Ab 1936 bildete die Ordnungspolizei (OrPo, auch Orpo) in der Zeit des Nationalsozialismus das organisatorische Dach der uniformierten Polizeikräfte im Deutschen Reich. Sie wurde vom General der Polizei Kurt Daluege geleitet und war dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler im Reichsministerium des Innern unterstellt. Ab Sommer 1943 leitete Alfred Wünnenberg das Hauptamt Ordnungspolizei. Die Ordnungspolizei war an Kriegsverbrechen beteiligt und wurde auch beim Holocaust, Porajmos und Krankenmorden als Vollzugspolizei eingesetzt.
Die deutsche Polizei wurde beginnend ab 1933 zentralisiert und 1936 in zwei Dienstzweige unterteilt: die uniformierte Ordnungspolizei und die Sicherheitspolizei. Diese Zweiteilung war 1919 bereits in der Weimarer Republik eingerichtet, dann aber 1920 von der alliierten Verwaltung verboten worden. Zuständig für die Neuorganisation war Heinrich Himmler, der im Juni 1936 den Amtstitel Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium bekam und in seiner Funktion als Chef der Deutschen Polizei formal dem Innenminister unterstellt war.[1][2]
Die uniformierte Polizei (Schutzpolizei, Gendarmerie, Gemeindepolizei, Küstenpolizei, Feuerpolizei) wurde organisatorisch im Hauptamt Ordnungspolizei zusammengefasst, es hatte seinen Sitz beim Reichsministerium des Innern (Berlin, Unter den Linden) und bestand bis zum Kriegsende 1945. Die Leitung der Ordnungspolizei wurde gemäß Durchführungserlass ex 1936 General der Polizei Kurt Daluege übertragen, im September 1943 folgte ihm der General der Polizei Alfred Wünnenberg. Beide kamen aus dem Polizeibereich, konnten aber als SS-Angehörige auch den angeglichenen SS-Rang „SS-Oberstgruppenführer“ führen. Ihre Dienststellung war Chef der Ordnungspolizei.
Die Sicherheitspolizei setzte sich aus Kriminalpolizei (Kripo) und Geheimer Staatspolizei (Gestapo) zusammen. Die Leitung des Hauptamtes Sicherheitspolizei bekam 1936 SS-Gruppenführer Reinhard Heydrich. Er hatte seit 1933 im Auftrag Himmlers aus den politischen Polizeien der Länder den Sicherheitsdienst (SD) aufgebaut und er blieb auch nach 1936 in Personalunion weiter Chef des im Hauptamt SS angesiedelten SD. Die Sicherheitspolizei war für die Verfolgung politischer und ideologischer Delikte im Reich zuständig und wurde nach dem Überfall auf Polen Ende September 1939 auch organisatorisch mit dem SD im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) vereint.
Ursprünglich war geplant, die gesamte Polizei unter dem Dach der SS bzw. des SD zu verschmelzen und damit zu einem verlängerten Arm der Partei zu machen. Dies gelang bis zum Kriegsende jedoch nur unvollständig, bei der Sicherheitspolizei mehr als bei der Ordnungspolizei. Da jedoch Leitungsposten und Karriereschritte nur nach einem Beitritt zur SS möglich waren, verstärkte sich die Kontrolle der NSDAP über die innere Sicherheit in Deutschland laufend und erfüllte vor allem ab Kriegsbeginn ein Wesensmerkmal der totalitären Staatsorganisation. So waren während des Zweiten Weltkrieges ungefähr die Hälfte der Offiziere der Ordnungspolizei Mitglied der NSDAP. 1941 waren 54 Prozent der Offiziere Parteiangehörige und 30 Prozent gehörten der SS an.[3]
Im Jahr 1938 verfügte die Ordnungspolizei über 62.000 Polizisten, von denen 9000 in je 108 Mann starke Polizeihundertschaften zusammengefasst waren. In zehn deutschen Großstädten wurde aus drei Hundertschaften eine Polizeiausbildungsabteilung geformt. In Folge der Kriegsvorbereitungen erreichte die Ordnungspolizei bereits über 200.000 Mann, davon 91 500 Hilfspolizisten des VPS (Verstärkter Polizeischutz), die nach dem Polenüberfall als Polizeireservisten (Polizeireserve) bezeichnet wurden.[4]
Nach dem Erfolg in Polen befahl Hitler am 18.9.1939 die Aufstellung einer Polizeidivision, sie wurde der Wehrmacht unterstellt,[5] einfache Mannschaft erhielt sie aus dem nach Kriegsbeginn aufgenommenen 26.000-Mann Ersatz aus ungedienten Wehrpflichtigen.[6] (Die Polizeidivision schied bereits Anfang 1942 aus der Ordnungspolizei aus und wurde von der Waffen-SS übernommen.)[7] Zwei Polizeiregimenter aus Danzig wurden ebenso der Wehrmacht überstellt. Weitere ca. 8000 Mann verlor die Ordnungspolizei an die Feldgendarmerie. Die übrigen Ordnungspolizisten blieben von der Wehrpflicht freigestellt.
