiegel aufgefasst werden, da auch ihnen Aussagen über bestimmte Produkt-Eigenschaften zugrunde liegen.
In der DDR waren die Güteklassen der industriellen und handwerklichen Erzeugnisse durch das Gütezeichen gekennzeichnet.
Das Logo oder Bildzeichen selbst enthält an sich keine qualitative Aussage. Inwieweit und mit welcher Spezifizierung ein Prüf- oder Gütesiegel tatsächlich eine besondere Produkt-Qualität repräsentiert, ergibt sich meist nur aus den zugrunde liegenden Bestimmungen, Regeln oder sonstigen zeichenbezogenen Darlegungen.
Einige Gütesiegel entstanden dadurch, indem sie das Gegenteil dessen erreichten, was zunächst intendiert war.
Bekannt ist die Geschichte des „Made in Germany“: Ende des 19. Jahrhunderts versuchte man in Großbritannien, sich mit der Kennzeichnung importierter Ware gegen vermeintlich minderwertige Nachahmungsprodukte zu schützen. Das britische Handelsmarkengesetz vom 23. August 1887 (Merchandise Marks Act 1887) schrieb vor, dass auf Waren unmissverständlich das Herkunftsland anzugeben sei. Dies sollte dem Schutz der britischen Wirtschaft vor importierten Waren vom Kontinent dienen. Einige Bestimmungen wurden im Ersten Weltkrieg verschärft, um es den Briten zu erleichtern, Waren der Kriegsgegner zu erkennen und zu boykottieren. Da die Qualität der deutschen Waren der Qualität jeweiliger einheimischer Produkte im Ausland häufig überlegen war, wirkte „Made in Germany“ oft wie ein Qualitätssiegel. Die negativ gedachte Warenkennzeichnung kehrte sich ins Gegenteil um (Näheres siehe Made in Germany#Geschichte).
Banned in Boston (in Boston untersagt) nannte man es, wenn ein Buch, Theaterstück oder Film durch eine Bostoner Zensurstelle vom Verkauf oder der Aufführung in Boston ausgeschlossen war. Der Ausdruck und der Aufkleber „Banned in Boston“ wurden zu einer Art Markenzeichen für nicht ganz jugendfreies Kulturschaffen.[6] Teilweise gaben kommerzielle Händler Werke als Banned in Boston aus, obwohl dies gar nicht der Fall war, oder sorgten durch eigene Aktivitäten dafür, dass ihr Werk auf die Liste der verbotenen Werke kam.
Analog können Altersbeschränkungen auf Filmen (FSK) oder Altersbeschränkungen für Alkohol und Zigaretten etwas ausüben, was man auch den „Reiz des Verbotenen“ nennt (siehe Reaktanz (Psychologie)).
Sandra Dusch Silva (V. i. S. d. P.), Anil Shah, Thorsten Moll: Ein Wegweiser durch das Label-Labyrinth. Christliche Initiative Romero, Münster, 3., aktualisierte Auflage 2018.
↑Anne Kunze: Nicht noch mehr Labels – Die meisten Gütesiegel führen den Verbraucher in die Irre in: Zeit Online, online, abgerufen am 21. Dezember 2013