Ein Nutzfahrzeug (Nfz), auch Nutzkraftwagen (Nkw), ist ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Personen oder Gütern bestimmt ist, oder zum Ziehen von Anhängern, aber kein Personenkraftwagen oder Kraftrad ist,[1] sondern beispielsweise ein Omnibus, ein Lastkraftwagen oder eine Zugmaschine. Zu unterscheiden sind Nutzfahrzeuge von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie bspw. Kehrmaschinen.
Die Geschichte der Nutzfahrzeuge beginnt mit der Erfindung des Rades ca. 5000 v. Chr. Die Herstellung von Karren und Kutschen im Laufe der Jahrtausende stellt als Geschichte des Nutzfahrzeughandwerks eine Vorbedingung der Erfindung motorisierter Nutzfahrzeuge dar. Deren geschichtliche Entwicklung seit der Erfindung von Omnibus und Lastkraftwagen ist vielfältig und wechselhaft. Sie beginnt mit der motorisierten Nutzfahrzeug-Entwicklung im Jahr 1895, wird rasch zu einem wichtigen Faktor in der Industriegeschichte und bewirkte, dass die Nutzfahrzeugindustrie bis heute einen volkswirtschaftlich bedeutenden Wirtschaftszweig darstellt.
Nutzfahrzeuge werden hauptsächlich im gewerblichen, landwirtschaftlichen und behördlichen Bereich eingesetzt. Spezielle Nutzfahrzeuge werden auch von Einsatzkräften der Polizei und der Feuerwehr sowie von Organisationen wie etwa dem THW genutzt.
Nutzfahrzeuge können mit einer nötigen Fahrzeugzulassung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Ausschließlich für Arbeitseinsätze konzipierte Nutzfahrzeuge werden mit Tiefladern oder anderen Transportmitteln an ihren Einsatzort gebracht.
Nutzfahrzeuge werden in Deutschland oft nicht wie Pkw nach Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert.
Nutzfahrzeuge zum Personentransport werden im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als auch im öffentlichen Personenfernverkehr sowie von privaten Personen-Transportunternehmen und Gewerbebetrieben genutzt.
Beispiele für Nutzfahrzeuge zum Personentransport:
Nutzfahrzeuge für die Lastenbeförderung gibt es in vielen verschiedenen Formen. So werden leichte Nutzfahrzeuge oft für den Transport des Materialbedarfs zum Beispiel eines Handwerksbetriebs oder für den Post-Zustellbetrieb genutzt, während für den Schwerlastverkehr spezielle Nutzfahrzeuge auf Lkw-Basis nötig sind, die über einen geeigneten Fahrzeugaufbau verfügen. Weiterhin gibt es unter anderem auch Nutzfahrzeuge für den Transport von Flüssigkeiten und -gasen. Sie müssen die Regeln des Güterverkehrsgesetzes einhalten. Fahrer müssen in Deutschland das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) einhalten. Manche Nutzfahrzeuge zur Lastenbeförderung haben Einrichtungen zur Verladung des Transportguts an Bord (Ladebordwand, Kran, Kleinstgabelstapler, Saugpumpe etc.).
Beispiele für Nutzfahrzeuge zur Lastenbeförderung:
Nutzfahrzeuge für Einsatzkräfte wie die der Feuerwehr, der Polizei oder des THW verfügen meist über eine spezielle Ausstattung und Ausrüstung.
Beispiele für Nutzfahrzeuge der Einsatzkräfte:
Beispiele im Baugewerbe und für andere Arten von Nutzfahrzeugen:
Bestimmte Nutzfahrzeuge, die von Kommunalverwaltungen und für diese tätigen Dienstleistern eingesetzt werden, werden als Kommunalfahrzeuge bezeichnet, zumeist handelt es sich dabei allerdings um selbstfahrende Arbeitsmaschinen.