Die Luftwechselrate n ist ein Maß für den Zuluftvolumenstrom der Raumluft bezogen auf das Bauvolumen von Gebäuden oder Innenräumen. Sie spielt in der Belüftungstechnik und der Heiztechnik eine Rolle.
Die Luftwechselrate in der Einheit 1/h gibt das Vielfache des Raumvolumens an, das als Zuluft zugeführt oder als Abluft abgeführt wird.
Diese Aussage gilt streng genommen nur für die Verdrängungslüftung. Bei der Verdünnungslüftung liegt die Rate der tatsächlich ausgetauschten Luft wesentlich niedriger.
Die Außenluftrate wird bestimmt durch die Anzahl der in den zu versorgenden Räumen sich aufhaltenden Personen sowie der Außenluftrate pro Person gemäß den gültigen Vorschriften. Empfohlene Außenluftraten pro Person sind zum Beispiel für:
Wenn mit einer zusätzlichen Geruchsbelästigung zu rechnen ist, werden die genannten Werte um ca. 20 bis 50 % erhöht.
Für die Festlegung der Luftwechselrate ist die Art der Raumnutzung zuständig. Empfohlene Luftwechselrate sind zum Beispiel für:
Unabhängig von der Luftwechselrate ist jedoch dafür Sorge zu tragen, dass in den betroffenen Räumen das gesamte Raumvolumen erfasst und gewechselt wird.
Die Luftwechselrate n50 ist ein Maß für die Luftdichtheit eines Gebäudes. Diese Zahl ergibt sich aus dem Luftvolumenstrom, der sich pro Stunde einstellt, wenn eine Druckdifferenz von 50 Pa aufrechterhalten wird, dividiert durch das Gebäudevolumen. Je kleiner die Zahl ist, desto dichter ist das Gebäude. Für normale Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen wird eine Luftwechselrate von , von solchen mit Raumlufttechnik-Anlagen wird verlangt.[2] Für Passivhäuser gilt . Die Messung wird z. B. mit dem Blower-Door-Test (Differenzdruck-Messverfahren) verwirklicht.
Die hygienische Mindestluftwechselrate liegt bei etwa 0,3/h. Sie ist ein Mindestmaß für die Sicherstellung von Frischluft, unterhalb dem Geruchsprobleme, Staub- und Mikroorganismenbelastung sowie zu hohe Radonkonzentrationen auftreten können.