Eine Gefährdung als technischer Begriff bedeutet die Möglichkeit, dass ein Schutzgut (Person, Tier, Sache oder natürliche Lebensgrundlage) räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen kann. Das Wirksamwerden der Gefahr führt zu einem Schaden, etwa zu einer Verletzung, Erkrankung, Tod, Funktionseinbußen oder Funktionsverlust.
Gemäß Definition im ISO/IEC Guide 51 ist Gefährdung eine potentielleSchadensquelle.
Der verletzungsbewirkende Faktor, der hinter einer Gefährdung steht, ist der physikalische Vorgang, von dem die konkrete Gefahr ausgeht. Das ist z. B. bei der ungesicherten Ladung die potentielle Energie und die kinetische Energie der ungesicherten Teile, bei der heißen Oberfläche die Wärmeenergie usw.
Im Arbeitsschutz bezeichnet Gefährdung jede Quelle eines arbeitsbedingten Unfalls oder einer arbeitsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigung.[1] Gemeint sind dabei die Einwirkungen von schädlichen Stoffen, Energien und die Belastungen, die aus der Arbeitsumwelt nachteilig auf den Arbeitenden wirken.
Solche Gefährdungen werden durch verschiedene Ursachen bedingt. Die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nennt
Mängel der Gestaltung des Arbeitsplatzes bezüglich
Die Beachtung, Ermittlung und Reduktion von Gefährdungen ist eine wesentliche Aufgabe der Arbeitsgestaltung. Welche Gefährdungen an einem konkreten Arbeitsplatz vorliegen, wird in einer Gefährdungsbeurteilung protokolliert.
↑S. Kirchberg et al. (1997): Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmassnahmen im Betrieb. Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Nr. S42, ISBN 3-894-29836-7, Seite 5.