Um die zu erwartenden Abgänge zur Wehrmacht bei Kriegsbeginn abzufangen, wurde bereits ab 1937 der Verstärkte Polizeischutz (VPS) mit ungedienten Männern der Jahrgänge 1901 bis 1909 aufgestellt und an Wochenenden zum Teil nur rudimentär polizeilich und truppenmäßig ausgebildet.[8] Diese über 91.000 Hilfspolizisten wurden bei Kriegsbeginn per Notdienstverordnung nach und nach eingezogen. (Ab 1943 wurden auch Männer bis 60 eingezogen.) Zudem konnten ab 1940 über eine von der Wehrmacht genehmigte Anwerbeaktion („Willst du zur Schutzpolizei?“ – Oktober/November 1939) über 26.000 ungediente Wehrpflichtige der Jahrgänge 1909–1912 und 1918–1920 in Polizeikasernen einberufen werden, sie sollten die kriegsbedingt ausbleibenden Neurekrutierungen kompensieren.[9] Weitere 6000 noch nicht eingebürgerte Volksdeutsche wurden als Hilfspolizisten aufgenommen. Um die Jahresmitte 1940 hatte die Ordnungspolizei bereits eine Stärke von 244.500 Mann erreicht.
Noch 1939 wurden aus den Hundertschaften 21 Polizei-Bataillone mit je 500 Mann gebildet, von denen 13 der Wehrmacht zugeteilt wurden, um hinter den Linien versprengte polnische Soldaten festzunehmen. Weitere Polizei-Bataillone wurden aufgestellt und je nach Kriegsverlauf in besetzten Ländern stationiert, die Mannschaften bestanden zum erheblichen Maß aus eingezogenen Hilfspolizisten des VPS, sie wurden ab Dezember 1939 als Polizeireservisten bezeichnet – daher der Name Reserve-Polizeibataillone.[10] Ab Herbst 1940 konnten weitere Polizeibataillone mit einer Mannschaft aus Polizeirekruten des 26.000-Mann-Ersatzes aufgestellt werden: 25 Wachtmeisterbataillone (Nr. 301-25, ältere Jahrgänge) und 6 Anwärterbataillone (Nr. 251–256 jüngere Jahrgänge). Im Sommer 1942 wurden alle existierenden Polizeibataillone in (28) Polizeiregimenter à 3 Bataillone zusammengefasst. Im März 1943 erhielten alle einen nominellen SS-Zusatz, sie blieben aber weiter Teil der Ordnungspolizei.[11]
Als allgemeine Polizei hatte die Ordnungspolizei im Wesentlichen die Aufgabe, durch unmittelbare Vollzugsmaßnahmen für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die Schutzpolizei war für die Sicherheit in den Städten, die Gendarmerie für die Sicherheit auf dem Land zuständig, die Hundertschaften der Motorisierten Gendarmerie überwachten den Verkehr auf Autobahnen und überörtlichen Schnellstraßen.
Für die Verbrechensaufklärung war die Ordnungspolizei nur in sehr begrenztem Umfang zuständig. Kleinere Delikte (wie einfacher Diebstahl und Übertretungen) wurden von ihr aufgeklärt. Schwerere und insbesondere politische Delikte oblagen dem Reichskriminalpolizeiamt und der Gestapo sowie dem SD, deren gemeinsame Leitung im Reichssicherheitshauptamt vereinigt war. Für den Vollzug von Verhaftungen und Bewachung war jedoch die „Amtshilfe“ der uniformierten Ordnungspolizei notwendig, die über ausreichend und flächendeckend vorhandenes Personal verfügte.
Neben den allgemeinen Aufgaben jeder vollzugspolizeilichen Tätigkeit wurde die Polizei unter den Verhältnissen der NS-Diktatur mit Funktionen befasst, die ihrer politisch gewollten Rolle als Instrument des Unterdrückungsstaates entsprachen. Im Rahmen des nationalsozialistischen Beamtenrechts war insbesondere das Führungspersonal ideologisch weitgehend gleichgeschaltet worden und die Polizeiorganisation wurde in zunehmendem Maße mit NS-Organisationen wie der SS vernetzt. Nur durch die Mitwirkung der Polizei (wie auch des übrigen staatlichen Beamtenapparates) war die Umsetzung nationalsozialistischer Gesetze (beispielsweise der Rassengesetze) möglich. Der Verlust der Rechtsstaatlichkeit trat damit im polizeilichen Alltag immer deutlicher in Erscheinung. Dazu gehörten zum Beispiel die Verhaftung von Regimegegnern unter offensichtlich falschen Anschuldigungen, die Beschlagnahmung von Telefonen oder Autos in jüdischen Haushalten oder die bewusste Duldung oder Unterstützung offener Gewalttaten nationalsozialistischer Funktionsträger. Während der Novemberpogrome 1938 (auch Reichskristallnacht genannt) wurde die Ordnungspolizei von ihrem Chef Daluege am 10. November angewiesen, diese Demonstrationen und Aktionen nur mit schwachen Kräften in Zivil zu begleiten und nur im äußersten Notfall einzuschreiten.[12] Neben den politischen Polizeiorganen war die Ordnungspolizei im damaligen Reichsgebiet in erheblichem Umfang an der Überwachung und Verfolgung politisch Andersdenkender, der Umsetzung des Schutzhaftwesens, der Aufrechterhaltung der Kriegswirtschaft und schließlich an der Verschleppung von Juden und anderen Verfolgten in Vernichtungslager beteiligt.
