Eine Nomenklatur (lateinisch nomenclatura ‚Namensverzeichnis‘) ist eine Sammlung (siehe auch Glossar) und Festlegung (Namenskonvention) von Benennungen und Fachausdrücken aus einem bestimmten Themen- oder Anwendungsgebiet, die für bestimmte Bereiche verbindlich ist. Die Gesamtheit der in einem Fachgebiet gültigen Benennungen bildet eine Terminologie.
In der DDR wie in allen sozialistischen Ländern bezeichnete man mit „Nomenklatur“ – heute gemeinhin als „Nomenklatura“ unterschieden – die Zuständigkeit für die Besetzung bestimmter Positionen. Es existierten zwei Ebenen der Nomenklatur: die der Staatsorgane und die der Partei.