Ein Gehege (auch Tiergehege oder Zwinger) ist ein mittels Hecken oder Zaun abgetrenntes Areal, welches der Unterbringung von Tieren dient. Ein Gehege kann aus einem Käfig aus Draht, Holz oder einer Steinummauerung bestehen. Gehege können Lauftiere abgrenzen, bei Vieh ist die Bezeichnung Viehgatter oder Pferch üblich. Nach oben hin geschlossene Gehege für flugfähige Vögel nennt man Volieren.
Gehege werden aus unterschiedlichen Gründen angelegt. Sie können dazu dienen, darin lebende Tiere zu schützen (beispielsweise vor Raubwild). Meistens sollen sie die Tiere in dem umgrenzten Raum halten und deren Entweichen verhindern, um jederzeit Zugriff auf sie zu haben. So gibt es seit dem Mittelalter Gehege für die Jagd (beispielsweise den Saupark Springe). Heute gibt es Tiergehege vor allem in Wildparks und Zoos, wo Tiere zur Anschauung gezeigt werden. Bei artgerechter Haltung bieten sie eine gute Möglichkeit für Menschen aus der Stadt, sich mit Tieren und deren Lebensweise vertraut zu machen.
Bei gefährlichen Tieren sollen besondere Anforderungen Schutz vor Angriffen bieten. So sind etwa mehrere Gehegebereiche nötig, um Raubtier und Mensch trennen zu können. Außerdem müssen Tierdurchgänge (Schieber) zwischen den Bereichen so zu schließen sein, dass die Tiere sie nicht öffnen können. Es bleibt die Gefahr, Tiere in unübersichtlichen Gehegen zu übersehen. Um dies zu verhindern, können die Tiere mit implantierbaren RFID (Radio-Frequency Identification)-Transpondern versehen werden. So werden sie beim Wechsel der Gehegebereiche durch Lesegeräte erfasst und der Aufenthaltsort jedes Tieres ist zu jedem Zeitpunkt bekannt.[1]
In Deutschland verlangt[2] die Tierschutz-Hundeverordnung (abgekürzt: TierSchHuV, manchmal Zwingerverordnung genannt) für das Halten und Züchten von Haushunden in einem Zwinger außer beim Transport oder bei deren Verwendung zu wissenschaftlichen Versuchen, dass
Da die Hundehütte selbst von der Grundfläche abgezogen wird, empfehlen Hersteller eine Zwingergröße von mindestens 8 m².