Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Grün S | ||||||||||||||||||
Andere Namen | |||||||||||||||||||
Summenformel | C27H25N2NaO7S2 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
dunkelbraunes geruchloses Pulver[3] | ||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 576,62 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Löslichkeit |
gut löslich in Wasser, mäßig löslich in Ethanol und Glycerin, unlöslich in pflanzlichen Ölen[4] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Toxikologische Daten | |||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
Brillantsäuregrün BS, auch Grün S, ist ein Triphenylmethanfarbstoff, der als Lebensmittelfarbstoff (E 142) verwendet wird.
Grün S liegt als dunkelgrünes Pulver oder Granulat vor, das gut in Wasser und wenig in Ethanol löslich ist.[7]
Es findet Verwendung zum Färben von Lebensmitteln (Dosenerbsen) und Süßwaren (Pfefferminzfarbe) sowie Getränken, Kosmetika und Wolle, Leder und Papier.[4] In den USA, Kanada, Japan und Norwegen ist es als Lebensmittelzusatzstoff verboten, obwohl der Körper es unverändert ausscheidet.[8] In der EU ist es als E 142 als Farbstoff zugelassen.[7]
Brillantsäuregrün wird vom Darm praktisch nicht resorbiert und innerhalb von 7 h ausgeschieden. Die EU-Kommission legte im Jahre 2001 eine Erlaubte Tagesdosis von 5 mg/kg Körpergewicht fest.[4]