Im Heerwesen des 16. und 17. Jahrhunderts, in dem das freie Söldnertum dominierte, hatte der fürstliche Dienstherr aufgrund seiner Stellung als politisch entscheidende Instanz (Kriegsherr) auch die Stellung des militärischen Oberbefehlshabers der in seinem Namen stehenden Truppen als „oberster General“ inne.
Generaloberst war die Bezeichnung des höchsten regulär erreichbaren Generalsranges, zuerst in der Preußischen Armee. Eingeführt wurde er 1854 für Prinz Wilhelm von Preußen, weil Mitglieder des Königshauses traditionell nicht zum Generalfeldmarschall ernannt wurden. Zunächst waren alle Generalobersten im Rang den Generalfeldmarschällen gleichgestellt (auf den Epauletten trugen sie die gekreuzten Marschallstäbe und drei Sterne). Erst unter Kaiser Wilhelm II. wurde die Differenzierung in Generaloberst mit dem Rang als Generalfeldmarschall (4 Sterne) und Generaloberst (3 Sterne) eingeführt.
In der Reichswehr der Weimarer Republik reichte die Hierarchie anfangs nur bis zum General, seit 1926 wurde jedoch der jeweilige Chef der Heeresleitung zum Generaloberst ernannt; bei der Reichsmarine existierte kein vergleichbarer Dienstgrad. Unter dem Dritten Reich wurde der Dienstgrad Generaloberst anfangs noch sparsam vergeben, seit 1940, nach Kriegsausbruch, jedoch vergleichsweise häufig. Dem Generaloberst in Heer und Luftwaffe der deutschen Wehrmacht entsprach in der Kriegsmarine der Rang Generaladmiral.
In den meisten heutigen Armeen entspricht der einstige Generaloberst dem Dienstgrad General (OF-9), in slawischen Staaten allerdings dem Armeegeneral (OF-9), wo die Reihenfolge anders als dem alten deutschen System lautet: Generalmajor – Generalleutnant – Generaloberst (general polkovnik) – Armeegeneral.
Die deutsche Bundeswehr kennt nach der Anpassung der Generalität an NATO-Standards die Dienstgradfolge Brigadegeneral – Generalmajor – Generalleutnant – General; auf den Generaloberst wurde verzichtet.
Vermutlich vollständige Liste ohne die Generalobersten, die noch zum Generalfeldmarschall befördert worden sind:
20. März 1854 – Wilhelm von Preußen (1797–1888), mit dem Rang als Generalfeldmarschall
16. Juni 1871 – Albrecht von Preußen (1809–1872), mit dem Rang als Generalfeldmarschall
02. September 1873 – August von Württemberg (1813–1885), Oberkommandierender in den Marken und Gouverneur von Berlin
25. Juni 1888 – Friedrich von Baden (1826–1907), mit dem Rang als Generalfeldmarschall, Armeeinspizient
19. September 1888 – Alexander von Pape (1813–1895), mit dem Rang als Generalfeldmarschall, Oberkommandierender in den Marken und Gouverneur von Berlin
20. März 1890 – Otto von Bismarck (1815–1898), mit dem Rang als Generalfeldmarschall à la suite der Armee, ehem. Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident
15. September 1905 – Friedrich von Baden (1857–1928), mit dem Rang als Generalfeldmarschall, Armeeinspizient
13. September 1906 – Ernst von der Planitz (1836–1910), Generalinspekteur der Generalinspektion der Kavallerie
28. September 1907 – Ernst von Sachsen-Altenburg (1826–1908), mit dem Rang als Generalfeldmarschall der Preußischen Armee[1]
18. September 1908 – Hans von Plessen (1841–1929), mit dem Rang als Generalfeldmarschall, Generaladjutant des Kaisers und Kommandant des Großen Hauptquartiers
04. September 1909 – Heinrich von Preußen (1862–1929), mit dem Rang als Generalfeldmarschall, Großadmiral, General-Inspekteur der Marine, à la suite der Preußischen Armee
Am 13. September 1915 wurde auch in der k.u.k Armee der Dienstgrad des Generaloberst eingeführt, der damit der zweithöchste Rang in der k.u.k. Generalität war.
In der Roten Armee der Sowjetunion wurden am 7. Mai 1940 die Generalsränge wieder eingeführt. Generaloberst war der dritthöchste Dienstgrad in der Gruppe der Generale. Die Reihenfolge sowjetischer Generalsränge war dabei seit 1940 bzw. 1943:
Generalmajor, davor Brigadekommandeur
Generalleutnant, Divisionskommandeur (Kom Div)
Generaloberst, davor Korpskommandeur
Armeegeneral, davor Armeekommandeur 2. Ranges
Hauptmarschall (ab 1943), davor Armeekommandeur 1. Ranges
Ulrich Herr, Jens Nguyen: Die deutschen Generale sowie Kriegsministerien und Generalstäbe von 1871 bis 1914. Ansgar Reiß (Hrsg.): Kataloge des Bayerischen Armeemuseums Ingolstadt, Band 10, Verlag Militaria, Wien 2012, ISBN 978-3-902526-60-1.
Klaus Froh, Rüdiger Wenzke: Die Generale und Admirale der NVA. Ein biographisches Handbuch. 4. Auflage.Ch. Links, Berlin 2000, ISBN 3-86153-209-3.
Wolf Keiling (Hrsg.): Rangliste des Deutschen Heeres 1944/45. Podzun-Pallas, Friedberg ohne Jahr, ISBN 3-7909-0113-X.
Antonio Schmidt-Brentano: Die k. k. bzw. k. u. k. Generalität 1816–1918. Hrsg.: Österreichisches Staatsarchiv. Wien Juni 2007 (pdf, oesta.gv.at – Namensindex).
Generaloberste der k.u.k. Armee. In: weltkriege.at → Generalität. Abgerufen am 15. November 2011 (Liste unvollständig; mit Abb. der Distinktion im Original der Zirkularverordnung Nr. 55340).