Die Großherzoglich Oldenburgische Staatseisenbahnen (GOE) waren die als Staatsbahn geführte Eisenbahngesellschaft des Großherzogtums Oldenburg.
Im Vergleich zu anderen Ländern im Deutschen Bund entstand eine erste Eisenbahnstrecke erst relativ spät. Im dünn besiedelten und wirtschaftlich schwachen Gebiet schien der Eisenbahnbau lange Zeit wegen der finanziellen Lasten nicht tragbar. Zudem fürchteten die Nachbarn Hannover und Bremen oldenburgische Konkurrenz für ihre Häfen. Immerhin kam die Eisenbahnanbindung Oldenburgs früher zustande als die Hamburg-Venloer Bahn.
Preußen kaufte 1853 dem Großherzogtum das Gebiet von Heppens am Westufer des Jadebusens ab, um dort eine Marinebasis einzurichten, das spätere Wilhelmshaven. Schon im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass die Marinebasis einen Eisenbahnanschluss bekommen sollte. Zwischen dem oldenburgischen Staatsgebiet und Preußen musste aber noch das Königreich Hannover durchquert werden. Über die Anbindung der oldenburgischen Bahn an die hannoversche Staatsbahn entweder in hannoverschem Staatsgebiet oder im bereits 1847 an die hannoversche Staatsbahn angeschlossenen Bremen waren einige Unstimmigkeiten zu überwinden, da die drei beteiligten Staaten argwöhnisch um die Konkurrenzsituation ihrer Seehäfen waren. Schließlich einigten sich am 16. Februar 1864 Preußen und Oldenburg, dass Baukosten und Eigentum der Strecke von Heppens zur Stadt Oldenburg beim preußischen Staat liegen sollten, der Betrieb aber beim oldenburgischen, ebenso die Hoheit über den in den Grenzen des Großherzogtums liegenden größeren Teil der Strecke. Am 8. März 1864 einigten sich Oldenburg und Bremen, dass Oldenburg die Strecke von seiner Hauptstadt bis zum Bahnhof Bremen-Neustadt ohne Umweg über Brake baute, Bremen die Verbindung vom Bremer Bahnhof der hannoverschen Staatsbahn über die neu zu erstellende Weserbrücke nach Bremen-Neustadt. Den Betrieb sollte Oldenburg durchführen, unter Zahlung von Benutzungsgebühren an Bremen.
Die 1864 eingesetzte Großherzogliche Eisenbahnkommission ging am 1. April 1867 in die Großherzogliche Eisenbahn-Direktion Oldenburg über.
In Befolgung der Bestimmungen der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 wurde mit Wirkung vom 1. April 1920 der Staatsvertrag zur Gründung der Deutschen Reichseisenbahnen in Kraft gesetzt[1] und damit die vormaligen Länderbahnen der Hoheit des Deutschen Reiches unterstellt. Aus der Generaldirektion der Oldenburgischen Staatseisenbahnen wurde die Reichsbahndirektion Oldenburg/O. Diese wurde zum 31. Dezember 1934 aufgelöst, ihre Strecken und Eisenbahner wurden auf die Reichsbahndirektionen Hannover und Münster (Westf) verteilt. In Münster wurde 1935 ein Denkmal für die eingewanderten oldenburgischen Eisenbahner errichtet.
Bis 1875 wurden sämtliche oldenburgischen Lokomotiven mit Torf beheizt. Dafür hatten sie Schlepptender mit Dach.[2]
Außer der zweiachsigen Omnibuslokomotive T 0 hatte keine vor 1896 beschaffte Maschine Laufachsen.
Die GOE nutzte bei ihren Lokomotiven ab 1909 meist die Lentz'sche Ventilsteuerung[3], die bei den Bahnen im deutschen Sprachraum ansonsten nur in Österreich verbreitet war.
Die GOE richtete die Bahnwärterhäuser diagonal zur Strecke aus. Das zur Bahn gerichtete Eckzimmer erhielt eigens zwei Fenster in erhöhter Position. Diese waren zur Signalgebung mit Lampen vorgesehen.[4] Anhand dieser charakteristischen Ausrichtung sind diese Gebäude auch nach Umnutzung oder Umbau als ehemalige Bahngebäude zu erkennen.