Deutsch-Neuguinea

Deutsch-Neuguinea
Mikronesien und Melanesien

Lage Deutsch-Neuguinea
Flaggen_in_den_Kolonien_des_Deutschen_Kaiserreichs#Flaggen_ab_1891
Bundeswappen Deutschlands#Deutsches Kaiserreich
(Details) (Details)
Hauptstadt: Berlin, Deutsches Reich
Verwaltungssitz: 1885–1891: Finschhafen
1891–1892: Stephansort
1892–1899: Friedrich-Wilhelms-Hafen
1899–1910: Herbertshöhe
1910–1914: Simpsonhafen
1914: Toma (provisorisch)
Verwaltungsorganisation:
Oberhaupt der Kolonie: 1884–1888: Kaiser Wilhelm I.
1888: Kaiser Friedrich III.
1888–1914: Kaiser Wilhelm II.
Gouverneur der Kolonie: siehe Liste der Gouverneure von Deutsch-Neuguinea
Einwohner: zirka 480.000 Einwohner (1912)
Währung: 1885–1911: Neuguinea-Mark,
ab 1911: Goldmark
Besitzergreifung: 18841914 Schutzgebiet
Heutige Gebiete: Papua-Neuguinea
Mikronesien
Nördliche Marianen
Palau
Nauru
Marshallinseln
Salomonen (Nordteil)
Deutsch-Neuguinea (Grenzen vor 1898)
Kolonien in Ozeanien um 1914

Unter dem Namen Deutsch-Neuguinea übernahm das Deutsche Reich 1899 das von der deutschen Neuguinea-Kompagnie verwaltete kaiserliche Schutzgebiet in Ozeanien. Deutsch-Neuguinea umfasste, abgesehen von Deutsch-Samoa, die Gesamtheit aller im Südpazifik gelegenen deutschen Kolonien bzw. „Schutzgebiete“ (die sogenannte „Deutsche Südsee“).

Zu Deutsch-Neuguinea gehörten folgende Gebiete, Inseln und Inselgruppen:

Geschichte zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vor- und Frühphase (1883–1885)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Queensland annektiert vorauseilend

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wegen eines gewachsenen Bedarfs an Plantagenarbeitern begannen in den frühen 1880er Jahren sowohl die australbritische Kolonie Queensland als auch die europäischen Grundbesitzer auf Samoa mit verstärkten Zwangsrekrutierungen von Insulanern im Neubritannien- und Salomonenarchipel.[2] Infolge eines handelspolitischen Interessenskonflikts zwischen australbritischen und deutschen Kaufleuten reagierte die Kolonie Queensland (Australien) im April 1883 mit einer vorauseilenden Annexion aller nicht durch die Niederlande beanspruchten Landmassen Neuguineas (d. i. die Hauptinsel östlich des 141. Längengrades).

Vorauseilende Annexion Neuguineas durch die australische Kolonie Queensland, The Australian Sketcher vom 4. Juni 1883

Ohne vorherige Absprache mit dem Londoner Kolonialamt wurde am 15. März vom Queenslander Premierminister Thomas McIlwraith der Polizeimagistrat von Thursday Island, Henry Chester, nach Port Moresby entsandt. Hier hisste Chester am 4. April 1883 den Union Jack und erklärte den Osten Neuguineas zur britischen Kolonie. Nachträglich wurde ein Antrag zur Genehmigung nach London geschickt, von Kolonialminister Lord Derby aber abgelehnt. Zur Begründung erging an die Queenslander Regierung die Aufforderung, man solle sich dort (und gegebenenfalls in anderen australischen Kolonien) auf die Übernahme der Verwaltungskosten für das neue Protektorat verständigen, wonach man in London die Frage einer Flaggenhissung in Port Moresby erneut behandeln werde.

Deutsch-englische Gebietsabgrenzungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine beiläufige Bemerkung Lord Derbys, er persönlich sehe gar keine Notwendigkeit zu einer britischen Kolonialgründung auf Neuguinea, weil es unter den anderen großen Nationalstaaten „keine fremde Macht“ gebe, die von dem Gebiet Besitz ergreifen wolle,[3] führte in Australien zu rund sechzig Protestveranstaltungen. Im November 1883 gipfelten diese Proteste in einem Interkolonialen Konvent in Sydney, zu dessen Abschluss eine Resolution verabschiedet wurde, die von London „sofortige Schritte“ für eine Annexion Neuguineas verlangte, und zwar nun einschließlich aller südlich und nördlich vorgelagerten Inseln.

Anknüpfend an eine vertrauliche Mitteilung an den deutschen Botschafter in London, dass in Anerkennung der deutschen Wirtschaftsinteressen im Norden Neuguineas die Regierung Großbritanniens ihr Protektorat lediglich auf die Südküste und die ihr vorliegenden Inseln beschränken werde, antwortete Lord Derby auf die Resolution von Sydney ablehnend. Im September 1884 vollzog die britische Regierung aber eine Wende und teilte per Note nach Berlin mit, Großbritannien gebe den Forderungen des Sydneyer Konvents nunmehr statt und erhebe auch Gebietsansprüche auf die Nordküste Neuguineas, „vom Ostcap bis zum 145. Grad östlicher Länge“.[4] Wegen bereits eingeleiteter Vorbereitungen für die ersten deutschen Flaggenhissungen im Inselgebiet führten diese und ihr folgende Verwicklungen zu einer Konferenz in London im Februar 1885. Auf ihr wurden die Interessenssphären beider Nationen in Ozeanien diplomatisch abgegrenzt. Festgeschrieben wurden die Ansprüche Großbritanniens auf den Süd- und Ostteil Neuguineas (→Britisch-Neuguinea), ferner die Gilbert- und Elliceinseln. Demgegenüber fielen dem Deutschen Reich das Gebiet des späteren Kaiser-Wilhelms-Lands an der Nordostküste Neuguineas zu, einschließlich der nördlich vorgelagerten Inseln, d. h. des ab 1885 so genannten Bismarck-Archipels. Samoa, Tonga, die Salomonen und die Neuen Hebriden blieben vorerst unabhängig. Kaiser-Wilhelms-Land und der Bismarck-Archipel bildeten das „alte Schutzgebiet“ Deutsch-Neuguineas, welches mit nächsten Flaggenhissungen bzw. Gebietserwerbungen um „neue“ Schutzgebiete erweitert wurde.

Das Südsee-Kolonialprogramm der Disconto-Gesellschaft

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Adolph von Hansemann um 1862

Stellvertretend für Teile der deutschen Finanzelite hatte der Bankier Adolph von Hansemann in seiner geheimen Denkschrift Deutsche Interessen in der Südsee (September 1880)[5] ein Programm formuliert, das die Gründung eines deutschen Südsee-Schutzgebietes unabhängig von einer demokratischen Bewilligung durch den Reichstag oder Bundesrat möglich machen sollte. Dies war unter anderem eine Reaktion auf die Haltung Bismarcks gewesen, der nach dem Fall der Samoa-Vorlage (April 1880) in der deutschen Bevölkerung nicht genügend Rückhalt sah, um ein solches Kolonialprogramm parlamentarisch auf den Weg zu bringen.[6] Laut von Hansemann war es darum nötig, dass sich zunächst einmal „Wenige in irgend einer gesellschaftlichen Form“ vereinigten und dann auf „[eigene] Gefahr für eine nationale Sache die erforderlichen Mittel“ zur Verfügung stellten.[7] Erst im Erfolgsfalle würde eine „große“ Gesellschaft gegründet (die spätere Neuguinea-Kompagnie), deren Aufgabe die Durchführung des eigentlichen Kolonialprogramms war.

Zweckbestimmung der zunächst zu bildenden „kleinen“ Gesellschaft war es, ausgehend von den Häfen Mioko und Makada (Duke-of-York-Inseln), die nach einer „Erwerbung“ durch Korvettenkapitän Bartholomäus von Werner im Dezember 1878 bereits als Häfen der Kaiserlichen Admiralität angesehen wurden, eine Dampferverbindung zu anderen Südsee-Inseln herzustellen und im Verein mit der Kaiserlichen Marine die Nordostküste Neuguineas mit Handels- und Kohlestationen zu besetzen. Was die Unterstützung des Reiches betraf, konnten die Betreiber des Vorprogramms sich auf Bismarcks Zusage stützen, das Reich werde, auch wenn die genannten Aktionen nun von Privatunternehmern durchgeführt würden, ihnen doch „maritimen und konsularischen Schutz“ zukommen lassen.[6]

Als „kleine“ Gesellschaft schloss sich im Frühjahr 1884 ein Consortium zur Vorbereitung und Errichtung einer Südsee-Insel-Compagnie zusammen (verkürzt Neuguinea-Consortium), zu dessen Komitee neben Adolph von Hansemann auch Gerson von Bleichröder, der deutsche Generalkonsul in Sydney, Carl Sahl, und das Bankhaus Oppenheim jr. (Köln) zählten.[8] Mit dem praktischen Teil der Inbesitznahmen sollte anfänglich die Firma Robertson & Hernsheim in Hamburg beauftragt werden, weil von Hansemann zugetragen worden war, dass deren Tochtergesellschaft in der Südsee, Hernsheim & Co, über die nötigen Mittel zur Durchführung verfügte. Der Firmenleiter Franz Hernsheim lehnte eine Zusammenarbeit aber ab, weil ihm das spekulative Kolonialprojekt von Hansemanns, die vereinnahmten Landmassen möglichst ohne staatlichen Aufbau wieder an freie Siedler und Unternehmer abzustoßen, moralisch und kaufmännisch unvertretbar erschien.[9] Stattdessen wandte sich von Hansemann ab Juni 1884 der Deutschen Handels- und Plantagengesellschaft (DHPG) zu und beauftragte gleichzeitig den Bremer Ornithologen Otto Finsch mit der Zusammenstellung einer Expeditionsmannschaft. Finsch hatte in den Jahren 1880/81 auf Schiffen von Hernsheim & Co das Inselgebiet Neuguineas bereits bereist.

