Reichskommissariat bezeichnet allgemein das von einem Reichskommissar in der Zeit des Nationalsozialismus verantwortete Amt bzw. Verwaltungsorgan und -gebiet; konkret war dies:
- eine von der Reichsregierung eingesetzte Staatsregierung in einem Land des Deutschen Reiches; im Einzelnen:
- der Amtsbereich eines Reichskommissars als zivile Besatzungsbehörde in Gebieten, die zuvor einer Militärverwaltung der Wehrmacht unterstanden hatten (und nicht Teil des „Großdeutschen Reiches“ waren); im Einzelnen: