Klassifikation nach ICD-10 | |
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M24.5 | Gelenkkontraktur |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Als Kontraktur (von lateinisch contrahere ‚zusammenziehen‘) oder Gelenkkontraktur wird eine weichteilbedingte Funktionseinschränkung von Gelenken bezeichnet, die Folge einer Verletzung, einer Gelenkentzündung oder einer Lähmung sein kann. Sie entsteht durch die „Verkürzung“ umliegender Muskeln, Sehnen, Bänder und Faszien. Die betroffenen Gelenke lassen sich auch passiv kaum oder gar nicht über den Funktionsverlust bewegen. Der Nutzen von Physiotherapie ist begrenzt. Je länger eine Kontraktur besteht, desto schlechter sind die Erfolgsaussichten. Besondere Bedeutung kommt der Vermeidung von lagerungsbedingten Bewegungseinschränkungen zu.
Gelenkkontrakturen können bei folgenden Erkrankungen vorkommen:[1]
Kontrakturen werden durch aktive und passive, manchmal auch schmerzhafte Bewegungseinschränkungen gekennzeichnet, wodurch auch die Funktion des Gelenks eingeschränkt wird. Dabei können alle Bewegungsebenen eines Gelenks betroffen sein; die Bewegung erscheint dabei unharmonisch. Die Einschränkung kann von einer leichten Funktionseinschränkung bis hin zu einer vollständigen Steifigkeit mit Zwangshaltung des Gelenks reichen. Die Übergänge sind fließend. Grundsätzlich können alle Gelenke von Kontrakturen betroffen sein, jedoch treten sie zumeist an den großen Gelenken wie den Schultern, Ellenbogen, Hüft- und Kniegelenken auf.[2][3]
Kontrakturen haben ein sehr typisches klinisches Erscheinungsbild, die Diagnosestellung ist dementsprechend einfach. Weitere diagnostische Maßnahmen werden daher in der Regel nicht notwendig.[3]
Kontrakturen können durch die Fehlstellung des betroffenen Gelenks beschrieben werden; die häufigste Kontraktur ist dabei die Beugekontraktur, da die Beugemuskulatur häufig stärker ausgeprägt ist als die entgegenwirkende Streckmuskulatur, jedoch kommen auch Streckkontrakturen vor. Typisches Beispiel für Beugekontrakturen der Hand ist die Kamptodaktylie, die sporadisch, familiär gehäuft oder als syndromale Form auftreten kann (Kontraktur im proximalen Interphalangealgelenk des Kleinfingers).
Werden durch die Kontraktur Gliedmaße von der Körpermitte abgespreizt oder angezogen, werden diese als Abduktions- oder Adduktionskontraktur bezeichnet. Weitere Formen sind Innen- oder Außenrotationskontrakturen sowie Pronations- und Supinationskontrakturen.[2]
Kontrakturen werden nach ihrer Ursache und Entstehung unterschieden:
Die am häufigsten auftretenden Kontrakturen sind lagerungsbedingt, daher wird vor allem versucht, diese durch eine gute Prophylaxe zu vermeiden. Wichtigste Behandlungsmethode bereits entstandener Kontrakturen sind aktive und passive Bewegungsübungen im Rahmen einer Physiotherapie oder Ergotherapie. Als Ergänzung zur Physio- bzw. Ergotherapie kann das Training an einem Bewegungstherapiegerät Kontrakturen verringern bzw. vermeiden. Zusätzlich können Massagen und Wärmebehandlungen angewandt werden, in Behandlungspausen können Lagerungsschienen, Streckverbände oder motorgetriebene Bewegungsschienen eingesetzt werden. Greifen diese Maßnahmen nicht, können operative Eingriffe in Betracht gezogen werden, um die Kontraktur zu beseitigen.[5]
Um Bewegungs- und Funktionseinschränkungen zu vermeiden, sollte nach Ermittlung des Kontrakturrisikos, beispielsweise durch eine Pflegeanamnese, mit der Kontrakturenprophylaxe begonnen werden. Dazu gehören je nach Ursache des Risikos beispielsweise die frühzeitige Mobilisation nach operativen Eingriffen sowie aktives, assistierendes oder passives Durchbewegen der Gelenke. Zur Vermeidung von Schonhaltungen kann eine Schmerzmedikation eingesetzt werden. Aktivierende Pflege, beispielsweise die Fortführung des Tag- und Nachtrhythmus mit An- und Auskleiden, trägt ebenfalls zur Vermeidung einer kontrakturbegünstigenden Bewegungsarmut bei. Bewegungsunfähige und bewusstseinsgetrübte Patienten, bei denen zudem eine Dekubitusprophylaxe notwendig ist, sollten in physiologischer Stellung und nicht zu weich gelagert werden, da dies Eigenbewegungen hemmt.[6][7]