Diese Beteiligung, die polizeiliche Überwachung der Deportation von Juden aus Deutschland ab Herbst 1941, war durch einen Schnellbrief des OrPo-Chefs Kurt Daluege vom 14. Oktober 1941 förmlich geregelt: Die „Transporte“ sollten durch Kommandos 1:12 (1 Offizier und 12 Mannschaftsangehörige) begleitet und bewacht werden. Alle Transporte aus dem Reich und dem Protektorat Böhmen und Mähren in den ersten Deportationswellen – Ghetto Litzmannstadt (Warthegau) im Oktober und November 1941, Ghettos Minsk (Weißruthenien), Riga und Kaunas (Baltikum) im November/Dezember 1941 – wurden von Einheiten der OrPo begleitet und damit faktisch im Auftrag der Gestapo abgewickelt. Über jeden einzelnen Transport musste der Offizier einen ausführlichen Bericht verfassen und diesen an das Reichssicherheitshauptamt, Referat IV B 4 (Adolf Eichmann), senden. Zwei solcher Berichte, beide aus dem Gestapo-Leitstellenbezirk Düsseldorf, sind erhalten geblieben: Der Bericht von Paul Salitter (Riga) und derjenige von Wilhelm Meurin (Minsk).[13][14]
Eine Reihe von Einheiten der Ordnungspolizei nahm im Zweiten Weltkrieg an Kriegseinsätzen teil. Schon vor dem Kriegsbeginn waren deutsche Polizeikräfte 1938 am Anschluss Österreichs und des Sudetenlandes und 1939 bei der sogenannten Zerschlagung der Rest-Tschechei beteiligt. Auch am Überfall auf Polen nahmen Polizisten teil und ermordeten polnische Staatsbürger, die als „gefährlich“ oder „unerwünscht“ eingestuft wurden. An der Abschiebung von Juden in den sowjetisch besetzten Teil Polens waren ebenfalls Kräfte der Ordnungspolizei beteiligt.
Das Ausmaß der Beteiligung deutscher Polizeieinheiten an den Kriegsverbrechen im weiteren Verlauf des Krieges haben neuere Forschungen verdeutlicht. Speziell ist hier die sogenannte Kolonialpolizei zu nennen, deren Hauptaufgabe es war, gegen Partisanen vorzugehen. Höhepunkt der verbrecherischen Polizeiaktionen war die systematische Einbindung von Ordnungspolizisten in den Holocaust (meist Massenerschießungen von Juden) und die Ermordung anderer NS-Opfer von 1941 bis 1944 in Polen, im Baltikum und in Weißrussland. Es handelt sich nach der Einschätzung des ehemaligen Hamburger Justizsenators Wolfgang Curilla, der zwei ausführliche Studien über die Ordnungspolizei in Osteuropa verfasste, „um das düsterste Kapitel der deutschen Polizeigeschichte“, an dem weit mehr als 20.000 Polizeiangehörige aktiv beteiligt waren. Mehr als zwei Millionen Juden wurden unter direkter und indirekter Mitwirkung der Ordnungspolizei ermordet.[15] Der US-amerikanische Historiker Christopher Browning untersuchte die Beteiligung der Ordnungspolizei an diesen Verbrechen anhand 125 Vernehmungsprotokollen von Angehörigen des Hamburger Reserve-Polizeibataillons 101 aus den 1960er-Jahren.[16]
Polizeibataillon | beteiligt an größeren Massakern | ||
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Zeit | Ort | Tat | |
Polizei-Bataillon 303 | 1941 | Babyn Jar bei Kiew, Schytomyr | Ermordung von etwa 33.000 Juden in Babyn Jar bei Kiew |
Polizei-Bataillon 304 | 1941 | Starokostjantyniw, Winnyzja, Hajssyn, Kirowohrad, Bila Zerkwa, | diverse Massenerschießungen mit insgesamt 17.000 Toten |
Polizei-Bataillon 306 | 1941 | Deblin, Generalgouvernement, Pinsk | Erschießung von 6000 russischen Kriegsgefangenen, Ermordung von mindestens 16.200 Juden |
Polizei-Bataillon 307 | 1941 | Brest-Litowsk | Erschießung von etwa 4000 Juden |
Polizei-Bataillon 309 | 1941 | Białystok | Ermordung von etwa 2000 Juden |
Polizei-Bataillon 316 und Polizei-Bataillon 322 | 1941 | Białystok | Ermordung von etwa 3000 Juden |
Polizei-Bataillon 320 | 1941–1944 | Kamenez-Podolsk, Rowno, Kostopol, Pinsk | Ermordung von etwa 45.000 Juden |
Reserve-Polizei-Bataillon 101 | 1941–1943 | Józefów, Łomazy, Końskowola, „Aktion Erntefest“, Poniatowa | Ermordung von etwa 38.000 Juden |
Gliederungsebene | Schutzpolizei | Gendarmerie | Verwaltungspolizei |
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oberste Ebene | Höhere SS- und Polizeiführer | Höhere Polizeibehörden | |
Mittelebene | Inspekteure der Ordnungspolizei | Mittlere Polizeibehörden | |
regionale Leitungsebene | Stabsoffiziere der Schutzpolizei | Stabsoffiziere der Gendarmerie | |
Kreisebene | Kommandeure der Schutzpolizei in Polizeiabschnitten | Kommandeure der Gendarmerie in Gendarmerie-Kreisen | Kreispolizeibehörden |
Lokale Ebene | Polizeireviere | Gendarmerie-Abteilungen mit nachgeordneten Posten | Ortspolizeibehörden |
Im Jahr 1941 wurde die Ordnungspolizei weiter aufgegliedert und umfasste bis Kriegsende die folgenden Polizeiämter.
