Die Verwaltungsgliederung Polens ist stark an das Prinzip des Einheitsstaates angelehnt.
Die territoriale Gliederung der Selbstverwaltung in Polen umfasst, nach der 1999 in Kraft getretenen Reform, nun drei Ebenen: Kommunen (gmina), Kreise (powiat) bzw. kreisfreie Städte (miasto na prawach powiatu) und regionale Verwaltungsbezirke, die sogenannten Woiwodschaften (województwo).[1]
Die Verwaltungsstruktur hat in Polen einen unitarischen Charakter und beruht auf einer homogenen Gesetzgebung, die alle Selbstverwaltungsbehörden gleich bindet und auf homogenen, 4-jährigen Wahlperioden der Selbstverwaltungsbehörden aller Ebenen.[2]
Die (öffentliche) Staatsverwaltung wird in Regierungsverwaltung und Selbstverwaltung unterteilt.[3]
Schon bald nach der Überwindung des Polnischen Partikularismus wurde das Königreich Polen 1308–1339 in Woiwodschaften eingeteilt. Deren Hauptstädte lagen oft nicht in der Mitte, sondern recht nahe bei dem der Königsstadt Krakau zugewandten Ende:
In Kleinpolen:
Zu der Zeit war Masowien nur durch die Zugehörigkeit zum Erzbistum Gnesen mit Polen verbunden. Mit seiner Integration in das polnische Staatswesen wurde es später ebenso in Woiwodschaften eingeteilt wie das Großfürstentum Litauen (und dessen ruthenische Länder, die unter die polnische Krone kamen) sowie das Königliche Preußen. Ausgenommen von diesem System waren die königlichen Freistädte (Danzig, Thorn, Elbing und Riga bis 1621).
In den Jahren 1816 bis 1837 bestanden auch in Kongresspolen Woiwodschaften, diese wurden danach in Gouvernements umbenannt und mehrfach reorganisiert.
Das Staatsgebiet wurde in 16 Woiwodschaften und die ihnen gleichgestellte Hauptstadt Warschau gegliedert. Die Grenzen dieser Verwaltungseinheiten orientierten sich zunächst an den einstigen deutschen, österreich-ungarischen und russischen Verwaltungsgrenzen, doch gab es am 1. April 1938 einige Gebietsumgliederungen.
Woiwodschaft, Stadt |
Stand 1. April 1931 | Stand 1. April 1939 | ||||||
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Fläche (km²) |
Powiats | Städte | Land- gemeinden und Guts- bezirke |
Fläche (km²) |
Powiats | Städte | Land- gemeinden | |
Warschau (Stadt) | 123 | 4 | 1 | – | 141 | 4 | 1 | – |
Warschau (Land) | 29.470 | 23 | 59 | 301 | 31.656 | 22 | 53 | 293 |
Łódź | 19.034 | 14 | 46 | 232 | 20.446 | 15 | 39 | 237 |
Kielce | 25.589 | 19 | 40 | 312 | 22.204 | 18 | 37 | 275 |
Lublin | 31.176 | 20 | 33 | 277 | 26.555 | 16 | 29 | 228 |
Białystok | 32.441 | 14 | 49 | 179 | 26.036 | 10 | 35 | 128 |
Wilna | 29.011 | 9 | 15 | 97 | 29.011 | 9 | 15 | 96 |
Nowogródek | 22.966 | 8 | 9 | 87 | 22.966 | 8 | 10 | 87 |
Polesien | 36.668 | 9 | 14 | 83 | 36.668 | 9 | 12 | 79 |
Wolhynien | 35.754 | 11 | 22 | 106 | 35.754 | 11 | 22 | 103 |
Posen | 26.564 | 38 | 118 | 4.615 | 28.089 | 29 | 100 | 237 |
Pommerellen | 16.407 | 20 | 34 | 2.010 | 25.683 | 28 | 64 | 234 |
Schlesien | 4.216 | 11 | 17 | 400 | 5.122 | 11 | 25 | 463 |
Krakau | 17.380 | 23 | 53 | 1.870 | 17.560 | 18 | 47 | 195 |
Lwów | 28.408 | 28 | 60 | 2.186 | 28.402 | 27 | 58 | 252 |
Stanislau | 16.894 | 15 | 29 | 901 | 16.894 | 12 | 28 | 119 |
Tarnopol | 16.533 | 17 | 35 | 1.091 | 16.533 | 17 | 36 | 169 |
Polen gesamt | 388.634 | 283 | 634 | 14.747 | 389.720 | 264 | 611 | 3.195 |
Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es unter sowjetischem Einfluss schrittweise zur Abschaffung des Systems der territorialen Selbstverwaltung der Zwischenkriegszeit und zur Etablierung eines Volksrätesystems.[5] Nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1975 war Polen zunächst in 16, ab 1950 in 17 Woiwodschaften gegliedert, als die Woiwodschaft Schlesien (1945–1950) in zwei geteilt wurde.
