Als Mark der Billunger bezeichnet die moderne Geschichtswissenschaft eine Markgrafschaft nordöstlich der Elbe, die der sächsische Adlige Hermann († 973) aus dem Geschlecht der Billunger in königlichem Auftrag verwaltete. Die mittelalterlichen Schriftquellen erwähnen keine Mark der Billunger. Existenz und Lage der Mark sind bis heute umstritten.
Über die Markgrafschaft Hermann Billungs ist den verschiedenen Quellenzeugnissen nicht mehr zu entnehmen als die Ausübung des Markgrafenamtes selbst.[1] Dieses Markgrafenamt ist durch eine Reihe von lateinischen Amtsbezeichnungen belegt, deren zeitgenössische Bedeutung sich allerdings nicht immer mit Bestimmtheit ermitteln lässt: „marchio“, „princeps militiae“, „procurator regis“, „dux“, „comes“.[2]
Zunächst wird Hermann in einer von der königlichen Kanzlei ausgestellten Schenkungsurkunde für das St. Michaelis-Kloster in Lüneburg aus dem Jahr 956 als „marchio“ bezeichnet.[3] Dieser Titel, dem Wortsinne nach am ehesten als Grenzer zu verstehen,[4] wird üblicherweise als Markgraf übersetzt.
Um 965 berichtet der sächsische Historiograph Widukind von Corvey, der deutsche König Otto I. habe Hermann Billung 936 im Zusammenhang mit einem Feldzug gegen die Redarier zum „princeps militiae“ ernannt.[5] Dabei könnte es sich entweder um das Amt des Heerführers oder um den Posten als Hauptmann der Grenzwächter gehandelt haben. Als König Otto I. dann 953 in den Kampf gegen seinen aufständischen Sohn Liudolf zog, soll Hermann Widukind zufolge vom König vorübergehend die Aufgabe eines „procurator regis“ erhalten haben.[6] Als solcher hatte er bei Abwesenheit des Königs dessen Gerichts- und Herrschaftsbefugnisse in Sachsen wahrzunehmen.[7] Zum Jahr 967 begegnet Hermann bei Widukind schließlich als „dux“. Darunter kann sowohl ein Herzog als auch ein militärischer Befehlshaber verstanden werden.[8] Diesem „dux“ sollen die Fürsten der Wagrier und Abodriten unterstellt gewesen sein.[9] Gemeinsam mit dem abodritischen Fürsten Mistiwoj habe Hermann Billung die Burg des wagrischen Fürsten Selibur eingenommen und diesen abgesetzt.
Die Bezeichnung als „dux“ findet sich auch in anderen mittelalterlichen Schriftquellen. Hermann selbst etwa unterschrieb im Jahr 965 eine Lütticher Bischofsurkunde als „dux“.[10] Dagegen verwendet die königliche Kanzlei diesen Titel nicht. In den von ihr ausgestellten Urkunden wird Hermann zumeist als „comes“ bezeichnet.[11] Dabei handelte es sich ursprünglich um den beliehenen Vertreter des Königs in einem Verwaltungsbezirk, später um einen erblichen Grafen.
Die Bezeichnung von Hermanns Amtsbezirk als „Mark der Billunger“ ist eine Wortschöpfung der modernen Geschichtswissenschaft. Anton Christian Wedekind verstand darunter im Jahr 1817 „das überelbische Sachsen“ (Nordalbingien) und den an das Wendland grenzenden Bardengau.[12] Die Vorstellungen von der Größe der Mark entwickelten sich rasant. Nach Auffassung Gottlob Dittmars aus dem Jahr 1890 erstreckte sich die Markgrafschaft Hermann Billungs bereits über Mecklenburg und Vorpommern.[13]