Feuerschutzpolizei: Im Jahr 1938 wurden auf der Grundlage des Reichsfeuerwehrgesetzes die Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der Ordnungspolizei unterstellt. Am Höhepunkt des Zweiten Weltkrieges waren unter Aufsicht der Feuerschutzpolizei nahezu zwei Millionen haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrleute tätig.
Die Polizeisparten waren durch Waffenfarben gekennzeichnet, so zum Beispiel die
Mit der Abschaffung der Länderhoheit über die Polizei und deren Unterstellung unter das Reich kam es ab Sommer 1936 erstmals in der Geschichte zu einer deutschlandweit einheitlichen Organisation aller Polizeiorgane. Entsprechend berücksichtigte die Reichsbesoldungsordnung vom 1. April 1937 als Novum auch die Dienstgrade der Polizei. Mit dem gleichen Datum erhielt die Polizei reichsweit einheitliche Uniformen und Dienstgrade. Die Polizei des Reiches wurde vielfach nach preußischem Vorbild strukturiert, doch im Laufe der Zeit weiter ausgebaut und wiederholt reformiert.[18]
Die Dienstgrade bis einschließlich Oberinspektor wurden als Polizeibeamte, die Dienstgrade vom Leutnant bis zum General als Polizeioffiziere bezeichnet. Anwärter genossen keinen Beamtenstatus. Die bei der übrigen Beamtenschaft praktizierte Untergliederung in Laufbahngruppen galt zwar nicht bei der Polizei, das Deutsche Beamtengesetz sowie die Besoldungsordnung von 1937 praktizierten aber dennoch eine solche Unterteilung. Demnach gehörten die Beamten bis einschließlich Revier-, Zugs- oder Bezirkswachtmeister zum unteren Dienst (seit März 1939: einfacher Dienst). Die Hauptwachtmeister, Meister und Obermeister zählten zum einfachen mittleren Dienst (seit 1939: mittlerer Dienst). Die Inspektoren und Oberinspektoren waren Angehörige des gehobenen mittleren Dienstes (seit 1939: gehobener Dienst). Sie waren mit dem Leutnant bzw. Oberleutnant gleichauf und galten bei der Gemeindepolizei als Beamte mit Offiziersrang (mit deren Uniform und Abzeichen); bei der Schutzpolizei und Gendarmerie bildeten sie dennoch eine eigene, hinter den Offizieren stehende Dienstgradgruppe (Inspektoren).[19] Die meisten Oberinspektoren wurden nach 1936 zu Offizieren befördert, die übrigen sowie die Inspektoren und Obermeister wurden 1940 zu Revieroffizieren (Schutzpolizei) bzw. Bezirksoffizieren (Gendarmerie) ernannt.[20]
Die kasernierten Einheiten waren in Schutzpolizei-Hunderschaften und Schutzpolizei-Hundertschaftsabteilungen organisiert. Diese hießen ab August 1940 Polizeikompanien bzw. Polizeibataillone.[21] Im September 1939 wurde bei kasernierten Einheiten der Schutzpolizei die Bezeichnung Revier- bzw. Bezirksoberwachtmeister in Zugwachtmeister (sic) geändert. Die bei den kasernierten Einheiten etatisierten Geschäftsführenden Hauptwachtmeister hießen seit April 1941 Kompaniewachtmeister, bei den mot. Gendarmeriekompanien Hauptwachtmeister als Werkmeister. Bei der Wasserschutzpolizei wurde 1944 der Oberst d. WschP. als höchster Dienstgrad eingeführt.[22]
Die Gemeindepolizei (Gem.Pol., seit Juni 1937 Schutzpolizei der Gemeinden – Schp. d Gem.) besaß bis 1937 oberhalb der Ebene des Polizeiinspektors (= Leutnant) noch eigene Dienstgradbezeichnungen, die vom Polizeikommissar (= Oberleutnant) über den Polizeioberkommissar bzw. Polizeioberinspektor (= Hauptmann) bis zum Stadtpolizeidirektor (= Major) reichten. Offizieranwärter hießen dort Kommissaranwärter.[23] Der Rang der Polizeipräsidenten variierte, je nach der Einwohneranzahl, vom Oberstleutnant bis zum General. Bspw. besaß er bei 200.000 bis 500.000 Einwohnern den Rang eines Obersts d. SchP, der Polizeipräsident von Berlin rangierte indes als Generalleutnant bzw. ab 1944 als General d Pol. Ein Teil der Polizeidirektoren und -präsidenten erhielt 1944 die Dienstgradbezeichnungen der Polizeioffiziere, als Stabsoffiziere jedoch nicht mit dem Zusatz ihrer Polizeisparte, sondern wie die Generale mit der Abkürzung d. Pol. Dabei standen Polizeidirektoren und -präsidenten stets um einen Dienstgrad höher als die ihnen unterstellten planmäßigen Kommandeure der Schutzpolizei (KdSchP). Nachdem ab Januar 1943 die Polizeigeneralität die Larischstickerei und die Obersten d. Pol. (mit dem Vergleichsrang eines SS-Oberführers) die bisher getragenen Kapellenlitzen gegen Rangabzeichen nach SS-Muster einzutauschen hatten, erhielten Polizeipräsidenten, deren KdSchP ein Oberst d. SchP. (mit dem Vergleichsrang eines SS-Standartenführers) war, nur noch den Rang eines dem SS-Oberführers ranggleichen Obersts d. Pol., und nicht mehr den Rang eines Generalmajors d. Pol.[24]
