Klassifikation nach ICD-10 | |
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T14.0 | Oberflächliche Verletzung an einer nicht näher bezeichneten Körperregion |
T00.9 | Multiple oberflächliche Verletzungen, nicht näher bezeichnet |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Ein Hämatom (von altgriechisch αἷμα haima, deutsch ‚Blut‘ und altgriechisch τομή tome, deutsch ‚Schnitt, Hieb‘) ist ein Blutaustritt aus verletzten Blutgefäßen im Körpergewebe oder eine Blutansammlung in einer vorbestehenden Körperhöhle.[1] Ein Hämatom wird je nach Lokalisation und Ausmaß auch Bluterguss, Suffusion, Sugillation, blauer Fleck oder (am Auge) Veilchen genannt.
Die Suffusion oder Blutunterlaufung ist eine flächenhafte Haut- oder Schleimhautblutung nach Verletzung oder bei hämorrhagischer Diathese.[2]
Der meist dasselbe in geringerem Umfang bezeichnende Begriff Sugillation wird auch als flächenhafter und bis zu 30 mm großer Austritt von Blut aus den Kapillargefäßen (Diapedese) in die Haut (Hautblutung) definiert.[3] Sie tritt vor allem bei Koagulopathie (Gerinnungsstörungen) auf.
Als Folgen der Einwirkung stumpfer Gewalt auf den Körper mit länglichen Gegenständen ohne scharfe Kanten auf die Haut entstehen Striemen.
Ein sogenannter Knutschfleck ist eine hypobare (durch Unterdruck erzeugte) Sugillation.[3]
Hämatome sind meist Blutungsereignisse im subkutanen Bereich, die durch Gewalteinwirkung von außen entstehen, z. B. Stoß, Schlag, Sturz oder nach einer Operation. Sie können stark anschwellen und sehr schmerzhaft sein. Sie können jedoch auch im Falle einer Hämophilie ohne direktes Trauma auftreten. Im Regelfall heilt ein Bluterguss von selbst im Laufe von zwei bis drei Wochen ab. Im Laufe der Heilung treten verschiedene Farben auf, weil die Blutrückstände vom Körper abgebaut werden. Die Phasen sind folgendermaßen zu erklären:[4]
Durch sofortiges Kühlen der verletzten Stelle lassen sich der Schmerz und die Ausbreitung eindämmen, weil sich die Blutgefäße dabei zusammenziehen und somit weniger Blut austritt.
Stark anschwellende Hämatome bedürfen schneller ärztlicher, meist operativer Behandlung, um Nekrosen und Hautverlust zu vermeiden.
Hämatome kann man nach ihrer Lage unterscheiden:
Ein Hämatom unter der Knochenhaut geht mit einem heftigen Schmerz einher; mittelfristig kann es zu druckempfindlichen, u. U. dauerhaft bestehen bleibenden, tastbaren Verhärtungen kommen. Für die Erstversorgung ist die PECH-Regel (Pause – Eis – Compression – Hochlagern) zu beachten; evtl. ist eine gerinnungshemmende Salbe einzusetzen.[6] Es kommt häufig beim Schienbein vor, da der Knochen bei einer Prellung, wie sie etwa durch einen Schlag mit einem kantigen Gegenstand oder durch einen Sturz gegen eine Treppenkante geschieht, kaum durch zwischenliegendes Gewebe oder Muskeln geschützt ist.
Gefährlich werden Hämatome im Gehirnbereich (siehe Hirnblutung) sowie innere Hämatome, ebenso bei der Bluterkrankheit oder bei Einnahme von gerinnungshemmenden („blutverdünnenden“) Medikamenten (z. B. Marcumar). In letzterem Falle können Hämatome bereits durch ein Bagatelltrauma bzw. eine Läsion ausgelöst werden. Auch in den (tragenden) Gelenken wie Knie, Sprunggelenk, Hüfte können blutige Gelenkergüsse entstehen und bei wiederholtem Auftreten die Entstehung einer Arthrose begünstigen. Hämatome in Muskellogen, verursacht z. B. durch einen „Pferdekuss“, können zu einem Kompartmentsyndrom führen und im Extremfall eine Fasziotomie erforderlich machen.[7]
Beim Krankheitsverlauf des Myelodysplastischen Syndroms treten am ganzen Körper immer mehr Hämatome auf.
In der Rechtsmedizin sind Suffusionen aus drei Gründen von Bedeutung:
Die Blutunterlaufung verfärbt sich im Laufe der Zeit und nimmt die folgenden Farben an: dunkel-blauviolett (1.–5. Tag), grünlich (6.–8. Tag), gelblich (ab 8. Tag).[8]
Suffusionen können auch postmortal entstehen, liegen dann jedoch meist an Stellen mit lockerem Zellverband und äußerst selten in festem Muskelgewebe. Farbveränderungen wie oben beschrieben deuten immer auf eine vitale Reaktion hin.
Manchmal kann es durch Blutverschiebungen in das umliegende Gewebe zu Abdrücken des Tatwerkzeuges kommen, so z. B. bei Stockhieben (helle Aussparung zwischen den parallel verlaufenden Streifen).[9][10]