Ein Prinzregent führt die Regierungsgeschäfte vertretungsweise für einen Fürsten, der selbst (wegen Abwesenheit, Minderjährigkeit, Geisteskrankheit oder sonstiger Unmündigkeit) hierzu nicht mehr oder noch nicht in der Lage ist. Regent wurde meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene regierungsfähige Agnat, also beispielsweise der Kronprinz, sofern er volljährig war. Für minderjährige Könige regierten häufig deren Onkel.
Den Prinzregenten für einen Kurfürsten bezeichnete man als Kuradministrator.
Durch ihre lange Amtszeit bekannte Prinzregenten waren zum Beispiel:
Beispiele im 21. Jahrhundert: