Die Regierung der Tschechischen Republik (Vláda České republiky) ist das oberste Organ der Exekutivgewalt in Tschechien. Sie setzt sich gemäß Art. 67 der Tschechischen Verfassung aus dem Ministerpräsidenten (předseda vlády oder premiér), den stellvertretenden Ministerpräsidenten (místopredseda vlády) und den Ministern (ministr) zusammen. Sie ist ein Kollegialorgan und dem Abgeordnetenhaus des Parlaments verantwortlich.[1]
Sitz des Amtes der Regierung ist die Straka-Akademie auf der Kleinseite in Prag.
Die verfassungsrechtliche Stellung der Regierung ist in den Artikeln 67 bis 80 der Verfassung der Tschechischen Republik geregelt.
Eine neue Regierung wird immer nach Rücktritt oder Abberufung der Vorgängerregierung ernannt. In der Regel geschieht dies nach den Wahlen zum Abgeordnetenhaus. Der Präsident der Republik ernennt den Ministerpräsidenten sowie die von diesem vorgeschlagenen übrigen Regierungsmitglieder, und betraut diese mit der Führung der einzelnen Ministerien. Siehe auch: Liste der Ministerien in Tschechien. Anschließend muss der Regierung binnen 30 Tagen vom Abgeordnetenhaus mehrheitlich das Vertrauen ausgesprochen werden. Nach Abgeordnetenhauswahlen oder einem erfolgreichen Misstrauensvotum muss die Regierung ihren Rücktritt einreichen (Art. 68).[1]
Die Regierung kann Gesetzesinitiativen einbringen (Art. 41) und Verordnungen erlassen (Art 78). Sie ist außerdem zuständig für die staatliche Finanzpolitik und erstellt den Haushaltsplan (Art. 42).[1]
Hier sind die bisherigen Regierungen der Tschechischen Republik angeführt, beginnend mit 1993 (d. h. nach der Teilung der Tschechoslowakei am 1. Januar 1993). Frühere Regierungen der Tschechoslowakei sowie Regierungen der tschechischen Teilrepublik (1960–1992) finden sich im Artikel Regierungen der Tschechoslowakei.
Anmerkungen: