Stabsärzte werden nach dem Absolvieren einer Aufbauausbildung (postuniversitären modularen Ausbildung (PumA), bestehend u. a. aus einer Einsatz-, Führungs- und Sprachausbildung), grundsätzlich zunächst zwei Jahre als Assistenzärzte in den Bundeswehrkrankenhäusern eingesetzt. Dort sammeln die jungen Ärzte erste klinische Erfahrungen und erwerben die FachkundeRettungsmedizin. Anschließend folgt z. B. eine Verwendung als Truppenarzt in einer regionalen Sanitätseinrichtung der Bundeswehr oder die Verwendung als Schiffsarzt im Marinesanitätsdienst. Während dieser Zeit werden Stabsärzte auch zu Auslandseinsätzen herangezogen, wo sie beispielsweise als Assistenzärzte in Feldlazaretten oder als Notärzte in beweglichen Arzttrupps eingesetzt werden.
Mit der zweiten Ausfertigung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen, die Ernennung und Entlassung sowie die Uniform der freiwilligen Soldaten vom 1. Februar 1956 wurde für Luftwaffen- und Heeresoffiziere der Dienstgrad Stabsarzt neu geschaffen.[11] Entsprechende Sanitätsoffiziere der Marine führten den zeitgleich geschaffenen Dienstgrad Marinestabsarzt.[11] Der Dienstgrad Marinestabsarzt entfiel mit der sechsten Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966.[12] Seitdem führen entsprechende Marineuniformträger ebenfalls den Dienstgrad Stabsarzt.
Hinsichtlich Befehlsbefugnis im Sinne der Vorgesetztenverordnung[13] und Wehrdisziplinarordnung[14], hinsichtlich äquivalenter, nach- und übergeordneter Dienstgrade im Sinne der ZDv A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“[2] sind im Übrigen Stabsärzte dem Hauptmann gleichgestellt. Besonders in medizinischen Fachfragen sind Sanitätsoffiziere häufig Fachvorgesetzte auch höherrangiger Soldaten.[13] In der nach der Soldatenlaufbahnverordnung und ZDv 20/7 regelmäßig zu durchlaufenden Beförderungsreihenfolge ist der dem Stabsarzt vorangehende Dienstgrad der Leutnant und der nachfolgende Dienstgrad der Oberstabsarzt.[8][10]
↑ abDer Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
↑ abBundespräsidentTheodor Heuss et al.: Zweite Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen, die Ernennung und Entlassung sowie die Uniform der freiwilligen Soldaten vom 1. Februar 1956. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band1956, 4 vom 2.2.1956. Bonn 23. Juli 1956, S.63ff. (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015]).
↑ abDie äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S.B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).