Anfang 1937 gab man den Generalmajoren und Generalleutnanten d. SchP. und d. Gend. die Sammelbezeichnung Generale der Ordnungspolizei (d. OP); allein der Chef der Ordnungspolizei führte seit Juni 1936 den ihm persönlich verliehenen Dienstgrad General d. Pol. Ab September 1940 führten dann alle Generalsdienstgrade den Zusatz d. Pol.[25] Ab August 1942, mit Einführung der Kragenspiegel nach SS-Muster bei Generalen und dienstälteren Obersten, trat auch bei letzteren diese Änderung ein; sie rangierten nun SS-Oberführer und Oberst der Polizei.[26]
Bis April 1942 wurde den Dienstgradbezeichnungen der Wachtmeister (SB) und Meister (SB) die jeweilige Sparte vorangestellt (bspw. Gendarmerieoberwachtmeister oder Polizeiobermeister). Seitdem war ihnen, wie zuvor schon bei den Offizieren üblich, das Spartenkürzel nachgestellt (bspw. Hauptwachtmeister d. Gend. oder Meister d. SchP.). Hinsichtlich der Wasserschutzpolizei änderte sich das Kürzel 1942 in d. WSchP., von zuvor d. SW. Die Inspektoren (SB) führten die Bezeichnung Schutzpolizei oder Gendarmerie vor ihrem jeweiligen Dienstgrad (bspw. Schutzpolizeioberinspektor). Bei Offizieren war das Spartenkürzel dem Dienstgrad nachgestellt. Die Beamten der Wasserschutzpolizei führten offiziell die Bezeichnungen der Schutzpolizei, im internen Dienstverkehr wurde das Kürzel „SW“ dem Dienstgrad vorangestellt (bspw. SW-Wachtmeister oder SW-Major).[27]
Im September 1942 wurden die bisherigen Ranggruppen mit ihren Sammelbezeichnungen (SB) unterhalb der Offiziersebene durch Rangklassen nach dem Vorbild der Waffen-SS ersetzt. Das untere Personal gliederte sich nun in Mannschaften bzw. „Männer“ sowie in Unterführer ohne und mit Portepee (o. P. / m. P.). Hinzu kamen die bisherigen Rangklassen der Revier- bzw. Bezirksoffiziere und die der Offiziere, letztere in den drei Ranggruppen der Generale, Stabsoffiziere sowie Leutnante und Hauptleute.[28]
Bei den Mannschaften und Unterführern folgten die Dienstgradabzeichen ab 1941 annähernd, bei den Offizieren nahezu gänzlich dem militärischen Muster. Die einzelnen Polizeisparten unterschieden sich in den Vorstoßfarben an Uniformrock und Schulterstücken (Gendarmerie orange, Schutzpolizei der Gemeinden weinrot, Schutzpolizei des Reiches grün, Wasserschutzpolizei sandfarben, Feuerschutzpolizei karmesinrot, Generale aller Polizeien grün). Luftschutzpolizei, Bahnschutzpolizei, Postschutz und Technische Nothilfe verwendeten ein stark abweichendes System bei Dienstgraden und Abzeichen.
. Die folgenden Angaben entsprechend dem Stand vom 10. April 1941.
In der Grafik oben nicht abgebildet ist der Dienstgrad Polizei-Anwärter. Diesen kennzeichneten abzeichentuchfarbene Schulterklappen ohne weiße Winkelverzierung an der äußeren Plattschnur. Nach sechsmonatiger Dienstzeit legte er am linken unteren Ärmel zusätzlich einen Dienstgradstern an (analog zu dem Heeresdienstgrad Oberschütze oder dem SS-Dienstgrad SS-Mann).
Geschäftsführende Hauptwachtmeister bzw. Kompaniewachtmeister in geschlossenen Polizeiformationen (z. B. Ausbildungsbataillone, Polizei-Hundertschaften) trugen in ihrer Funktion als Kompaniefeldwebel (Spieß) seit 1939 über beiden Ärmelaufschlägen je zwei „Kolbenringe“ aus silberfarbener Unteroffizierslitze, ähnlich den Hauptfeldwebeln der Wehrmacht. Die Bestimmung wurde 1940 auf die Hauptwachtmeister-Diensttuer ausgedehnt.
Die ebenfalls nicht abgebildeten Dienstgrade Polizei-(Gendarmerie-)Obermeister, Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Inspektor und Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Oberinspektor trugen die Schulterklappen der Polizei-Meister, zusätzlich mit einem bzw. zwei silberfarbenen Rangsternen; der Oberinspektor führte als Besonderheit zwei goldfarbene Rangsterne, wie sie für Offiziere vorgeschrieben waren.
