Ruanda-Urundi war der Name eines belgischen Mandats- bzw. UN-Treuhandgebietes, das die Staatsgebiete der heutigen Staaten Ruanda und Burundi umfasste.
Im Rahmen der kolonialen Aufteilung Afrikas durch die europäischen Mächte nahm das Deutsche Reich nach der Berliner Afrika-Konferenz die beiden Königreiche Ruanda und Urundi schrittweise in Besitz und gliederte sie etwa ab 1897 seinem „Schutzgebiet“ Deutsch-Ostafrika ein.[1] Das Deutsche Reich praktizierte das System der „indirekten Herrschaft“, d. h., es ließ die bestehenden Strukturen weitgehend unangetastet und die Könige im Amt, soweit sie mit der deutschen Oberhoheit kooperierten.[2]
Nach dem Ende der deutschen Kolonialherrschaft während des Ersten Weltkrieges unterstellte der Völkerbund 1919/20 die beiden Königreiche, vereint zu Ruanda-Urundi, als Mandatsgebiet belgischer Verwaltung. Ab 1925 wurde das Gebiet unter formaler Aufrechterhaltung des Mandatsstatus als 7. Provinz von Belgisch-Kongo verwaltet. Nach der Ablösung des Völkerbundes durch die Vereinten Nationen (UN) verwaltete Belgien Ruanda-Urundi ab 1946 als UN-Treuhandgebiet. Auch Belgien verfolgte weitgehend das Prinzip der indirekten Herrschaft und stützte die Tutsi-Monarchen, wie etwa Mwambutsa IV. in Urundi, was nicht dazu beitrug, die bereits bestehenden ethnischen und sozialen Spannungen zwischen der privilegierten Tutsi-Minderheit und der breiten Masse der Hutu abzubauen. Im Jahr 1955 hatte Ruanda-Urundi etwa 4,3 Millionen Einwohner, wovon ca. 35 300 in der Hauptstadt Usumbura lebten.[3]
Am 1. Juli 1962 entließ Belgien unter Aufsicht der UN Ruanda-Urundi, getrennt in die Staaten Ruanda und Burundi, in die Unabhängigkeit.