Klassifikation nach ICD-10 | |
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R62.8 | Gedeihstörung (Sonstiges Ausbleiben der erwarteten physiologischen Entwicklung) |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Als Gedeihstörung wird eine Verzögerung der körperlichen Entwicklung eines Kindes bezeichnet, die häufig mit Auffälligkeiten in der motorischen und psycho-sozialen Entwicklung verbunden ist. Diese tritt in pädiatrischen Kliniken mit einer Häufigkeit von 2–25 % auf und ist in der entwickelten Welt meist ein Begleitsymptom einer Grunderkrankung.[1]
Die Gedeihstörung ist keine Diagnose, sondern nur eine Beschreibung. Diagnostische Kriterien sind:
Wie bereits erwähnt handelt es sich meist um ein Begleitsymptom einer Grunderkrankung. Durch diese kommt es zu:
Häufige Grunderkrankungen, die mit einer Gedeihstörung einhergehen sind diverse Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes, Nahrungsmittelallergien, zystische Fibrose, Zöliakie, Essstörungen. Auch psychiatrische Erkrankungen der Kinder und deren Eltern (Münchhausen-Syndrom, Vernachlässigung) dürfen nicht außer Acht gelassen werden,[3] da sie zu psychosozialem Kleinwuchs führen können.
Im Vordergrund steht die Therapie der Grunderkrankung. Weitere Therapie kann erfolgen durch:[4]