Der Schraubendampfer Samoa, ca. 1884, Abb. in Finschs Samoafahrten (1888)

Vom Neuguinea-Consortium wurde im Juli 1884 der australbritische Schraubendampfer Sophia Ann gekauft, der nach einer Umrüstung in Sydney in Samoa umbenannt wurde. Zur Geheimhaltung der Expedition wurde die Samoa nach den Phönix-Inseln ausklariert (11.9.), wobei die Fahrt – mit Otto Finsch als Leiter und dem Arktisfahrer Eduard Dallmann als Kapitän – angeblich rein naturwissenschaftlichen Zwecken diente.[10] Die begleitenden Kriegsschiffe Hyäne und Elisabeth fuhren ab Sydney (2. und 16.10.) mit versiegelten Orders und die DHPG wurde, ebenfalls aus Gründen der Geheimhaltung, nur mit unbedeutenden Hilfsdiensten betraut.

Flaggenhissungen für „Deutsch-Neuguinea“

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Flaggenhissung auf Mioko am 4. November 1884
Gebiet der ersten deutschen Flaggenhissungen auf der Gazelle-Halbinsel und Neu-Lauenburg (Karte von 1893)

Beim Zwischenhalt der Samoa vor Mioko (26.9.) wurde der Kaiserliche Kommissar für den Neubritannienarchipel, Gustav von Oertzen, eingeschifft. Neben ersten „Landkäufen“ Otto Finschs im Konstantinhafen und Friedrich-Wilhelmshafen (beide Astrolabebucht, Neuguinea) schloss von Oertzen mit den Küstenbewohnern „Verträge des Reichs“ ab, von denen die Papuas laut Finsch aber „noch weniger“ verstanden als von seinen eigenen Übereinkünften.[11] Nach einer ersten Rückkehr in den Neubritannienarchipel und einem Zusammentreffen mit SMS Hyäne und SMS Elisabeth (Ankunft 21. Oktober und 1. November) hisste man am 3. November 1884 auf dem Gelände der Hauptniederlassung von Hernsheim & Co auf Matupi (Blanchebucht, Neubritannien) die Reichsflagge. Weitere Hissungen erfolgten am 4. November auf Mioko (Duke-of-York-Inseln, Hauptniederlassung der DHPG) und während der folgenden Tage auf Stationen beider Gesellschaften an den Nord- und Oststränden der Gazelle-Halbinsel. Während einer zweiten Fahrt der Samoa an die Hauptküste Neuguineas, jetzt begleitet von SMS Hyäne und Elisabeth, fanden auch hier erste Flaggenhissungen statt. Am 23./24. November wurde Finschhafen entdeckt, der Siedlungsort für die erste „Hauptstadt“ im Gebiet des späteren Deutsch-Neuguineas.

Mangels vorheriger Anmeldung in London wertete die englische Regierung die Flaggenhissungen als Affront gegen eine Kabinettserklärung aus dem Oktober. In ihr hatte es geheißen, Großbritannien werde seine Gebietsansprüche zwar doch auf die Südküste Neuguineas und die ihr vorgelagerten Inseln beschränken, dies aber ohne Präjudiz für territoriale Fragen jenseits dieser Grenzen.[12] Nach einem Einlenken Kolonialministers Granville konnten auf der Londoner Konferenz im Februar/März 1885 die deutschen Ansprüche auf das spätere Kaiser-Wilhelmsland und den Bismarck-Archipel durchgesetzt werden.

Erste Hauptphase (1886–1899)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausstellung einer Charta

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Verwaltungsmodell für das neue Schutzgebiet wurde eine Charta nach Vorbild der North Borneo Company angestrebt. Die Ausstellung des Schutzbriefes an die Neuguinea-Kompagnie (Gründung: Mai 1884) verzögerte sich jedoch, da das Reichsaußenministerium zuvor ein Einverständnis mit Robertson & Hernsheim als wichtigem Wirtschaftsinteressenten im Schutzgebiet hergestellt wissen wollte. Wegen ideologischer Differenzen Adolph von Hansemanns und Franz Hernsheims (s. o.) sperrte sich die Hamburger Firmenleitung gegen eine Übernahme der Landeshoheit durch die Neuguinea-Kompagnie, welche einen Kernbestandteil der Charter bildete. Im Ergebnis konnten Robertson & Hernsheim nur unter Protest an die Neuguinea-Kompagnie angeschlossen werden.[13]

Mit Übernahme der landeshoheitlichen Rechte durch die Neuguinea-Kompagnie (Schutzbrief vom 17. Mai 1885) konnte die Gesellschaft das Gebiet autonom verwalten, unbesiedeltes Terrain in Besitz nehmen und eigenständig Landkäufe abschließen. Das Recht, Beziehungen zu fremden Mächten zu regeln, blieb der kaiserlichen Regierung vorbehalten. Im Gegenzug übernahm die Kompagnie die Verpflichtung zur „Nutzbarmachung“ des Schutzgebiets, d. h. zur Auffindung brauchbarer Häfen, einer Erkundung des Landesinneren, zur Anlage von Versorgungsdepots sowie zur Errichtung geordneter Rechtsverhältnisse und der Heranziehung von Ansiedlern. Diese Leistungen hatte die Kompagnie eigen- bzw. privatfinanziert zu erbringen, d. h. ohne Zuschüsse aus der Reichskasse.

Zur Ausübung der Verwaltung wurden bis Mai 1888 sogenannte Kompagniebeamte eingesetzt, die den Handels- und Plantagenbau-Niederlassungen der Neuguinea-Kompagnie vorstanden, als Zoll- und Steuerbeamte fungierten und richterliche Funktionen versahen. Höchster Beamter im Schutzgebiet war der Landeshauptmann.

