Wingly

Wingly
(BERLARIC SAS)
Rechtsform Société par actions simplifiée (SAS)[1]
Gründung 2015[1]
Sitz Paris, Frankreich
Leitung Bertrand Joab-Cornu
Emeric de Waziers
Lars Klein[1]
Mitarbeiterzahl 26[1]
Website www.wingly.io

Wingly ist eine Mitflugzentrale, die Privatpiloten mit anderen Menschen im Internet verbindet. Die Mitflugzentrale wurde 2015 auf dem Prinzip der Sharing Economy von dem Deutschen Lars Klein und den zwei Franzosen Bertrand Joab-Cornu und Emeric de Waziers gegründet.[2] Das Geschäftsmodell ist durch eine neue EU-Verordnung aus dem Jahre 2012 möglich geworden.[3] Zum März 2018 zählte Wingly 150.000 Kunden, darunter 10.000 Piloten in ganz Europa.[4]

Wingly wurde im Jahr 2015 als deutsch-französisches Sharing Economy-Start-up gegründet. Im Juli 2015 startete Wingly in Frankreich, im Februar 2016 folgte Deutschland und kurz darauf im August 2016 Großbritannien. Weitere Länder sollen 2017 folgen.[5]

Unmut zog die Mitflugzentrale auf sich, als im September 2015 französische Gewerkschaften von Piloten befürchteten, man könnte durch dieses Prinzip Arbeitsplätze gefährden.[6] Das französische Aufsichtsbehörde für Zivilluftfahrt, die Direction générale de l’aviation civile hat daraufhin das Prinzip der Kostenteilung unter Piloten kurzerhand für illegal erklärt. Dies stand im Kontrast zur EU-Verordnung, worauf hin eine Arbeitsgruppe bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit startete. Heute ist das Prinzip der Flüge auf Kostenteilungsbasis europaweit anerkannt.

Seed Finanzierung

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Als erster Mitflugzentrale gelang es dem Unternehmen im März 2018 eine erfolgreiche Seed Finanzierung in Höhe von zwei Millionen Euro einzusammeln.[7] Unter anderem sind seit dieser Runde namhafte Investoren wie der ehemalige Vize-Bundeskanzler Philipp Rösler, der Geschäftsführer von Daher Stephane Mayer, aber auch Howzat Ventures, ein Risikokapitalgeber, mit an Bord.

Preise und öffentliche Anerkennung

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Die Mitflugzentrale wurde im Oktober 2015 mit dem Prix Jean-Louis Gerondeau von Zodiac Aerospace und der renommierten Pariser École polytechnique ausgezeichnet.[8] Im Jahr 2016 folgte die Auszeichnung in der Kategorie Start-Up des Innovationspreis der Deutschen Luftfahrt, ausgetragen von der Bitkom, dem BMWi und dem Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie.[9] Die größte Auszeichnung bis zum heutigen Tag wurde Wingly am 24. Mai 2018 verliehen: der mit 25.000 € dotierte TechCrunch Battlefield Startup Disrupt Preis[10] im Rahmen der VivaTech Paris.

Flüge auf Kostenteilungsbasis

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Das Geschäftsmodell von Wingly basiert auf der Vermittlung von Flügen zwischen Piloten und Passagieren. Ein Pilot erstellt einen Flug und trägt diesen auf der Internetplattform ein. Der Passagier bucht diesen und teilt mit dem Piloten gemeinsam die Kosten. Der Pilot verdient an dieser Aktivität nichts, zahlt sogar den gleichen Betrag wie die Mitflieger.[11] Durch eine teils konfuse Rechtslage geriet Wingly dadurch mehrmals in Kritik, bis die jeweiligen Luftfahrtbundesämter und schließlich auch die EU-Kommission klargestellt haben, dass diese Kostenteilung legal ist und keine Berufspilotenlizenz benötigt.[12]

In den Vereinigten Staaten hingegen ist das Modell dieser Kostenteilung verboten.[13] Das amerikanische Start-Up FlyteNow kämpft aktuell (Stand: Dezember 2016) in einem Verfahren vor dem Supreme Court gegen das ausgehangene Verbot der Federal Aviation Administration, da lediglich Flüge auf Kostenteilungsbasis, vermittelt auf Webseiten, verboten sind. Flüge unter Freunden sind demnach immer noch gestattet.[14]

Einzelnachweise

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  1. a b c d Faktenblatt. (PDF) Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. September 2016; abgerufen am 1. September 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/n26.com
  2. Jens Koenen: Mitflieger gesucht. Handelsblatt. 14. Mai 2016, abgerufen am 24. Dezember 2016.
  3. Verordnung (EU) Nr. 379/2014 der Kommission vom 7. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, abgerufen am 22. Dezember 2016
  4. Ex-Vizekanzler investiert in die „Mitflugzentrale“ Wingly. In: Gründerszene Magazin. (gruenderszene.de [abgerufen am 6. März 2018]).
  5. Interview mit Lars Klein – Co-Founder der Mitflugzentrale Wingly. In: Gründer.de. 12. Dezember 2016 (gruender.de [abgerufen am 22. Dezember 2016]).
  6. Coavionnage : la DGAC siffle la fin de la récré – Union Syndicale du Personnel Navigant Technique. In: uspnt.com. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. Dezember 2016; abgerufen am 22. Dezember 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/uspnt.com
  7. Pressemitteilung über Finanzierung. Abgerufen am 5. März 2018.
  8. Fondation de l'École polytechnique: Fondation de l'École polytechnique – Accueil site de la Fondation. In: www.polytechnique.edu. Abgerufen am 22. Dezember 2016.
  9. IDL 2016: Innovationspreis der Deutschen Luftfahrt. In: www.luftfahrtistinnovation.de. Abgerufen am 22. Dezember 2016.
  10. Startup Battlefield Europe 2018 Winner: Wingly – TechCrunch. Abgerufen am 28. Mai 2018 (amerikanisches Englisch).
  11. Adrian Arab: Luftsprünge der besonderen Art. Die Welt. 22. August 2016, abgerufen am 24. Dezember 2016.
  12. Wingly (Hrsg.): Sicherheit & Vertrauen. (wingly.io [abgerufen am 22. Dezember 2016]).
  13. Frederic Lardinois: Flytenow Shuts Down After Court Rules Against Flightsharing Startups. In: TechCrunch. Abgerufen am 22. Dezember 2016.
  14. FAA Asks Supreme Court To Reject Flytenow Appeal. In: Aviation International News. (englisch, ainonline.com [abgerufen am 22. Dezember 2016]).