Als Wahlmännerkollegium oder Wahlkollegium bezeichnet man eine Versammlung, deren Mitglieder, die Wahlmänner, zum Zweck der Wahl eines Amtsträgers zusammentreten.
Beispiele für derartige Gremien:
Niederlande: Die Erste Kammer der Generalstaaten wird von den Mitgliedern des Provinciale Staten im europäischen Teil der Niederlande und auch von den Mitgliedern von vier Wahlmännerkollegien für den Senat gewählt: drei für die drei Inseln in den karibischen Niederlanden und das vierte für Auslandsniederländer.