Nový Bydžov (deutsch Neubydžow, Neubidschow, Neu-Bidschow, älter auch Bishowe[2]) ist eine Stadt mit 7055 Einwohnern in der Region Königgrätz in Tschechien.
Die Stadt am Fluss Cidlina wurde 1305 wegen des Wassermangels in der auf einem Hügel angelegten alten Stadt Bydschow gegründet und erhielt deren Stadtrechte übertragen. Ihre St.-Laurentius-Pfarrkirche wurde in den Jahren 1305 bis 1311 erbaut. Die Königsstadt wurde später vom verschuldeten König Johann von Böhmen verkauft an Beneš von Wartenberg. Die Wartenberger hielten die Stadt, bis sie im Jahre 1515 an die Herren von Pernstein verkauft wurden. 1569 erwarb die Krone die Lehenstadt wieder, die der böhmische König daraufhin seiner Gemahlin als Mitgift schenkte. Im 18. Jahrhundert wurde Nový Bydžov zur Residenzstadt der nach ihr bis in das 20. Jahrhundert benannten Region erhoben. Zur Zeit der Habsburgermonarchie war sie Sitz des 1868 gebildeten politischen Bezirks Neubydžow.[3]
Seit 1987 ist das Stadtzentrum ein Denkmalschutzgebiet.
Josef Němec (1805–1879), Mitglied der patriotischen Bewegung und Ehemann der Schriftstellerin Božena Němcová.
Alois Turek (1810–1893), Architekt und Förderer der tschechischen Bildung und Kultur.
Alois Gallat (1827–1901), Satiriker, Schriftsteller und Publizist, Regisseur bei Laientheatergruppen.
Josef Smolík (1832–1915), Numismatiker, Professor der Mathematik und Physik, seit 1909 Direktor der numismatischen Sammlung am Nationalmuseum in Prag. Autor zahlreicher Studien und Schulbücher.
Isidor Schnabel (1842–1908), österreichischer Ophthalmologe, Augenchirurg und Hochschullehrer
Jan Malát (1843–1915), Komponist, Pädagoge, Sammler und Bearbeiter von Volksliedern.
Karel Boromejský Mádl (1859–1932), Kunsthistoriker und Kritiker, Dozent an der Kunstgewerbeschule in Prag, Autor von Fachbeiträgen und Monographien über Josef Mánes, Mikoláš Aleš und Antonín Machek.
František Pečinka (1869–1917), Maler und Dichter, Schüler von Julius Mařák, Landschaftsmaler mit Hang zum Impressionismus.
↑Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend., abgerufen am 17. Dezember 2019