Laut den Anzugsbestimmungen vom 14. Januar 1938 war zum kleinen Dienstanzug sowie zum Gesellschaftsanzug die Schirmmütze (Dienstmütze) vorgeschrieben, ab dem Polizei-(Gendarmerie-)Obermeister aufwärts mit der geflochtenen Silberkordel der Polizei-(Gendarmerie-)Offiziere aus Aluminiumschnur. Nach Ernennung der Obermeister, Inspektoren und Oberinspektoren zu Revieroffizieren erhielten dieses Privileg dann die Meister, ab Januar 1940. Zum allgemeinen Dienstanzug war bei der Wasserschutzpolizei, der Verkehrspolizei sowie bei den motorisierten Verkehrseinheiten der Schutzpolizei die (hier weiße) Dienstmütze ebenfalls obligatorisch, für Schutzpolizei und Gendarmerie aber der Tschako aus Vulkanfiber. Die Verkehrspolizei und die motorisierten Verkehrseinheiten der Schutzpolizei hatten bis 1938 zum allgemeinen Dienst noch einen weißen Tschako getragen, diesen anschließend nur noch zur Parade (Motorradfahrer aber auch hier einen weißen Sturzhelm).[29]
Den Tschako der Wachtmeister (SB), mit ledernem Sturmriemen und der Nationale (Kokarde) aus hohlgeprägtem Blech, trugen die unteren Dienstgrade bis einschließlich Obermeister. Inspektoren (SB) war die zweiteilige, per Haken zu schließende Schuppenkette aus Metall und die Nationale aus Gespinst erlaubt, gleich den Oberjunkern und Offizieren. Die Kette war allgemein aluminiumfarben, nur bei Generalen war sie vergoldet und bei zum Verkehrsdienst eingeteilten Offizieren goldfarben.[30] Dazu bei Paraden, bis einschließlich den Inspektoren (SB), ein schwarzer Rosshaarbusch, für Musiker und Spielleute von roter Farbe (bei Offizieren ein schwarzer Büffelhaarbusch, bei Generalen der Busch aus weißen und schwarzen Hahnenfedern). Ab Januar 1937 dann alle Offiziere einen weißen Büffelhaarbusch, Offizieranwärter (Oberjunker) und Inspektoren einen schwarzen Büffelhaarbusch (so später auch die Revier- bzw. Bezirksoffiziere). Musikleiter im Offiziersrang ab Februar 1940 einen roten Büffelhaarbusch.[31]
Die Kragenspiegel mit Kapellenlitze und das Hoheitsabzeichen der Offiziere führten nur die Dienstgrade vom Inspektor aufwärts, ab 1940 ab dem Revier-(Bezirks-)Leutnant aufwärts. Die Dienstgrade Obermeister bis einschließlich Hauptwachtmeister führten Kragenspiegel mit einer Doppellitze aus mattweißem Aluminium; die Kragenspiegel waren mit einer Kordel aus Metallgespinst eingefasst. Vom Revieroberwachtmeister usw. abwärts war die Doppellitze bei Schupo und Gempo aus braunem, brei der Gend. aus braunem Stoff; die Kragenspiegel ohne Kordeleinfassung. Die Obermeister als Revieroffiziere usw. dann ab Januar 1940 die Offizierskragenspiegel. Ab April 1940 für alle Wachtmeister (SB) die Kragenspiegel nach dem Muster der Meister (SB) und Hauptwachtmeister. Die Patten der Kragenspiegel stets aus Abzeichentuch in der Dienstzweigfarbe, die Litzenspiegel und der Mittelspiegel ebenfalls in Dienstzweigfarbe.[32][33]
Gemäß Runderlass des Reichsministers des Innern (RMdI) vom 30. Dezember 1939 wurden bei der Schutzpolizei des Reiches, bei der Gemeindepolizei sowie bei der Gendarmerie den Dienstgraden Obermeister und Schutzpolizei-/Gendarmerie-/Gemeindepolizei-Inspektor die Anrede „Leutnant“ bzw. „Oberleutnant“ zugebilligt. Entsprechend war ihnen das Tragen von deren Uniform erlaubt. Analog galt die Regelung für die wenigen im Dienst verbliebenen Schutzpolizei (etc.)-Oberinspektoren, die den Dienstgrad Revier- bzw. Bezirkshauptmann erhielten. Gleichzeitig wurde den Polizei- (Gendarmerie-)Meistern die silberne Offiziersmützenkordel genehmigt.
Obermeister und Schutzpolizei (etc.)-Inspektoren bzw. -Oberinspektoren waren rangälter als die im Lebensalter jüngeren Offiziere gleichen Dienstgrades. Nach mindestens fünf Jahren im Dienstgrad, nicht aber vor dem 50. Lebensjahr, stand Inspektoren Anrede und Uniform des Hauptmanns zu. Entsprechende Anträge waren auf dem Dienstweg an den RMdI zu stellen. Die beamten- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen für die Obermeister, Inspektoren und Oberinspektoren blieben indessen unberührt.
Per Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 4. Juli 1940 änderte sich die Bezeichnung dieser drei Dienstgrade letztmals, nämlich in Revier-Leutnant (bei der Gendarmerie als Bezirks-Leutnant), Revier-(Bezirks-)Oberleutnant und Revier-(Bezirks-)Hauptmann. Gleichzeitig waren auf den Schulterstücken die silberfarbenen Rangsterne der Unterführer gegen die goldfarbenen Rangsterne der übrigen Offiziere auszutauschen.