Management der Neuguinea-Kompagnie

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Briefmarke mit dem Aufdruck Deutsch-Neu-Guinea

Im Frühjahr 1888 versank bei einem Vulkanausbruch ein großer Teil der vorgelagerten Ritter-Insel. Durch einen darauf folgenden Tsunami fanden über 3.000 Menschen den Tod. Unter den Opfern befanden sich auch die deutschen Forscher von Below und Carl Hunstein, die geeignete Orte für Kaffeeplantagen suchten.[14] Die nächste Katastrophe folgte im Jahre 1891, als Neu-Guineas Hauptstadt Finschhafen aufgrund einer Malariaepidemie aufgegeben werden musste. 1901 wurde Finschhafen allerdings wieder neu begründet.[15]

Ab September 1897[16] wurden damals gültige Postwertzeichen der deutschen Reichspost (Krone/Adler-Ausgabe) mit dem Aufdruck Deutsch-Neu-Guinea versehen, womit die Kolonie ihre ersten eigenen Briefmarken erhielt.

Zweite Hauptphase (1900–1914)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Übernahme und Entwicklung durch das Deutsche Reich

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
So stellte sich Rudolf Hellgrewe die Kautschuk-Gewinnung in Deutsch-Neuguinea vor.

Wegen drohender Insolvenz der Neuguinea-Kompagnie war das Deutsche Reich gezwungen, am 7. Oktober 1898 die Hoheitsrechte für die Kolonie Kaiser-Wilhelms-Land zurückzukaufen. Ab dem Jahr 1899 verwaltete das Kaiserreich die Kolonien als Teil von Deutsch-Neuguinea. An die Stelle des früheren Landeshauptmanns trat der kaiserliche Gouverneur. Dieser hatte seinen Sitz in Herbertshöhe (Kokopo) auf der Gazelle-Halbinsel im Bismarck-Archipel. Dadurch verlor Friedrich-Wilhelmshafen (Madang) seine Stellung als Verwaltungshauptstadt.

Von der direkten Verwaltung versprach sich die Reichsregierung unter anderem eine Stabilisierung der Wirtschaft. Die Hauptausfuhr der Kolonie bestand jedoch weiterhin aus Naturprodukten wie Kautschuk, Kopra und Steinnüssen. Vor allem Kokospalmen wurden auf Plantagen angebaut. Dazu holten die deutschen Kolonialisten vermehrt chinesische und malaiische Arbeitskräfte nach Neuguinea.[17] Für den Bergbau spielten nur Phosphate eine nennenswerte Rolle, die auf den Inseln Nauru und dem später erworbenen Angaur abgebaut wurden. Eingeführt wurden unter anderem Körner- und Hülsenfrüchte, Metallwaren, Bau- und Nutzholz sowie tierische Produkte.[18]

Erweiterung und Erschließung des Kolonialgebiets

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Grenzen der deutschen Südseegebiete 1888 (blau) und 1899 (rot)

Nachdem das Deutsche Reich im Karolinenstreit von 1885 zunächst unterlag, erwarb es im Deutsch-Spanischen Vertrag von 1899 die Karolinen- und Palau-Inseln sowie die nördlichen Marianen von Spanien. Der Kaufpreis betrug 25 Millionen Pesetas (knapp 17 Millionen Mark).[19] Damit vergrößerte sich Deutsch-Neuguinea nach Norden und Westen. Mit dem Samoa-Vertrag von 1899 wurden unter anderem Gebietsstreitigkeiten um die Salomonen beigelegt.

Durch das Deutsch-Britische Abkommen von April 1886 war Nauru eher zufällig ins Blickfeld deutscher Kolonialpolitik geraten. In der Zeit zwischen 1878 und 1888 kam es zu größeren Konflikten durch eingeführte Schusswaffen. Im Mai 1887 bat ein deutscher Händler beim Landeshauptmann in Jaluit um eine (militärische) Beendigung des Konflikts. Das Deutsche Reich widmete daraufhin vermehrt sein Interesse dieser Insel. Im Oktober 1887 erfolgte durch den Reichskanzler die Erklärung zum Protektorat (16. April 1888) in Verbindung mit einem Schusswaffenverbot. Am Tag des 2. Oktober 1888 landete der Kaiserliche Kommissar von Jaluit Franz Sonnenschein mit einer kleinen Truppe auf Nauru und hisste die deutsche Flagge. Er setzte das Waffenverbot durch und konfiszierte 765 Schusswaffen bei einer Bevölkerung von damals nur 1008 Erwachsenen und 286 Kindern.

