General der Panzertruppe war eine militärische Rangstufe in der Wehrmacht, entsprechend den früheren Generalsrängen der deutschen Armeen wie General der Infanterie, General der Kavallerie und General der Artillerie.
Ein Offizier in diesem Dienstrang bekleidete üblicherweise die Dienststellung des Kommandierenden Generals eines Panzer- oder motorisierten Armeekorps, teilweise auch des Oberbefehlshabers einer Armee oder Panzerarmee. Die erste Ernennung erfolgte am 1. November 1935, als der damalige „Kommandierende General der Panzertruppen“ und vormalige „Inspekteur der Kraftfahrtruppen und Heeresmotorisierung“ Oswald Lutz in diesen Rang befördert wurde.
Zum Generaloberst stiegen folgende vormalige Generäle der Panzertruppe auf:
Zum Generalfeldmarschall stiegen ferner auf: