Gemäß Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 „Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr“ (ehemals ZDv 10/8) lautet die Anrede stets „Herr[A 2] Stabskapitänleutnant“. Die Zentralrichtlinie weist ferner auch explizit auf das in der Umgangssprache der Marine gebräuchliche „Herr[A 2] Kaleu“ als Kurzform für „Herr[A 2]Kapitänleutnant“ hin; daher hat sich auch bei der Anrede der Stabskapitänleutnante analog die mündliche Anrede „Herr[A 2] Stabskaleu“ eingebürgert.[8][9]
Die Dienstgradabzeichen des Stabskapitänleutnants zeigen vier Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln. Die beiden äußeren Streifen sind mittelbreit; die beiden inneren schmal.[A 3][4][1] Das Laufbahnabzeichen ist für alle Stabskapitänleutnante der fünfzackige Stern.[1]
Anfangs entsprach das Dienstgradabzeichen jenem des Kapitänleutnants, doch führte er oberhalb der drei Tressen und ggf. unter dem Seestern zusätzlich zwei goldfarbene, horizontal bzw. liegend gebundene Eichenlaubblätter.[10][11] Im Mai 1996 wurde die Einführung des neuen, bis heute unveränderten Abzeichens verfügt.[12]
Die Dienstgradbezeichnung ranggleicher Luftwaffen- und Heeresuniformträger lautet Stabshauptmann.[4] Hinsichtlich Befehlsgewalt, Zeitpunkt der Einführung, Ernennung, Sold, den nach- und übergeordneten Dienstgraden, ähnlich auch hinsichtlich der Dienststellungen sind Stabskapitänleutnante und Stabshauptleute gleichgestellt. Beide Dienstgrade wurden am 23. März 1993 für Offiziere des militärfachlichen Dienstes neu geschaffen.[10]
↑Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S.B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
↑Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr - Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (Online [PDF] Stand 17. September 1999).
↑ abDie äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S.B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).