Das Landgericht Berlin war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Berlin in der Littenstraße im Ortsteil Mitte. Es bestand aus drei Baukomplexen im gesamten Stadtgebiet, die zu unterschiedlichen Bauetappen gehören. Es war mit über 900 Mitarbeitern das größte Landgericht Deutschlands und nach dem Amtsgericht München eines der größten deutschen Gerichte. Es wurde zum 1. Januar 2024 in zwei eigenständige Landgerichte aufgeteilt, das Landgericht Berlin I für Strafsachen und das Landgericht Berlin II für Zivilsachen.
Der Sitz des Landgerichts war Berlin; der Gerichtsbezirk entsprach dem Gebiet des Stadtstaates. Im Landgerichtsbezirk Berlin waren 13.020 Rechtsanwälte (Stand: 31. Dezember 2017)[1] zugelassen.
Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes im Jahr 1879 bestanden zwei Berliner Landgerichte: das Landgericht I für den Stadtkreis, das Landgericht II für das Umland. 14 Amtsgerichte: Alt-Landsberg, Berlin (II), Bernau, Charlottenburg, Cöpenick, Königs-Wusterhausen, Liebenwalde, Mittenwalde, Nauen, Oranienburg, Rixdorf, Spandau, Strausberg, Zossen.[2]
Im Jahr 1899 erfolgte die Aufteilung in Landgericht I (für den Bezirk des Amtsgerichts Mitte), Landgericht II (südliches Umland)[3] und Landgericht III (übriges Umland).[4] 1920 wurden die Landgerichte II und III aufgrund der Zusammenfassung verschiedener Gemeinden zu Groß-Berlin (flächenmäßig etwa dem heutigen Stadtstaat entsprechend) für weitere Teile der Stadt zuständig.
Das Landgericht I war anfangs in der Grunerstraße/Neue Friedrichstraße 16/17, heute Littenstraße, ansässig.
Das Landgericht II hatte seinen Sitz im Gebäude des heutigen Amtsgerichtes Tempelhof-Kreuzberg an der Möckernstraße 128–130/Hallesches Ufer 29–31.
Das Landgericht III befand sich am Tegeler Weg 17–21 in dem Gebäude, in dem nach der Teilung der Stadt das für die drei Westsektoren Berlins zuständige Landgericht Berlin eingerichtet wurde; zum Bezirk des Landgerichtes Berlin III gehörten die Amtsgerichtsbezirke Spandau, Charlottenburg, Lichtenberg, Pankow, Wedding. Alle Strafkammern der drei Landgerichte waren im Kriminalgericht Moabit an der Turmstraße, eingerichtet.[5]
Im Juli 1933 legte der kommissarische preußische Justizminister Hanns Kerrl die drei Landgerichte zum einheitlichen Landgericht Berlin zusammen.[6] Zum ersten Präsidenten des Landgerichtes Berlin ernannte er Richard Hoffmann, bis Mai 1933 Rechtsanwalt in Magdeburg.[7]
Infolge der Teilung Berlins wurden die Registerzuständigkeiten für West-Berlin vom Landgericht III auf die Amtsgerichte Charlottenburg und Schöneberg übertragen, obwohl die Register physisch im Tegeler Weg verblieben.[8] Im Landgerichtsgebäude in der Neuen Friedrichstraße, die in den 1950er Jahren in Littenstraße umbenannt wurde, waren neben dem Stadtgericht Berlin und den Stadtbezirksgerichten Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain auch das Oberste Gericht und die Generalstaatsanwaltschaft der DDR untergebracht.[9]
Zum 1. Januar 2024 wurde das Landgericht Berlin geteilt. Die Strafkammern am Standort Moabit wurden zum Landgericht Berlin I, die Zivilkammern an den Standorten Tegeler Weg sowie Littenstraße zum Landgericht Berlin II.[10] Damit sind alle Straf- und Zivilsachen an jeweils einem Landgericht konzentriert. Das Land Berlin verspricht sich davon eine bürgernahe, zugänglichere und effizientere Justiz.[11]
Das Landgericht Berlin war in insgesamt drei über das Stadtgebiet verteilten Gebäuden untergebracht.
Die meisten (erstinstanzlichen) Zivilkammern des Gerichts befanden sich in dem Gebäude am Tegeler Weg 17–21 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Dieses denkmalgeschützte Gebäude des Landgerichts wurde 1901–1906 nach Entwürfen von Hermann Dernburg und Ernst Heinrich Petersen sowie von Paul Thoemer und Rudolf Mönnich in Anlehnung an einen romanischen Kaiserpalas als zweites Gebäude des Charlottenburger Amtsgerichts errichtet.[12][13][14]
Weitere Zivilkammern des Landgerichts Berlin befanden sich in der Littenstraße (Ortsteil Mitte) im Geschäftsgebäude für die Zivilabteilungen des Landgerichts Berlin I (ebenfalls Zivilgerichtsbarkeit: Berufungs- und Beschwerdekammern, Verkehrskammern, Wettbewerbskammern, Kammern für Handelssachen) sowie in der Turmstraße 91 in Moabit die Strafkammern des Landgerichts im Gebäude Kriminalgericht Moabit.
Dem Landgericht Berlin war zunächst das Kammergericht (Oberlandesgericht) und sodann der Bundesgerichtshof übergeordnet. Nachgeordnet waren die folgenden Berliner Amtsgerichte:
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landgerichts wurde vom Kammergericht für den Bereich der gesamten ordentlichen Justiz Berlins wahrgenommen.[15]
Präsidenten des Landgerichts waren
Koordinaten: 52° 31′ 37,5″ N, 13° 17′ 51,4″ O