1905 wurde auf Veranlassung der Deutschen Kolonialgesellschaft eine Volkszählung und -einordnung unternommen, deren Ergebnis im Deutschen Kolonialatlas 1906 veröffentlicht wurde. In Anbetracht einiger fehlender Angaben und Unsicherheiten kann die damalige Bevölkerung Deutsch-Neuguineas vorsichtig auf etwa 200.000 Einheimische und 1.100 Europäer, darunter etwa 700 Deutsche, geschätzt werden, wobei die Gruppe der gemischten Bevölkerung außer Acht gelassen wird.[20]

Von 1910 bis zum Ersten Weltkrieg fand die Kolonialregierung Deutsch-Neuguineas ihren festen Platz in Rabaul. Am 6. August 1914 wurde der Sitz des Gouverneurs dann kriegsbedingt für einige Wochen zu einem Erholungsheim nach Toma verlegt, etwa 12–15 Kilometer landeinwärts von Herbertshöhe (Kokopo).[21][22]

Polizeisoldat der Polizeitruppe Deutsch-Neuguinea um 1910, feldmarschmäßig in Sommeruniform. Zeitgenössische Darstellung auf einem Zigarettenbild.
Dr. Heinrich Schnee, Herbertshöhe (heute Kopoko), Deutsch-Neuguinea 1900, mit Angehörigen der Polizeitruppe Neuguinea. Aufnahme durch Leutnant zur See Max Fleck (1874-1942), SMS SEEADLER.

1911 wurde der Aufstand der Sokehs in den Karolinen durch deutsche Marinesoldaten und durch die Polizeitruppe Deutsch-Neuguinea gewaltsam niedergeschlagen.

Die Gesamtfläche Deutsch-Neuguineas betrug ca. 240.000 km².[23] Bei der einzigen kompletten Volkszählung 1912 wurden 478.843 Indigene und 772 deutsche Einwohner gezählt.

Aufgrund der Insellage bildeten die Schifffahrtslinien die wesentliche Verkehrsanbindung von und nach Deutsch-Neuguinea. Die Hauptlinien waren die Austral-Japan-Linie und die Neuguinea-Singapore-Linie (beide Norddeutscher Lloyd) sowie eine Reichspostdampfer-Linie der Jaluit-Gesellschaft. Die Überfahrt per Schiff von Europa nach Deutsch-Neuguinea dauerte durchschnittlich sechs Wochen. Über die Transsibirische Eisenbahn verkürzte sich die Reisezeit unter günstigen Bedingungen um 35 Tage. Langwierig waren auch die Reisen innerhalb des weit verstreuten Inselgebiets, die bis zu 60 Tage in Anspruch nehmen konnten. Die internationalen Schiffsverbindungen wurden in der Kolonie durch Küsten- und Regierungsdampfer – wie die 1909 verschollene Seestern – unterstützt. In Deutsch-Neuguinea bestand kein Eisenbahnnetz, es waren nur kurze Feldbahnen vorhanden (z. B. bei Stephansort sowie auf den Phosphatinseln Angaur und Nauru). Der Inlandverkehr auf den Inseln vollzog sich zu Fuß, per Pferd oder Wagen. Dazu wurden Straßen angelegt, die zum Teil bereits für Autos befahrbar waren. Bezüglich des Nachrichtenverkehrs waren nur die Yap-Inseln per Kabel an das Welttelegrafennetz angeschlossen. Auf Yap, Nauru sowie bei Rabaul wurden Großfunkstationen des deutschen Kolonialfunknetzes für drahtlose Telegrafie eingerichtet. Eine kleinere Funkstation bestand auf Angaur.[24]

Erster Weltkrieg (1914–1918)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Deutsche Reservisten bei Kriegsbeginn in Deutsch-Neuguinea, Fotografie von 1914
Deutsche Kapitulation gegenüber australischen Streitkräften in Rabaul, Fotografie von 1914
Notgeldschein von 1922, in dessen Text der Verlust der deutschen Kolonie beklagt wird.

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges besetzten australische Truppen der Australian Naval and Military Expeditionary Force ab August 1914 das Kaiser-Wilhelms-Land, Bismarck-Archipel, Salomonen-Inseln und Nauru, während die Marianen, Karolinen, Palau und Marshallinseln fast kampflos den japanischen Einheiten übergeben wurden. Höhepunkt war die Besetzung der Funkstation Bita Paka bei Rabaul durch australische Einheiten im September 1914.[25] Die Invasion endete mit der Einnahme Rabauls durch über 3000 australische Soldaten. In der Provinz Morobe versteckte sich der deutsche Hauptmann Hermann Detzner mit wenigen Mann im Busch und kapitulierte erst im November 1918.

Die Ausweisung der deutschen Siedler erfolgte in Stufen:

  1. Etwa 110 Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes wurden zwischen 22. September und 11. Mai 1915 in die Heimat zurückgesandt, nachdem sie einige Zeit im Gefängnis Darlinghurst und Konzentrationslager Liverpool verbracht hatten. Die Rückreise der ersten erfolgte über Amerika mit den Schiffen Sonoma (16. Januar 1915) und Ventura (13. Februar 1915).
  2. Ca. 95 deutsche Zivilisten wurden 1914/15 in die German Concentration Camps in Liverpool City, Trial Bay oder Berrima (NSW) auf dem australischen Festland gebracht und bis 1919/20 interniert.
  3. Die verbleibenden etwa 180 deutschen Siedler wurden zwischen 1920 und 1922 vertrieben. Einige wenige blieben, meist als Goldsucher.