Optisch unterschieden sich die Revier- bzw. Bezirksoffiziere von den sonstigen Offizieren fortan nur noch anhand einer, unter den Schulterstücken getragenen, zusätzlichen Tuchunterlage aus Besatztuch. Das Besatztuch war bei den meisten Dienstzweigen dunkelbraun, bei der Gendarmerie aber mittelbraun; bei der Wasserschutzpolizei war die zusätzliche Tuchunterlage aus marineblauem Grundtuch. Die zusätzliche Tuchunterlage lag auf einer etwas breiteren Tuchunterlage in Dienstzweigfarbe, wie sie bei den Schulterstücken der übrigen Offizieren, vom Leutnant aufwärts, üblich war. Ab September 1942 war die zusätzliche Tuchunterlage dienstzweigübergreifend dunkelbraun, nur bei der Wasserschutzpolizei blieb sie blau. Die sonstigen Paspelierungen sowie das Abzeichentuch der Kragenspiegel waren ebenfalls Dienstzweigfarbe ausgeführt.
Gegen Kriegsende waren die Revier- und Bezirksoffiziere den Kriegsoffizieren der Wehrmacht gleichgestellt.
Wegen der Verbindung beider Ämter Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei wurde für den Chef der Deutschen Polizei kein eigener Kragenspiegel eingeführt.
Polizeidienstrang | Dienstrang – SS | Schulterstück | 1936–1942 | 1942–1945 |
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Chef der Deutschen Polizei und Reichsführer SS | ||||
Generaloberst der Polizei ab 1942: SS-Oberstgruppenführer und Generaloberst der Polizei |
SS-Oberst-Gruppenführer | |||
General der Polizei ab 1942: SS-Obergruppenführer und General der Polizei |
SS-Obergruppenführer | |||
Generalleutnant der Polizei ab 1942: SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei |
SS-Gruppenführer | |||
Generalmajor der Polizei ab 1942: SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei |
SS-Brigadeführer | |||
Oberst d. SchP. / d. Gend. usw. ab 1942: SS-Oberführer und Oberst der Polizei (!) |
SS-Oberführer | (zwei goldene Eichenlaubblätter auf grünem Abzeichentuch) | ||
Oberst d. SchP. / d. Gend. usw. | SS-Standartenführer | |||
Oberstleutnant d. SchP. / d. Gend usw. | SS-Obersturmbannführer | |||
Major d. SchP. / d. Gend usw. | SS-Sturmbannführer | |||
Hauptmann d. SchP. / d. Gend usw.
|
SS-Hauptsturmführer | |||
Oberleutnant d. SchP. / d. Gend usw.
|
SS-Obersturmführer | |||
Leutnant d. SchP. / d. Gend usw.
|
SS-Untersturmführer |
Generale und Generaloberste gab es nur bei der Schutzpolizei des Reiches und der Feuerschutzpolizei (FSchP.). Chef der Deutschen Polizei war eine Dienststellung innerhalb des Reichsministerium des Innern. Die in der Grafik gezeigten grünen Kragenspiegel der Offiziere vom Oberst abwärts verweisen auf die Schutzpolizei des Reiches. Die Kragenspiegel der Schutzpolizei der Gemeinden waren weinrot, jene der Gendarmerie orange, die motorisierten Gendarmerie trug weiße Kragenspiegel, die Feuerschutzpolizei karmesinrote. Die Kragenspiegel der Generale waren stets grün, unabhängig vom Dienstzweig. Beamte im Generalsrang führten graue Kragenspiegel mit goldener Larischstickerei; die 1942 eingeführten Kragenspiegel nach SS-Muster waren indes auch bei ihnen grün. Gleiches galt für entsprechende Sanitäts- und Veterinäroffiziere.
Im Zusammenhang mit der erstrebten Verschmelzung von Polizei und SS sollten Polizisten verstärkt zum freiwilligen Eintritt in die SS bewegt werden. Die der SS beigetretenen Beamten führten im Zuge einer sogenannten Dienstgradangleichung künftig neben ihrem Polizei-Dienstgrad den entsprechenden SS-Dienstgrad. Die Zuordnungen wurden mehrfach geändert, da es bei der Polizei mehrfach zu Umbenennungen und Heraufstufungen insbesondere der Wachtmeister-Dienstgrade kam. Im April 1941 avancierte beispielsweise der Dienstgrad Polizeiwachtmeister von einem Mannschaftsrang zu einem Unterführerrang.
