Für Festlandchina bestehen Volksgerichte[1] gemäß dem Organisationsgesetz für Volksgerichte von 1979 in der Fassung von 2018.[2] Die Gerichtsbarkeit ist vierstufig aufgebaut, wobei für den Einzelfall in der Regel zwei Instanzen zur Verfügung stehen. Die Gesamtzahl der Gerichte liegt bei circa 3.600, darunter circa 220 Sondergerichte.
Im Emblem der Volksgerichte (rechts oben) symbolisieren Zahnrad und Ähren das Volk der Arbeiter und Bauern, Säule (华表Huábiǎo) und Waage die staatliche Justiz.
An Spruchabteilungen (庭tíng) bestehen fünf für Straf-, vier für Zivil-, eine für Umwelt- und eine für Verwaltungssachen. Der dritten Zivilabteilung ist ein Gericht für geistiges Eigentum (知识产权法庭Zhīshì chǎnquán fǎtíng),[5] der vierten Zivilabteilung der China International Commercial Court (CICC; 国际商事法庭Guójì shāngshì fǎtíng)[6] mit Standorten in Shenzhen und Xi’an untergeordnet.
Untere (基层Jīcéng) Volksgerichte auf Kreisebene (also Kreisgerichte, Stadtgerichte, Stadtbezirksgerichte usw.)[7]
Eine gewisse Sonderstellung nehmen die Unteren Volksgerichte in den Entwicklungszonen und ähnlichen Gebieten ein. Dasselbe gilt in Xinjiang für die Unteren und Mittleren Volksgerichte des Produktions- und Aufbau-Korps;[8] das Obere Volksgericht von Xinjiang verfügt über eigene Abteilungen für dieses Korps wie auch für den kasachischen Bezirk Ili.
Unterhalb der Volksgerichte gibt es noch Volksschlichtungsausschüsse (人民调解委员会Rénmín Tiáojiě Wěiyuánhuì),[9] vergleichbar den deutschen Schiedsämtern.
Die Sondervolksgerichte (专门人民法院Zhuānmén Rénmín Fǎyuàn)[10] umfassen
Militärgerichte (军事法院Jūnshì Fǎyuàn), bestehend aus dem Militärgericht der Volksbefreiungsarmee (解放军Jiěfàngjūn), sieben Mittleren und 26 Unteren Militärgerichten[11]
Die Aktenzeichen der Volksgerichte setzen sich zusammen aus Eingangsjahr, Gerichtscode, Fallart und einer fortlaufenden Nummer.[17] Bei den Gerichtscodes haben das Oberste Gericht (abgekürzt 最高法) und die Obergerichte (bezeichnet durch ein Kürzel für die Provinzebene bzw. 兵 für XPCC und 军 für VBA) keine, die Mittelgerichte zwei und die Untergerichte vier Ziffern; bezüglich der Sondergerichte stehen die Ziffern 72 für See-, 73 für IP-, 74 für Finanz-, 71 und 86 für Eisenbahn-, 75 für Forst- und 81 für Agrargerichte.