Sämtliche Deutsche wurden nach dem Krieg durch die Expropriation ordinances ab 1921 formal enteignet, auch bereits verstorbene oder deportierte. Nicht mit Samoanerinnen verheiratete Deutsche, die bleiben durften, verarmten. Erst ab 1926 durften sie Besuche empfangen, der Schriftverkehr mit der Heimat war unterbunden. Einige wenige Kolonisten kehrten ab 1928 zurück. Eine Entschädigung wurde von Australien nie gewährt.[26]

Jüngste Geschichte (1920 bis heute)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Australien erhielt eine Mandatsverwaltung über Deutsch-Neuguinea (Territorium Neuguinea), 1949 wurde das Gebiet mit dem ehemaligen Britisch-Neuguinea, ebenfalls unter australischem Mandat (Territorium Papua) zum Territorium Papua und Neuguinea vereinigt. 1975 wurde das Territorium Papua und Neuguinea als Teil von Papua-Neuguinea in die Unabhängigkeit entlassen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen die japanischen Völkerbundmandate unter US-amerikanische Treuhänderschaft. Ab 1945 wurden auf den Marshallinseln Bikini und Eniwetok Atombombentests durchgeführt. Mit der Zeit wurden die Inseln in die Unabhängigkeit entlassen:

Die Marianen sind seit 1945 bis heute Teil der USA, besitzen jedoch seit 1986 eine gewisse Autonomie.

Geplante Symbole für Deutsch-Neuguinea

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 1914 wurde ein Wappen sowie eine Flagge für Deutsch-Neuguinea entworfen, jedoch aufgrund des Kriegsbeginns nicht mehr eingeführt.

