Ein Offizieller ist eine Person, die ein Amt in einer Organisation oder Regierung innehat und an der Ausübung von Autorität teilnimmt.
Der Offizielle hat eine Funktion oder einen Auftrag, unabhängig davon, ob damit ein tatsächlicher Arbeitsplatz verbunden ist, und bezieht seine Autorität aus sich selbst oder von einem Vorgesetzten oder Arbeitgeber, nach öffentlichem oder nach Privatrecht. Ein gewählter Offizieller ist eine Person, die aufgrund einer Wahl Amtsträger ist. Offizielle können auch von Amts wegen ernannt werden, oft in einer bestimmten Funktion, etwa als Vorsitzender, Berater, Sekretär. Einige offizielle Positionen können vererbt werden. Die Person, die ein Amt innehat, wird als Amtsinhaber ->Öffentliches Amt<- bezeichnet. „Offizielles“ bezieht sich auf etwas, das mit staatlicher oder anderer maßgeblicher Anerkennung oder einem Auftrag ausgestattet ist, wie in der Amtssprache, im Amtsblatt oder offizieller Zähler.[1]
Das Wort „Offizieller“ kommt vom altfranzösischen „official“ (12. Jahrhundert), vom lateinischen „officialis“ („Gehilfe eines Magistrats, Regierungsoffizieller“),[2] der Substantivierung des ursprünglichen Adjektivs „officialis“ („aus einer Pflicht, einem Dienst oder Amt oder diesem angehörig“), von officium („Amt“). Daraus entwickelte sich die Bedeutung „Person, die für eine öffentliche Arbeit oder Aufgabe verantwortlich ist“.
Ein „officialis“ (Plural „officiales“) war die offizielle Bezeichnung für jedes Mitglied des Officiums[3] (Mitarbeiter) eines hohen Würdenträgers wie eines Statthalters (etwa vergleichbar mit einem modernen Beamten).
Im Sport wird teilweise der Begriff „Offizieller“ verwendet, um eine Person zu beschreiben, die als Schiedsrichter und Schiedsrichterassistent ein Spiel oder eine Veranstaltung leitet und die Spielregeln durchsetzt. Einige Beispiele:
Teilweise wird im deutschen Sprachraum auch die englische Form Official verwendet, zum Beispiel
Ein offizieller Wettkampf wird von der zuständigen Stelle ausgeschrieben oder als gültig anerkannt, von Autoritätspersonen vereinbart oder organisiert.
Der Begriff Offizier hat dieselbe Wurzel (jedoch eher militärische Konnotation). Ein recht nahes Synonym für „Offizieller“ ist Funktionär, allerdings mit einer Konnotation in Richtung Bürokrat. Dies bezeichnet jemanden, der innerhalb einer Organisation eine bestimmte Rolle ausübt. Ein Beamter ist ein Offizieller einer zentralen oder lokalen Regierung. Jede dieser Personen handelt in ihrer offiziellen Eigenschaft bei der Wahrnehmung ihrer Amtspflichten.
Offizial ist ein österreichischer Beamtentitel und die Bezeichnung des Leiters eines Kirchengerichts. Das zugehörige Büro wird als Offizialat bezeichnet.
Das Adjektiv offiziell kann etwas bezeichnen, das von einer dazu befugten Stelle oder Person ausgeht oder in einen formalen, feierlichen Rahmen stattfindet. Es kann auch bedeuten, dass etwas lediglich vorgeschoben wurde und einen „nicht offiziellen“ Teil verdeckt.[2] Es bedeutet oft, dass man sich auf die Regierung bezieht, dass man ein Staatsbediensteter ist oder eine staatliche Anerkennung besitzt, oder analog zu Regierungsführung oder einem formellen (insbesondere gesetzlich geregelten) Verfahren im Gegensatz zu informellen Geschäften.
Offiziell ist unter anderem ein Synonym für amtlich, verbindlich, nachgewiesen, formell und nachlesbar.[4] Einige Beispiele:
In diesen Fällen ist „inoffiziell“ das Antonym und kann auf verschiedene Weise „informell“, „nicht anerkannt“, „persönlich“ oder „unbestätigt“ bedeuten.