Rosenau (Haut-Rhin)

Rosenau
Rosenau (Frankreich)
Rosenau (Frankreich)
Staat Frankreich
Region Grand Est
Département (Nr.) Haut-Rhin (68)
Arrondissement Mulhouse
Kanton Saint-Louis
Gemeindeverband Saint-Louis Agglomération
Koordinaten 47° 38′ N, 7° 32′ OKoordinaten: 47° 38′ N, 7° 32′ O
Höhe 226–247 m
Fläche 6,47 km²
Einwohner 2.380 (1. Januar 2021)
Bevölkerungsdichte 368 Einw./km²
Postleitzahl 68128
INSEE-Code
Website www.rosenau.fr/cms/

Mairie Rosenau

Rosenau (elsässisch Rosanöi) ist eine französische Gemeinde mit 2380 Einwohnern (Stand 1. Januar 2021) im Kanton Saint-Louis im Département Haut-Rhin in der Region Grand Est (bis 2015 Elsass).

Kirche Saint-Fridolin

Das Dorf liegt je etwa 10 Kilometer von den Städten Saint-Louis, Weil am Rhein (Deutschland) und Basel (Schweiz) entfernt. Es zählt zur Agglomeration Basel. Im Norden grenzt die Gemeinde an Kembs, im Westen an Bartenheim und Blotzheim und im Süden an Village-Neuf. Die Ostgrenze bildet der Rhein.

Der Großteil der Gemeinde liegt zwischen dem Rheinseitenkanal und dem Canal de Huningue. Bedingt durch die geografische Lage, gehört ein Teil des Réserve Naturelle de l'Île du Rhin zum Gemeindegebiet. Rosenau grenzt ebenfalls an das Naturschutzgebiet Petite Camargue Alsacienne sowie im Osten an die Isteiner Schwellen.

Teile des Gebietes der heutigen Gemeinde und die elsässischen Nachbargemeinden gehörten bis zum Westfälischen Frieden (1648) zur vorderösterreichischen Landvogtei Oberelsaß und Sundgau, und zwar zum oberen Amt der Herrschaft Landser. Im Westfälischen Frieden traten die Habsburger ihre Besitzungen im Elsass an das Königreich Frankreich ab, womit der Oberrhein auch Reichsgrenze wurde – genau der Talweg des Rheins.[1] Die Definition der Gemarkungsgrenzen folgte anderen Kriterien und der Rhein veränderte bei jedem Hochwasser seinen Lauf und hatte auch hinterher oftmals einen anderen Talweg, d. h. die Landesgrenze veränderte sich, während die Gemarkungsgrenzen allenfalls weiter Bestand hatten. Hieraus ergab sich, dass die Landesgrenzen sich nicht mit den Gemarkungsgrenzen deckten, was natürlich zu zusätzlichen Streitpunkten zwischen den Staaten und Gemeinden führte.

Die Rheininsel Rosenau (auch Owe oder Rosenowe) war ursprünglich die südlichste Insel, die zum Bann der Gemeinde Istein gehörte. Im 17. Jahrhundert verlagerte sich der Talweg des Rheins langsam nach Osten zum Isteiner Klotz, wodurch zahlreiche Rheininseln[2] – und eben auch die Rosenau – zu linksrheinischen Inseln wurden. Die diversen Inseln wurden als Weide[3] und für den Holzschlag verwendet.