1975 wurde mit dem Ziel der stärkeren Zentralisierung ein zweigliedriges System etabliert. Die Anzahl der Woiwodschaften wurde auf 49 vergrößert, die Kreise wurden abgeschafft und die Anzahl der Gemeinden wurde auf 2500 verringert.[5]
1975 wurde die Zahl auf 49 erhöht, offiziell um die Landesverwaltung zu optimieren, die Behörden in den Regionen zu stärken und die Missverhältnisse in den wirtschaftlichen Entwicklungen zwischen den Regionen auszugleichen. Keines der genannten Ziele wurde erreicht, stattdessen wurde, erwartungsgemäß, der Einfluss der Zentralregierung erhöht.[6]
1990 erfolgte eine Reform mit der Wiederherstellung der lokalen Selbstverwaltung der Gemeinden.[7]
Seit 1. Januar 1999 gilt in Polen eine dreistufige Verwaltungsgliederung in Woiwodschaften, Kreise und Gemeinden.[8]
2014 gab es in Polen 380 Powiats, darunter 314 sog. Landkreise (powiat ziemski) und 66 Stadtkreise (powiat grodzki).[11]
Miasta na prawach powiatu (wörtlich „Städte mit den Rechten eines Powiats“ bzw. „Kreises“) sind Gemeinden, die zugleich die Aufgaben eines Kreise wahrnehmen. Informell und in der Rechtswissenschaft werden sie als powiat grodzki („Stadtkreis“) bezeichnet.
Ihre Legislative ist die Stadtverordnetenversammlung (rada miasta) und ihre Exekutive der Stadtpräsident (prezydent miasta). Beide Organe werden vom Volk gewählt (vgl. Süddeutsche Ratsverfassung).
Beispielsweise ist Elbląg (Elbing) eine kreisfreie Stadt und gehört dem Powiat Elbląski (Powiat Elbing) selbst nicht an. Das Umland der Stadt gehört als eigenständige Landgemeinde Elbląg zum Powiat.
Die Gemeinden (Gmina) sind Verwaltungseinheiten, die die dritte Stufe der lokalen Selbstverwaltung in Polen bilden.
Eine Gmina miejska (‚Stadtgemeinde‘, wörtlich: ‚städtische Gemeinde‘) besteht aus einer einzigen Stadt. Diese Stadt kann ebenfalls Sitz einer Gmina wiejska ‚Landgemeinde‘ im Umland sein. Aufgrund der rechtlichen Identität von Stadt und Gmina werden Gminy miejskie üblicherweise nur mit dem Namen der Stadt bezeichnet. In den Großstädten sowie historisch bedingt in einigen weiteren Stadtgemeinden nennt sich der Bürgermeister Prezydent miasta ‚Stadtpräsident‘, in kleineren Stadtgemeinden heißt er Burmistrz. Den Status einer Gmina miejska hatten 2006 307 Gminy.
Eine Gmina miejsko-wiejska (‚Stadt-und-Land-Gemeinde‘, wörtlich: ‚städtisch-ländliche Gemeinde‘) besteht aus einer Stadt und mehreren Dörfern, die begrenzte Selbstverwaltungskompetenzen haben.[12] Mit Ausnahme der Gemeinde Skalmierzyce ist diese Stadt auch Verwaltungssitz der Gmina. Meistens ist in diesem Fall die Stadt zu klein, um eine unabhängige ‚Stadtgemeinde‘ (Gmina miejska) zu bilden. Der Name der Gmina, der ein Burmistrz ‚Bürgermeister‘ vorsteht, leitet sich vom Namen des Verwaltungssitzes ab. Diesen Status hatten 2006 582 Gminy.
Eine Gmina wiejska (‚Landgemeinde‘, wörtlich: ‚ländliche Gemeinde‘) besteht ausschließlich aus Dörfern. Der Verwaltungssitz befindet sich in einigen Fällen in einer Stadt im Zentrum der Gmina, die als Gmina miejska ‚Stadtgemeinde‘ aber nicht Bestandteil der Gmina wiejska ist. Wenn es keine Stadt innerhalb der Gemeinde gibt, so ist eines der größeren Dörfer Sitz der Gmina und des Gemeindevorstehers Wójt (von ‚Vogt‘). In diesem Fall ist die Gmina auch nach diesem Ort benannt. 2006 gab es in Polen 1589 dieser Gminy, davon 160 mit Verwaltungssitz außerhalb der Gmina, also in einer Stadt, die eine eigene Gemeinde und manchmal auch einen eigenen Stadtkreis bildet.