Kryptosporidiose

Klassifikation nach ICD-10
A07.2 Kryptosporidiose
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ICD-10 online (WHO-Version 2019)
Mikrofoto von Kryptosporidiose, HE-Färbung
Infektionsweg und Lebenszyklus von Cryptosporidium spp.

Bei der Kryptosporidiose handelt es sich um eine Durchfallerkrankung durch die zu den Apicomplexa gehörenden Kryptosporidien.

In Milwaukee (USA) wurden 1993 bei einer der größten von Kryptosporidien verursachten Epidemien über 400.000 Erkrankte beobachtet.[1] Obwohl genaue Angaben fehlen, schätzt man, dass 3,5 % der Bevölkerung Europas Ausscheider der Sporen sind, meist ohne selbst zu erkranken.

Die Übertragung erfolgt als orale Infektion durch die Aufnahme infizierter Speisen oder infizierten Trinkwassers. Eine Infektion über infizierte Haus- und Nutztiere sowie von Mensch zu Mensch ist möglich.

Die Betroffenen leiden unter wässrigen Durchfällen in Verbindung mit Bauchschmerzen und leichtem Fieber. Bei ansonsten Gesunden heilt die Erkrankung nach etwa einer Woche folgenlos aus, es entwickelt sich eine lebenslange Immunität. Bei Säuglingen und Immungeschwächten können jedoch längere und komplizierte Verläufe auftreten. Eine kausale Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung. Bei Menschen mit zellulärer Immunschwäche (z. B. AIDS) tritt diese sonst seltene Erkrankung gehäuft auf. Hier ist neben der symptomatischen Behandlung eine Optimierung des Immunstatus durch antiretrovirale Therapie vordringlich.

Neunzehn verschiedene Arten von Kryptosporidien sind bisher beim Menschen nachgewiesen worden. Zu 95 % sind die Erreger jedoch Cryptosporidium hominis oder Cryptosporidium parvum, gefolgt von Cryptosporidium meleagridis, Cryptosporidium felis sowie Cryptosporidium canis.[1]

Die Oozysten können mit Hilfe von diversen Färbeverfahren (z. B. modifizierte Ziehl-Neelsen-Färbung) in Stuhlausstrichen nachgewiesen werden. Außerdem ist ein Nachweis durch Immunfluoreszenz, oder Kopro-Antigen-Nachweis via ELISA möglich.

Die symptomatische Therapie bei einer Infektion mit Cryptosporidium-Arten erfolgt mit intravenöser Flüssigkeitszufuhr sowie bei Durchfall der Gabe von Loperamid bzw. Opiumtinktur und Octreotid. Die antiparasitäre Therapie erfolgt mit Paromomycin oder Albendazol, alternativ mit Azithromycin oder dem in Deutschland nicht zugelassenen Nitazoxanid.[2]

In Deutschland ist der direkte oder indirekte Nachweis für humanpathogene Cryptosporidium sp. namentlich meldepflichtig nach § 7 Absatz 1 Nummer 11 des Infektionsschutzgesetzes, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion beim Menschen hinweist. In Österreich besteht keine Meldepflicht.[3]

  • Dönges J (1988): Parasitologie. Mit besonderer Berücksichtigung humanpathogener Formen; Thieme Stuttgart
  • H. Mehlhorn und G. Piekarski: Grundriss der Parasitenkunde. Heidelberg, 6. Aufl. 2002.
  • Kayser et al.: Medizinische Mikrobiologie, 12. Aufl. 2010., Thieme Verlag

Einzelnachweise

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  1. a b Una M. Ryan, Yaoyu Feng, Ronald Fayer, Lihua Xiao: Taxonomy and molecular epidemiology of Cryptosporidium and Giardia – a 50 year perspective (1971–2021). In: International Journal for Parasitology. Band 51, Nr. 13-14, Dezember 2021, S. 1099–1119, doi:10.1016/j.ijpara.2021.08.007 (elsevier.com [abgerufen am 4. November 2023]).
  2. Marianne Abele-Horn: Antimikrobielle Therapie. Entscheidungshilfen zur Behandlung und Prophylaxe von Infektionskrankheiten. Unter Mitarbeit von Werner Heinz, Hartwig Klinker, Johann Schurz und August Stich, 2., überarbeitete und erweiterte Auflage. Peter Wiehl, Marburg 2009, ISBN 978-3-927219-14-4, S. 291.
  3. Kryptosporidiose Informationen des zuständigen Ministeriums