Dienstgrade Sicherheitspolizei | Dienstgrade Ordnungspolizei (Verwaltungsdienst) |
Dienstgrade Ordnungspolizei (Allgemeiner Dienst) |
Dienstgrade Allgemeine SS |
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Männer (Mannschaften) | |||
Kriminalassistentenanwärter im Vorbereitungsdienst | – | Anwärter | SS-Anwärter |
– | – | Anwärter (nach sechsmonatiger Dienstzeit) | SS-Mann |
– | – | Unterwachtmeister | SS-Sturmmann |
– | – | Rottwachtmeister | SS-Rottenführer |
Unterführer (Unteroffiziere) | |||
Kriminalassistentenanwärter | Amtsgehilfe Botenmeister Hausmeister |
Wachtmeister | SS-Unterscharführer |
a.p. Kriminalassistent (außerplanmäßige Stelle) | a.p. Polizeiassistent | Oberwachtmeister | SS-Scharführer |
Kriminalassistent | Polizeiassistent Polizeigefängnisoberwachtmeister |
Revier-Oberwachtmeister (Schutzpolizei) Bezirks-Oberwachtmeister (Gendarmerie) Zugwachtmeister (geschlossene Polizei-Einheiten) Junker |
SS-Oberscharführer |
Kriminaloberassistent | Polizeigefängnishauptwachtmeister | Hauptwachtmeister Oberjunker |
SS-Hauptscharführer |
[Kriminalsekretär] | [Polizeisekretär] | Meister | SS-Sturmscharführer |
– | – | Obermeister (wie Meister, zusätzlich 1 Silber-Rangstern) | |
– | – | Inspektor (wie Meister, zusätzlich 2 Silber-Rangsterne) | |
– | – | Oberinspektor (1936–1939; wie Meister, zusätzlich 2 Gold-Rangsterne) | |
Führer (Offiziere) | |||
Kriminalsekretär Hilfskriminalkommissar Kriminalkommissar auf Probe / zur Prüfung |
Polizeisekretär Kanzleisekretär technischer Obersekretär a.p. Polizeiinspektor |
Revier-Leutnant Leutnant der Polizei |
SS-Untersturmführer |
Kriminalobersekretär Kriminalinspektor a.p. Kriminalkommissar |
Polizeiobersekretär Polizeiinspektor (auch mit Zulage) Assessor Ministerialregistrator |
Revier-Oberleutnant Oberleutnant der Polizei |
SS-Obersturmführer |
Kriminalkommissar a.p. Kriminalrat |
Polizeioberinspektor a.p. Polizeirat a.p. Amtmann Regierungsassessor |
Revier-Hauptmann Hauptmann der Polizei |
SS-Hauptsturmführer |
Kriminalrat Kriminaldirektor Regierungs- und Kriminalrat |
Polizeirat Amtmann Amtsrat Regierungsrat |
Major der Polizei | SS-Sturmbannführer |
Oberregierungs- und Kriminalrat | Oberregierungsrat | Oberstleutnant der Polizei | SS-Obersturmbannführer |
Regierungs- und Kriminaldirektor Reichskriminaldirektor |
Regierungsdirektor Ministerialrat |
Oberst der Polizei | SS-Standartenführer |
Höhere SS- u. Polizeiführer (Generäle) | |||
??? | Ministerialdirigent | Generalmajor der Polizei und SS-Brigadeführer | SS-Brigadeführer |
??? | Ministerialdirektor | Generalleutnant der Polizei und SS-Gruppenführer | SS-Gruppenführer |
Dazu auch Ministerialblatt[34]
ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Dienstgrad in der Ordnungspolizei (Orpo) | Dienstgrad in der Feldgendarmerie (FG) |
---|---|
Wachtmeister | Unteroffizier der FG |
Oberwachtmeister | Feldwebel der FG |
Revier-Oberwachtmeister (Schutzpolizei) Bezirks-Oberwachtmeister (Gendarmerie) |
Oberfeldwebel der FG |
Hauptwachtmeister | |
Hauptwachtmeister (mit mehr als 12 Dienstjahren) | Stabsfeldwebel der FG |
Meister | Leutnant der FG |
Obermeister | |
Inspektor | Oberleutnant der FG |
Die Offiziere der Ordnungspolizei wurden unter Beibehaltung ihrer Dienstgradbezeichnung, aber mit dem Zusatz „der Feldgendarmerie“, in die Feldgendarmerie übernommen. Die Feldgendarmerie der Kriegsmarine hieß Marine-Küstenpolizei.
Die Feldgendarmerie zählte zu den Ordnungstruppen der Wehrmacht, die Feldgendarmen trugen daher Uniform und Dienstgradabzeichen des Heeres mit der Waffenfarbe orange. Charakteristisch war der im Dienst an einer Metallkette getragene Ringkragen („Kettenhunde“); das aufgebrachte Hoheitsabzeichen, der schwarz unterlegte Schriftzug „Feldgendarmerie“ (in „Frakturbuchstaben“) und die beiden Knöpfe in den Ecken waren leuchtfarben lackiert. Die Waffengattung war ferner an zwei Abzeichen am linken Ärmel zu erkennen: Den Unterarm schmückte ein brauner Ärmelstreifen mit der Schriftzug „Feldgendarmerie“ aus eingewebten aluminiumfarbenen Fraktur-Buchstaben; am Oberarm war zudem das Hoheitsabzeichen der deutschen Polizei in der Waffenfarbe orange befestigt.
Jeder Armee war ein Feldgendarmerie-Bataillon zugeteilt, jeder Division ein Feldgendarmerie-Trupp aus 3 Offizieren, 30 Unteroffizieren und 31 Mannschaften. Jeder Trupp verfügte über 6 Motorräder (Kräder), 4 schwere Fahrzeug-Gespanne, 17 VW-Kübelwagen, zwei Pkw (2 t) und 2 Lkw (3 t). Das Kfz-Kennzeichen war „Pol“ (für Polizei), und nicht WH (Wehrmacht – Heer); WL (Wehrmacht – Luftwaffe) oder WM (Wehrmacht – Marine).
Neben der Feldgendarmerie wurden später auch sogenannte Feldjägerbataillone aufgestellt; diese trugen die weiße Waffenfarbe der Infanterie.