Ehemalige deutsche Insel- und Ortsnamen (Auswahl)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Politische Karte Neuguineas von 1884 bis 1920: Niederländisch-Neuguinea (links), Kaiser-Wilhelms-Land bzw. Territorium Neuguinea (rechts oben) und Britisch-Neuguinea bzw. Territorium Papua (rechts unten)
  • Kleiner Deutscher Kolonialatlas, in 3. Auflage hrsg. von der Deutschen Kolonialgesellschaft im Verlag Dietrich Reimer(Ernst Vohsen), Berlin 1899, mit Bemerkungen zu den Karten (Beschreibung der Kolonialgebiete).Ausgabe 2002 der Verlagsgruppe Weltbild GmbH in Augsburg, ISBN 3-8289-0526-9
  • Jakob Anderhandt: Eduard Hernsheim, die Südsee und viel Geld: Biographie in zwei Bänden. MV-Wissenschaft, Münster 2012.
  • Peter Biskup: „Hahl at Herbertshoehe, 1896–1898: The Genesis of German Native Administration in New Guinea“. In: K. S. Inglis (Hg.): History of Melanesia. (2. Aufl.). Canberra – Port Moresby 1971, S. 77–99.
  • Sebastian Conrad, Jürgen Osterhammel (Hrsg.): Das Kaiserreich transnational. Deutschland in der Welt 1871–1914. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-36733-3.
  • Stewart Firth: New Guinea under the Germans. Melbourne University Press, Melbourne (Vic) 1983, ISBN 0-522-84220-8.
  • Susanne Froehlich (Hg.): Als Pioniermissionar in das ferne Neu Guinea. Johann Flierls Lebenserinnerungen. Teil I: 1858--1886, Teil II: 1886--1941. Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2015 (Quellen und Forschungen zur Südsee; Quellen 5); ISBN 978-3-447-10164-6.
  • Robert J. Foster: „Komine and Tanga: A Note on Writing the History of German New Guinea“. In: Journal of Pacific History. Bd. 22, Nr. 1 (1987), S. 56–64.
  • Gisela Graichen, Horst Gründer, Holger Diedrich: Deutsche Kolonien. Traum und Trauma. Ullstein, Berlin 2005, ISBN 3-550-07637-1.
  • Bartholomäus Grill: Wir Herrenmenschen. Unser rassistisches Erbe. Eine Reise in die deutsche Kolonialgeschichte. Siedler Verlag, Berlin 2019.
  • Horst Gründer: Geschichte der Deutschen Kolonien. (5. Auflage). UTB, Paderborn 2004, ISBN 3-8385-1332-0.
  • Horst Gründer: … da und dort ein junges Deutschland gründen: Rassismus, Kolonien und kolonialer Gedanke vom 16. bis zum 20. Jahrhundert. dtv, München 1999, ISBN 3-423-30713-7.
  • W. von Hanneken: „Eine Kolonie in der Wirklichkeit: Illusionsfreie Betrachtungen eines ehemaligen Stationsvorstehers im Schutzgebiet der Neu-Guinea-Compagnie“. In: Die Nation. Nr. 9, S. 133–136, und Nr. 10, S. 154–157.
  • Hermann Joseph Hiery: Das Deutsche Reich in der Südsee (1900–1921): Eine Annäherung an die Erfahrungen verschiedener Kulturen. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen – Zürich 1995, ISBN 3-525-36322-2.
  • Hermann Joseph Hiery (Hrsg.): Die deutsche Südsee 1884–1914. Ein Handbuch. (2. durchgesehene u. verbesserte Auflage). Schöningh, Paderborn 2002, ISBN 3-506-73912-3.
  • Mary T. Huber: The Bishops’ Progress: a historical ethnography of Catholic missionary experience on the Sepik frontier. Smithsonian Inst. Press, Washington [u. a.] 1988, ISBN 0-87474-544-6.
  • Verena Keck: „Representing New Guineans in German Colonial Literature“. In: Paideuma: Mitteilungen zur Kulturkunde. Bd. 54 (2008), S. 59–83.
  • Dieter Klein: Neuguinea als deutsches Utopia. August Engelhardt und sein Sonnenorden. In: Hermann Joseph Hiery (Hg.): Die Deutsche Südsee 1884–1914. Ein Handbuch. Schöningh, Paderborn 2001, ISBN 3-506-73912-3, S. 450–458.
  • Dieter Klein (Hg.): "Jehova se nami nami". Die Tagebücher der Johanna Diehl. Missionarin in Deutsch-Neuguinea 1907–1913. Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2005 (Quellen und Forschungen zur Südsee; Quellen 1); ISBN 3-447-05078-0.
  • Dieter Klein (Hg.): Pioniermissionar in Kaiser-Wilhelmsland. Wilhelm Diehl berichtet aus Deutsch-Neuguinea 1906–1913. Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2014 (Quellen und Forschungen zur Südsee; Quellen 4); ISBN 978-3-447-10284-1.
  • Max von Koschitzky: Deutsche Colonialgeschichte. Baldamus, Leipzig 1888.
  • Christian Kracht: "Imperium". Roman, dessen Handlung in Deutsch-Neuguinea angesiedelt ist. Kiepenheuer & Witsch Köln 2012. ISBN 978-3-462-04131-6.
  • Carl Leidecker: Im Lande des Paradiesvogels. Ernstes und Heiteres aus Deutsch-Neuguinea. Leipzig 1916.
  • Cathrin Meyer zu Hoberge: Strafkolonien – „eine Sache der Volkswohlfahrt“? Die Diskussion um die Einführung der Deportation im Deutschen Kaiserreich. (Geschichte 26). LIT-Verlag, Münster u. a. 1999, ISBN 3-8258-4512-5.
  • Richard Neuhauss: Deutsch Neu-Guinea. 3 Bände. Reimer, Berlin 1911.
  • John Moses und Paul Kennedy: Germany in the Pacific and Far East 1870–1914. Queensland University Press, St Lucia (Qld) 1977, ISBN 978-0-7022-1330-4.
  • Rufus Pesch: „Die evangelischen Missionen in Deutsch-Neuguinea 1886–1921“. In: Hermann Joseph Hiery (Hrsg.), Die Deutsche Südsee 1884–1914: Ein Handbuch. (2. durchgesehene u. verbesserte Auflage). Schöningh: Paderborn 2002, S. 384–416, ISBN 3-506-73912-3.
  • Peter Sack (Hg.): German New Guinea: A Bibliography. Australian National University Press, Canberra (ACT) 1980, ISBN 978-0-909596-47-7.
  • Peter Sack: „German New Guinea: a reluctant plantation colony?“ In: Journal de la Société des océanistes, Nr. 82–83, Bd. 42 (1986), S. 109–127.
  • Bernhard Schulze: Der Disconto-Ring und die deutsche Expansion 1871–1890: ein Beitrag zum Verhältnis Monopol : Staat. (Inaugural-Dissertation). Karl-Marx-Universität, Leipzig 1965.
  • Paul B. Steffen, Die katholischen Missionen in Deutsch-Neuguinea. In: Hermann Joseph Hiery (Hg.): Die deutsche Südsee. Ein Handbuch. (2. durchgesehene u. verbesserte Auflage). Schöningh, Paderborn 2002, S. 343–383, ISBN 3-506-73912-3.
  • Paul [B.] Steffen: Missionsbeginn in Neuguinea. Die Anfänge der Rheinischen, Neuendettelsauer und Steyler Missionsarbeit in Neuguinea. (Studia Instituti Missiologici SVD 61.) Steyler Verlag, Nettetal 1995, ISBN 3-8050-0351-X.