Das Gebiet der heutigen französischen Gemeinde Rosenau gehörte ursprünglich überwiegend zu den rechtsrheinischen deutschen Gemeinden Istein, Efringen, Kirchen, Huttingen. Die Besiedelung erfolgte erst im 18. Jahrhundert durch Bürger von Istein und Huttingen. Nachdem 1691 nur eine Mühle errichtet worden war, folgte ab 1728 die eigentliche Besiedelung. Um 1768 stockte der Zuzug aus Istein und Huttingen und es kamen vermehrt Siedler aus dem elsässischen Sundgau; die Isteiner Filialgemeinde Rosenau strebte seit der Mitte des 18. Jahrhunderts eine Trennung von Istein an, welche dann 1791 erfolgte. Die neue Gemeinde hatte zunächst 62 Einwohner und erhielt 1794 mit Johann Streich den ersten Bürgermeister. Kirchlich schloss sich Rosenau nun als Filiale an Village-Neuf an, bis es 1871 eine eigene Kirche erhielt.[4] Für die Schleifung der Festung Hüningen (17. Oktober 1815 bis 15. Januar 1816) und nachfolgende Aufräumarbeiten, wurden auch die Bewohner von Rosenau zu Fronarbeiten hinzugezogen. Das Dorf teilte in der Folge das Schicksal des Elsass (1871–1919 zum deutschen Kaiserreich gehörig).

Das Wappen von Rosenau zeigt unten in blau die silberne Blüte der Weißen Seerose mit goldenen Staubblättern. Oben in Silber ein roter Weidling mit zwei roten Rudern.

Das Wappen spielt damit auf eine Version der Namensinterpretation an, dass nämlich der Name Rosenau von den in den stillen Gewässern des damaligen Rheins wachsenden Seerosen abgeleitet ist. Eine andere, handfestere Interpretation ist, dass die Rosenau jene Au ist, auf der die Rosse[5] geweidet wurden. Insbesondere wird angenommen, dass das Weiderecht das die Bewohner der Nachbargemeinde Bartenheim für ihre Rösser und Kühe hatten, zur Namensgebung führte.[6] Der Weidling ist ein uralter Bootstyp, der auch von den Fischern am Oberrhein verwendet wurde.

Bevölkerungsentwicklung

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Jahr 1962 1968 1975 1982 1990 1999 2007 2018
Einwohner 619 673 1031 1591 1501 1841 1988 2368

Gemeindepartnerschaften

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Partnerschaften bestehen mit Efringen-Kirchen, Ortsteil Istein am gegenüberliegenden Rheinufer sowie mit den französischen Gemeinden Savigneux, Bougue, Mazerolles und Laglorieuse.

  • Fritz Schülin: Die Isteiner Tochtersiedlung Rosenau. In: Fritz Schülin, Hermann Schäfer, Pius Schwanz: Istein und der Isteiner Klotz, 3. Auflage 1994, S. 196–202
  • Pius Schwanz: Die endgültige Lösung des Rosenau-Konflikts. In: Fritz Schülin, Hermann Schäfer, Pius Schwanz: Istein und der Isteiner Klotz, 3. Auflage 1994, S. 653–654
  • Viktor August Krust: Rosenau und seine Umgebung. In: Jahrbuch des Sundgauvereins 1940–1942, S. 51–73
  • Société d`histoire de Bartenheim: Rosenau, Fille du Rhin. Editions Coprur, Strasbourg 1992, ISBN 2-903297-74-6 (französisch)
  • Fritz Schülin: Die Rosenau. In: Markgräfler Jahrbuch 1939, S. 60–66 Digitalisat der UB Freiburg
Commons: Rosenau – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Der Thalweg des Rheins ist der während des gewöhnlichen niedrigsten Wasserstandes für Thalschiffahrt geeigneteste Weg; s. Staatsvertrag des Großherzogtums Baden mit dem Königreich Frankreich wegen Berichtigung der Rheingränze und Herstellung des Eigenthums und Besitzstandes hinsichtlich der Rheininseln vom 29. November 1827; Grossherzoglich-Badisches Staats- und Regierungs-Blatt, Band 25, Nr. XXIII vom 10. Dezember 1827, S. 263–268 in der Google-Buchsuche
  2. einen guten Eindruck von der damaligen Rheinlandschaft gibt das Bild von Peter Birmann [1]
  3. das Vieh wurde mit Weidlingen auf die Inseln verbracht
  4. s. Schülin S. 201
  5. s. wiktionary Ross
  6. s. Schülin S. 197