Die Lex Aelia Sentia war ein frühklassisches, 4 n. Chr. im antiken Rom erlassenes Gesetz. Es wurde vom concilium plebis auf Hinwirken durch Kaiser Augustus verabschiedet und brachte gemeinsam mit der fünf Jahre früher verabschiedeten Lex Fufia Caninia verschiedene Beschränkungen für Freilassungen von Sklaven (manumissio).
Ihr Inhalt ist vor allem durch die Institutionen des Gaius überliefert. So beschränkte sie den Bürgerrechtserwerb Freigelassener und erklärte bösgläubige Freilassungen für nichtig. Mit der Lex Aelia Sentia wurde zudem die so genannte accusatio ingrati liberti eingeführt, eine sonst nicht näher bekannte Form der Anklage von Freilassern gegen ihre ehemaligen Sklaven.