  • Anja Voeste: „Die Neger heben“? Die Sprachenfrage in Deutsch-Neuguinea (1884–1914). In: Elisabeth Berner, Manuela Böhm, Anja Voeste (Hgg.): Ein gross und narhafft haffen. Festschrift für Joachim Gessinger. Universitätsverlag Potsdam, Potsdam 2005, ISBN 3-937786-35-X. Volltext.
  • Liane Werner: Geschichte des deutschen Kolonialgebietes in Melanesien. (Diplomarbeit, verfilmt und veröffentlicht vom Pacific Manuscripts Bureau, Canberra, PMB 514). [Humboldt-Universität, Berlin 1965].
  • Arthur Wichmann: Nova Guinea: Vol. II. Entdeckungsgeschichte von Neu-Guinea 1828–1885. Buchhandlung und Druckerei E. J. Brill, Leiden 1910.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Karl Sapper: Marshallinseln (Memento des Originals vom 25. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de, in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon. Band 2, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 513 ff.
  2. Überlegungen und Vorstellungen zur Besiedelung/Kolonialisierung von Papua-Neuguinea existierten schon Jahrzehnte vorher. Ein Beispiel dafür ist der Bericht: Neu-Guinea Deutsche Rufe von den Antipoden (Schreiben eines deutschen Kaufmanns ...), in: August Petermann: Mittheilungen aus Justus Perthes' geographischer Anstalt über wichtige neue Erforschungen auf dem Gesammtgebiete der Geographie, 1869, S. 401–406, (Digitalisat)
  3. Sydney Morning Herald, 3. Januar 1885, S. 7 (retrospektiv).
  4. zitiert nach Max von Koschitzky: Deutsche Colonialgeschichte. Baldamus, Leipzig 1888, S. 174.
  5. Weißbücher Südsee: Deutsche Interessen in der Südsee, Bde. I und II. Enthalten in Akte R1001-2722 des Reichskolonialamtes, Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde.
  6. a b zitiert nach Liane Werner: Geschichte des deutschen Kolonialgebietes in Melanesien. (Diplomarbeit, verfilmt und veröffentlicht vom Pacific Manuscripts Bureau, Canberra, PMB 514). [Humboldt-Universität, Berlin 1965], Teil I, S. 95a und b.
  7. Begleitschreiben von Hansemanns zur Denkschrift Deutsche Interessen in der Südsee, 11. November 1880. Enthalten in Akte R1001-2722 des Reichskolonialamtes, Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde.
  8. Liane Werner: Geschichte des deutschen Kolonialgebietes in Melanesien. (Diplomarbeit, verfilmt und veröffentlicht vom Pacific Manuscripts Bureau, Canberra, PMB 514). [Humboldt-Universität, Berlin 1965], Teil II, S. 1 und 4.
  9. Jakob Anderhandt: Eduard Hernsheim, die Südsee und viel Geld: Biographie in zwei Bänden. MV-Wissenschaft, Münster 2012, Bd. 2, S. 196 u. 210 (passim).
  10. Einen Einblick in die Vorbereitungsphase gibt: Peter-Michael Pawlik: Von Sibirien nach Neu Guinea: Kapitän Dallmann, seine Schiffe und Reisen 1830–1896. Ein Lebensbild in Selbst- und Zeitzeugnissen. H. M. Hauschild, Bremen [1996].
  11. Abschrift der Mitteilung Finschs, enthalten in: Comité der Neuguinea-Kompagnie an Bismarck, 21. März 1885, Akte R1001-2800 der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes, Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde.
  12. zitiert nach Max von Koschitzky: Deutsche Colonialgeschichte. Baldamus, Leipzig 1888, S. 175, im Original nicht kursiv.
  13. Vgl. das in diesem Stil abgefasste Memorandum der Gesellschaft, d. i. Robertson & Hernsheim an Kusserow, 8. August 1885, enthalten in der Akte R1001-2298 der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes, Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde.
  14. H. Klee (Hg.): Vulkanischer Ausbruch im Schutzgebiete von Neu-Guinea. In: Neueste Mittheilungen. 7. Jahrgang, Nr. 49, Berlin 1888.
  15. Heinrich Schnee (Hg.): Deutscher Kolonial-Atlas. (Memento des Originals vom 7. März 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de Historischer Atlas, Band I. Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 626.
  16. Michel Deutschland-Spezial 2021 Band 1, Schwaneberger Verlag, Germering 2021, S. 658; vgl. auch schon Albert Friedemann: Die Postwertzeichen und Entwertungen der deutschen Postanstalten in den Schutzgebieten und im Ausland. Handbuch und Spezialkatalog. 3 Band. Deutsch-Neuguinea, 3. Auflage, Dr. Wittmann-Verlag, München 1967, S. 14f.
  17. Uwe Timm: Deutsche Kolonien. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2001, ISBN 3-89340-019-2, S. 203.
  18. Krauß: Deutsch-Neuguinea (Memento des Originals vom 28. September 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de (Abschnitt: 15. Handel), in: Heinrich Schnee (Hg.): Deutsches Kolonial-Lexikon, Band 1, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 315 ff.
  19. Karl Sapper: Karolinen. (Memento des Originals vom 12. Juni 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de In: Deutsches Kolonial-Lexikon. Bd. II. Leipzig 1920, S. 237 ff.
  20. Heinrich Schnee (Hg.): Deutscher Kolonial-Atlas. (Memento des Originals vom 28. September 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de Historischer Atlas, Band I. Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 315 ff.
  21. Karstedt: Der Krieg in der Südsee. in: Deutscher Kolonial-Atlas mit Jahrbuch 1918, herausgegeben auf Veranlassung der Deutschen Kolonialgesellschaft, bearbeitet von P. Sprigade und M. Moisel. Übersichten und Rückblicke von Dr. Karstedt. Berlin 1918, S. 28f.
  22. Ohne Verfasser: Toma, (Memento des Originals vom 14. August 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon. Band III, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 527.
  23. Horst Gründer: Geschichte der Deutschen Kolonien. 5. Auflage. UTB, Paderborn 2004, S. 170.
  24. Krauß: Deutsch-Neuguinea (Memento des Originals vom 28. September 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de (Abschnitt: 16. Verkehrswesen), in: Heinrich Schnee (Hg.): Deutsches Kolonial-Lexikon, Band 1, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 315 ff.
  25. Battle of Bita Paka (engl.)
  26. Karl Baumann: Biographisches Handbuch Deutsch-Neuguinea 3. Auflage. Fassberg, 2009, S. 4–5, S. 613–620. (Liste der internierten Deutschen aus Deutsch-Neuguinea)