In Potsdam und Berlin aufgewachsen absolvierte sie zunächst eine Ausbildung zur Zootechnikerin. Nach der Wende studierte sie Biologie und fand ihren Interessenschwerpunkt in der Wildbiologie. Sie war in Slowenien an einem Bären-Projekt beteiligt, in der Schweiz arbeitete sie über Dachse. Das Thema ihrer Diplomarbeit sind Luchsvorkommen in Slowenien. Nach ihrem Diplom lernte sie in Berlin Gesa Kluth kennen, mit der sie 2003 das Wildbiologische Büro LUPUS in Spreewitz gründete.[7][8] Wie Sabina Nowak wurde Ilka Reinhardt Mitglied der Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE) unter dem Vorsitzenden Luigi Boitani.[9] Sie betreute und förderte nach dessen Vorgaben gemeinsam mit Gesa Kluth die Wiedereinwanderung der Wölfe nach Deutschland. Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz trugen beide Frauen maßgeblich zur Entwicklung der Wolf-Monitoring-Standards für Deutschland bei. Sie führen Schulungen für Interessenten aus Deutschland und dem benachbarten Ausland durch.[10] Beide sind die Autorinnen des BfN-Skript 201, in dem sie den Günstigen Erhaltungszustand einer Wolfspopulation unter dem populationsgenetischen Aspekt der Vermeidung der Inzuchtdepression definieren.[11] Ilka Reinhardt ist leitende Autorin des BfN-Skript 413 mit den Maßgaben zum Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland.[12]
Bis 2011 arbeitete Ilka Reinhardt an einer Pilotstudie zum Abwanderungs- und Ausbreitungsverhalten von Wölfen in Deutschland.[13][14]
In einem Film der Sendereihe Expeditionen ins Tierreich Wölfe in Deutschland – tot oder lebendig, in der die im Truppenübungsplatz Oberlausitz geborenen Hybrid-Welpen von 2003 gezeigt werden, und in der 2017 gesendeten TV-Dokumentation Die Odyssee der einsamen Wölfe war sie eine der Mitwirkenden.
Hermann Ansorge, Maika Holzapfel, Gesa Kluth, Ilka Reinhardt, Carina Wagner: Die Rückkehr der Wölfe (Memento vom 30. März 2019 im Internet Archive). In: Biologie unserer Zeit. Band 40, 2010, Seite 244–253.
↑NABU Wolfskonferenz 2015. jagdverband.de, 1. Oktober 2015, "Es gibt ständig die Diskussion, ob der Wolf in Anhang IV oder V der FFH-Richtlinie gelistet werden soll. Gründungsländer der EU haben ihn in IV eingeordnet. Das war auch einfach, denn diese Länder waren nahezu wolfsfrei. Länder, die später zur EU kamen, haben eine Eingliederung in Anhang V ausgehandelt, eben weil dort bereits Wölfe vorhanden waren. In Anhang V sind Tiere geschützt, aber unter bestimmten Voraussetzungen kann eine legale Bejagung durchgeführt werden. Im Baltikum wird der Wolf als Anhang-V-Art beispielsweise bejagt, in Polen nicht. Wie der Schutzstatus ausgefüllt wird, ist Ländersache." (Ilka Reinhardt).