Wikipedia:Wikijuristerei

Abkürzung: WP:WJ
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Wikijuristerei oder Wikilawyering ist eine abwertende Bezeichnung für fragwürdige Methoden, über die Handlungen anderer Wikipedianer zu „urteilen“. Sie kann sich auf verschiedene pseudojuristische Praktiken beziehen wie

  • Gebrauch unangemessener formaljuristischer Begriffe in der Diskussion um Wikipedia-Grundsätze;
  • wörtliches Befolgen der Grundsätze, wobei gegen deren eigentlichen Sinn und/oder gegen andere Grundsätze verstoßen wird;
  • Forderungen, dass die wörtliche Interpretation der Grundsätze über ihrer sinngemäßen Auslegung stehen müsse;
  • falsches Auslegen der Grundsätze oder Versteifen auf Nebensächlichkeiten, um eigenes Fehlverhalten zu rechtfertigen.

Ein Wikijurist ist also die Imitation eines echten Juristen. Der Begriff kann sich auch darauf beziehen, dass jemand andere Personen und deren Handlungen durch voreilige Schlussfolgerungen und Schubladendenken „verurteilt“ und die Wikipedia-Grundsätze einsetzt, um andere Wikipedianer zu „besiegen“, statt Konflikte zu lösen und Kompromisse zu finden.

Grundsätze und Verfahren der Wikipedia sollen im Konsens ausgelegt werden, um ihren Zweck zu erreichen und zur Lösungsfindung beizutragen. Wikijuristen betonen gerne die verfahrensrechtlichen oder „beweiskräftigen“ Aspekte einer Situation übermäßig (analog zu einer formaljuristischen Vorgehensweise), argumentieren dabei aber oft laienhaft. Gelegentlich wirft der Wikijurist legitime Fragen auf, doch oft nur, um anderen Aspekten auszuweichen oder vernünftige Lösungen zu verhindern.

Missbrauch des Begriffs

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Wie jeder abwertende Begriff ist Wikijuristerei leicht zu missbrauchen. Er kann verletzen und sollte in Diskussionen entsprechend vorsichtig, nur mit genauer Begründung und nur in Bezug auf konkrete Handlungen verwendet werden. Bei unerfahrenen Benutzern sollte man sich fragen, ob ein solches Verhalten eventuell nur auf Unkenntnis beruht.

Auch bei anstrengenden Diskussionen um scheinbar Nebensächliches oder Formales sollte zunächst von guten Absichten ausgegangen werden.